Bei den Vorgaben zu den einzelnen Führerscheinklassen sind neben Beschränkungen der jeweiligen Fahrzeugklassen auch Vorgaben zum Mindestalter möglich. Dies betrifft dabei nur die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 und B. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, welche Fahrerlaubnis ab welchem Alter erworben werden kann.
FAQ: Mindestalter beim Führerschein
Es gibt kein einheitliches Mindestalter. Wie alt der Bewerber sein muss, hängt davon ab, welche Führerscheinklasse er erwerben möchte. Bitte entnehmen Sie das jeweils vorgeschriebene Mindestalter unserer Tabelle.
Sie können den Führerschein Klasse B bereits im Alter von 17 Jahren erwerben, sofern Sie unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson fahren. Ansonsten gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Für LKW und Busse müssen die Bewerber hingegen älter sein.
Auch hier variieren die Vorgaben. Es kommt darauf an, ob Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und welches Kraftfahrzeug Sie führen wollen. Genaueres entnehmen Sie bitte unserer Tabelle.
Altergrenze beim Führerschein abhängig von der Fahrerlaubnisklasse
Inhalt
Für den Erwerb von einem Füherschein ist die Altersgrenze nicht für alle Klassen gleich. Das Mindestalter ist beim Führerschein stattdessen gestaffelt und kann grundsätzlich zwischen 15 und 24 Jahren liegen.
Bei den Führerscheinen ist zwischen insgesamt 6 Fahrerlaubnisgruppen zu unterscheiden: A, B, C, D und jeweils deren Unterklassen, sowie die Klassen T und L für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Innerhalb der einzelnen Gruppen gibt es aufsteigend zum Teil auch Unterschiede, das vorgegebene Mindestalter beim Führerschein betreffend.
In der folgenden tabellarischen Ansicht haben wir zusammengefasst, bei welchem Führerschein welche Altersgrenze festgelegt ist. In der dritten Spalte ist vermerkt, welche Klassen bereits vor dem Erwerb der betreffenden Fahrerlaubnis besessen werden müssen.
Führerscheinklasse | Mindestalter in Jahren | Vorbesitz der Klasse/n ... erforderlich |
---|---|---|
AM | 15 | - |
A1 | 16 | - |
A2 | 18 | - |
A - Direkteinstieg - Vorbesitz - dreirädrige Kfz | 24 20 21 | - A2 (mind. 2 Jahre) - |
B17 (begleitetes Fahren) | 17 | - |
B | 18 | - |
B96 | 17 18 | B17 B |
BE | 17 18 | B17 B |
C1 | 18 | B |
C1E | 18 | B und C1 |
C | 21 | B |
CE | 21 | B und C |
D1 | 21 | B |
D1E | 21 | B und D1 |
D | 24 | B |
DE | 24 | B und D |
T - bis 40 km/h - bis 60 km/h | 16 18 | - - |
L | 16 | - |
Führerschein der Klasse A: Vorgaben zum Alter abhängig von Vorbesitz und Kfz
Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, gibt es vor allem beim Mindestalter beim Führerschein der Klasse A unterschiedliche Möglichkeiten. Sind Sie bereits seit mindestens zwei Jahren im Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 – haben also die reguläre Probezeit hinter sich – können Sie den A-Führerschein bereits im Alter von 20 erhalten. Wenn nicht liegt das Mindestalter bei diesem Führerschein bei 24 Jahren.
Eine weitere Ausnahme betrifft die Beschränkung auf dreirädrige Kfz. In diesem Fall sinkt die Altersgrenze auf 21 Jahre. Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bauartbedingten Geschwindigkeit über 45 km/h dürfen Sie aufgrund der Begrenzung dann jedoch nicht führen.
Führerschein der Klasse B schon im Alter von 17 Jahren – unter Auflagen
Mittlerweile dürfen Jugendliche bereits ab 17 Jahren mit dem Auto fahren, wenn sie den Führerschein der Klasse B vorzeitig erwerben und dabei unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson stehen. Das begleitete Fahren ist aus einem Modellversuch hervorgegangen.
Die Fahrerlaubnisklasse BF17 ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig!
Bei einer Fahrerlaubnis für Busse und Lkw liegt das Mindestalter für den Führerschein regelmäßig höher. Dabei ist vor allem der höheren Verantwortung Rechnung getragen, die Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr und allgemein im Umgang mit den Vieltonnern tragen.
Ab wann können Sie den Führerschein machen?
Das Mindestalter beschreibt beim Führerschein jedoch nur, ab wann Sie das Dokument im Falle des erfolgreichen Bestehens der Prüfung ausgehändigt bekommen und dies entsprechend wirksam wird. Sie können bereits etwa ein halbes Jahr vor Erreichen vom jeweiligen Mindestalter den Führerschein in einer Fahrschule zu erwerben versuchen und an Theorie- und Praxisstunden teilnehmen.
Zu beachten ist ferner, dass sich in der Praxis regelmäßig Verschiebungen bei dem Alter ergeben, da in vielen Fällen der Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen zur Voraussetzung gemacht ist.