Fahrrad-Geschwindigkeit: So schnell dürfen Radler unterwegs sein

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Die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Radfahrers beträgt zwischen 10 und 25 km/h. Wer nicht nur gemütlich vor sich hin radelt, erreicht auch eine deutlich höhere Geschwindigkeit mit dem Fahrrad. Doch auch Radfahrer müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten.

Bußgeldtabelle: Fahrrad-Geschwindigkeit

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder zugelassenen Fußgängerbereich gefährden30 €1
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder nicht zugelassenen Fußgängerbereich gefährden35 €1

FAQ: Geschwindigkeit für Fahrradfahrer

Gibt es eine generelle Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder?

Nein. Anders als bei Kraftfahrzeugen, die z. B. innerorts grundsätzlich maximal 50 km/h fahren dürfen, legt die StVO für Fahrräder keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung fest.

Müssen sich Radfahrer an die Höchstgeschwindigkeiten halten, die durch Schilder angezeigt werden?

Ja. Fahren Sie z. B. in einer 30er-Zone mit dem Rad, dürfen auch Sie nicht schneller als 30 km/h unterwegs sein.

Was passiert, wenn ein Radfahrer geblitzt wird?

Da der Radler auf dem Blitzer-Foto meist nicht identifiziert werden kann, geht üblicherweise kein Bußgeldbescheid raus. Wird die Messung allerdings direkt von der Polizei vorgenommen, kann diese vor Ort ein Bußgeld verhängen.

Wie hoch darf auf dem Fahrrad die Geschwindigkeit sein?

Die durchschnittliche Fahrradgeschwindigkeit im Straßenverkehr beträgt 10 bis 25 km/h.
Die durchschnittliche Fahrradgeschwindigkeit im Straßenverkehr beträgt 10 bis 25 km/h.

Die bisher höchste gemessene Geschwindigkeit, die ein Radfahrer erreicht hat, betrug 295 km/h. Dieser Rekord wurde 2018 von einer US-amerikanischen Fahrerin aufgestellt (Quelle: bike-bild.de). Zwar sind die Fahrer im Straßenverkehr mit ihrem Rad nicht annähernd so schnell unterwegs, trotzdem können auch sie hohe Geschwindigkeiten erreichen. So mancher Fahrradkurier kann sich in der Stadt mühelos mit einem Auto messen.

In einer 30er-Zone muss auch mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
In einer 30er-Zone muss auch mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.

Zwar gilt auf dem Fahrrad keine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit, wie z. B. die 50 km/h, die Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften einhalten müssen, dennoch sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) in bestimmten Situation eine Beschränkung der erlaubten Fahrrad-Geschwindigkeit vor. Dadurch sollen Unfälle und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.

So gilt auf einer Strecke mit Tempolimit, wie z. B. in einer 30er-Zone oder in einer Spielstraße, die Geschwindigkeitsbegrenzung auch beim Fahrrad. Dabei ist unerheblich, ob ein Fahrrad über einen Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle verfügt oder nicht.

Wer mit seinem Fahrrad in einer Fußgängerzone oder auf dem Gehweg unterwegs ist, darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit – ca. 4 bis 7 km/h – fahren. Es macht keinen Unterschied, ob der betreffende Weg für den Radverkehr freigegeben ist oder sich der Radfahrer verbotenerweise hier bewegt: Die erlaubte Fahrrad-Geschwindigkeit bleibt dieselbe.

Auf dem Radweg gilt keine konkrete Höchstgeschwindigkeit, allerdings sind Fahrradfahrer verpflichtet, ihr Tempo so anzupassen, dass sie ihr Rad in jeder Verkehrssituation kontrollieren und bei Gefahr rechtzeitig abbremsen können.

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad?

Wenn ein Radler mit seinem Fahrrad die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, wofür ein Bußgeld und Punkte in Flensburg anfallen können. Ein Fahrverbot für das Auto wird jedoch nicht verhängt.

Bei überhöhter Fahrrad-Geschwindigkeit im Fußgängerbereich und damit verbundener Gefährdung eines Fußgängers sind ein Bußgeld von 30 Euro und 1 Punkt vorgesehen. War der Radfahrer zudem verbotenerweise mit seinem Rad in dem Bereich unterwegs, muss er laut Bußgeldkatalog mit 35 Euro und 1 Punkt rechnen.

Können Radfahrer bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden?

Ein Blitzer kann auch ein Fahrrad bei überhöhter Geschwindigkeit erfassen.
Ein Blitzer kann auch ein Fahrrad bei überhöhter Geschwindigkeit erfassen.

Wer mit seinem Fahrrad eine Geschwindigkeitsbegrenzung verletzt, kann durchaus von einem stationären Blitzer erfasst werden. Denn die Kontrollgeräte reagieren prinzipiell auf jedes Objekt – sei es Auto, Lastwagen oder Fahrrad –, das die Geschwindigkeit, die auf der Strecke zugelassen ist, überschreitet.

Mit einem Bußgeldbescheid muss der Radfahrer in der Regel jedoch nicht rechnen. Dies hat den einfachen Grund, dass ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen besitzt, wodurch der Fahrradfahrer auf dem Blitzer-Foto identifiziert werden könnte.

Wer allerdings mit seinem Fahrrad bei überhöhter Geschwindigkeit in eine mobile Kontrolle gerät, kann nach der Messung direkt von der Polizei gestoppt und ein Bußgeld aufgebrummt bekommen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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