Den Fahrzeugschein im Auto lassen – ja oder nein?

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Eine Zulassungsbescheinigung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen die Zulassungsbescheinigung Teil 1, welche umgangssprachlich immer noch unter ihrem veralteten Namen „Fahrzeugschein“ läuft, und die Zulassungsbescheinigung Teil 2, welche Fahrzeugbrief genannt wird. Während bei letzterem von einer Aufbewahrung im Wagen abgeraten wird, besteht bei vielen Fahrern Unsicherheit, ob der Fahrzeugschein im Auto mitgeführt werden muss.

FAQ: Fahrzeugschein im Auto lassen

Müssen Sie den Fahrzeugschein immer im Auto haben?

Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen Sie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Fahrer immer mitführen.

Können Sie stattdessen auch eine Fahrzeugschein-Kopie im Auto lassen?

Die Annahme, dass eine Kopie das Originaldokument ersetzt, ist eine irrtümliche. Manche Beamte mögen es akzeptieren, wenn Sie Ihnen eine Kopie zeigen, aber darauf haben Sie keinen Anspruch.

Können Sie den Fahrzeugschein dauerhaft im Auto lassen?

Hierbei handelt es sich um fahrlässiges Verhalten. Stattdessen sollte der Fahrer den Fahrzeugschein mit sich führen. Andernfalls kann es im Falle eines Diebstahls Probleme mit der Versicherung geben.

Laut FZV ist das Mitführen des Fahrzeugscheins Pflicht!

Welchen Kfz-Schein müssen Fahrer im Auto lassen?
Welchen Kfz-Schein müssen Fahrer im Auto lassen?



Laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen Autofahrer den Fahrzeugschein in ihrem Auto mitführen. So ist in der FZV § 11 Abs. 6 folgendes zu lesen:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Eine Fahrzeugschein-Kopie im Auto mitzuführen ist nicht untersagt, diese wird jedoch meist nicht anerkannt
Eine Fahrzeugschein-Kopie im Auto mitzuführen ist nicht untersagt, diese wird jedoch meist nicht anerkannt

Haben Sie die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen nicht parat im Auto und kommen in eine Verkehrskontrolle, dann wird dies im Regelfall mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet. Das wiederum ist in § 48 Nr. 5 der FZV festgehalten.

Einige Autofahrer führen auch eine Kopie vom eigenen Fahrzeugschein im Auto statt des originalen Dokumentes mit – in der Annahme, dass diese ebenso ausreiche. Das ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch könnte es zu Problemen bei der Anerkennung kommen – selbst dann, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins handelt. Denn es besteht keine Pflicht für die Beamten, eine solche Kopie anzuerkennen. Der eine oder andere mag eventuell ein Auge zudrücken, dennoch kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dies durchgeht. Das gilt nicht nur fürs eigene Gefährt, sondern auch für Miet- und Firmenwagen.

Zulassungsschein im Auto lassen – zahlt die Versicherung?

Bezüglich der Frage, ob der Fahrzeugschein dauerhaft im Auto mitgeführt werden sollte, hat das Oberlandesgericht Celle im Jahr 2007 ein bedeutendes Urteil gefällt (Aktenzeichen 8 U 62/07).

Konkret ging es dabei um einen Firmenwagen, welcher entwendet wurde. Der Geschäftsführer gab an, stets die Zulassung Teil 1 im Auto zu lassen. Schließlich werde dies von anderen Mitarbeitern der Gmbh ebenso genutzt. Für den Versicherer war dies wahrscheinlich ein Grund, auf vorgetäuschten Diebstahl zu plädieren.

OLG Celle: Den Fahrzeugschein im Auto zu lassen kann eine Fahrlässigkeit darstellen
OLG Celle: Den Fahrzeugschein im Auto zu lassen kann eine Fahrlässigkeit darstellen

Der Wagen wurde später in Polen gefunden; das Gericht entschied, dass der Versicherer nicht für den Schaden aufzukommen habe. Begründung: Wer den Fahrzeugschein immer im Auto aufbewahrt, der handelt fahrlässig. Denn schließlich trägt der Fahrer dazu bei, dass entsprechende Delikte so erleichtert werden. Diebe suchen im Regelfall gezielt das Handschuhfach und ähnliche Aufbewahrungsorte ab und können sich dann mit dem entsprechenden Dokument ausweisen.

Darauf aufbauend hat das OLG Hamm in einem Urteil 2013 (20 U 226/12) ergänzt, dass ein dauerhaftes Aufbewahren vom Fahrzeugschein im Auto nicht als eine Gefahrenerhöhung per se einzustufen sei. Der kausale Zusammenhang müsse im Einzelfall zunächst nachgewiesen werden.

Um ganz auf Nummer sich zu gehen, sollten Autobesitzer den Zulassungsschein also nicht im Auto lassen, wenn Sie dieses nicht bedienen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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