Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer: Das ist zu beachten

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Überstunden zu machen, gehört für viele Arbeitnehmer zum Alltag. Aber nicht bei allen Jobs kann das fatale Folgen haben. Sind Lkw-Fahrer übermüdet und unkonzentriert, kann ein sicheres Fahrverhalten im Straßenverkehr nicht mehr garantiert werden. Halten Lkw-Fahrer also ihre Arbeitszeiten nicht ein, können sie dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Was müssen Berufskraftfahrer bezüglich der Arbeitszeit beachten und wie viel darf die Arbeitszeit von Lkw-Fahrern pro Tag und wie viel pro Woche betragen?

FAQ: Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer

Welche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 48 Stunden betragen. Die tägliche sowie die wöchentliche Arbeitszeit kann jedoch auf 10 bzw. 60 Stunden verlängert werden. Was droht, wenn die Arbeitszeit überschritten wird, erfahren Sie hier.

Wann müssen Lkw-Fahrer Pause machen und wie lang muss diese sein?

Die Pause muss nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit genommen werden und muss mindestens 30 Minuten (bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden) oder 45 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden) betragen. Die Pause kann aufgeteilt werden. Achtung! Bei Fahrten mit dem Lkw muss spätestens nach 4,5 Stunden eine Pause bzw. die Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten eingelegt werden. Hier können Sie mehr darüber lesen.

Gelten Lenkzeit und Ruhezeit als Arbeitszeit?

Die Lenkzeit ist nicht mit der Arbeitszeit gleichzusetzen. Die Lenkzeit ist ein Teil der Arbeitszeit, allerdings besteht die Arbeitszeit nicht ausschließlich aus der Lenkzeit. Die Ruhezeit gilt nicht als Arbeitszeit.

Arbeitszeitgesetz: Lkw-Fahrer müssen bestimmte Vorschriften einhalten

Welche Regelungen bezüglich der Arbeitszeit müssen Kraftfahrer einhalten?
Welche Regelungen bezüglich der Arbeitszeit müssen Kraftfahrer einhalten?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle abhängig beschäftigten Kraftfahrer. Dagegen müssen das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) Lkw-Fahrer einhalten, die selbstständig sind. Doch nicht nur die Zeit hinter dem Steuer eines fahrenden Lkw gilt als Arbeitszeit. Folgende Aktivitäten zählen für Lkw-Fahrer zur Arbeitszeit:

  • Führen des Lkw (hierzu zählt auch die Lenkzeit und Wartezeiten)
  • Be- und Entladetätigkeiten sowie deren Überwachung und Wartezeiten
  • Reparatur-, Wartungs-, oder Reinigungsarbeiten
  • Behördengänge, die in Zusammenhang mit der Arbeit getätigt werden

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

An welche Arbeitszeiten müssen sich Lkw-Fahrer im Nahverkehr halten?
An welche Arbeitszeiten müssen sich Lkw-Fahrer im Nahverkehr halten?

Welche Arbeitszeiten haben Lkw-Fahrer eigentlich einzuhalten? Im Folgenden werden die verschiedenen Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer vorgestellt. Dazu zählt zum einen die tägliche und zum anderen die wöchentliche Arbeitszeit.

Zu beiden gibt es Regelungen, die von Lkw-Fahrern im Arbeitsalltag beachtet werden müssen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob Lkw-Fahrer im Nahverkehr oder im Fernverkehr unterwegs sind.

Tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Die Arbeitszeit kann allerdings auf zehn Stunden verlängert werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass die tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt dennoch maximal acht Stunden betragen muss.

Wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Bei der Wochenarbeitszeit gilt für Lkw-Fahrer laut Arbeitszeitgesetz, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Lkw-Fahrer können die Arbeitszeit aber auf 60 Stunden pro Woche verlängern, vorausgesetzt die Wochenarbeitszeit beträgt innerhalb von vier Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt höchstens 48 Stunden.

Pausen von der Arbeitszeit

Laut dem Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer müssen ebenso Pausen eingehalten werden. Diese Ruhepausen müssen im Voraus geplant werden und hängen auch von den Arbeitszeiten der Lkw-Fahrer ab:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Pause 45 Minuten dauern.

Die Ruhepausen können aber auch in Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Diese sollten aber jeweils mindestens 15 Minuten betragen. Es gilt außerdem, dass Lkw-Fahrer nach spätestens sechs Stunden in jedem Fall eine Pause machen müssen.

Was müssen selbständige Lkw-Fahrer beachten? Auch selbstständige Kraftfahrer dürfen eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten. Bezüglich der Verlängerung der Arbeitszeiten und der Ruhepausen gelten hier dieselben Vorschriften wie für abhängig beschäftigte Kraftfahrer.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Arbeitszeit für Berufskraftfahrer: Ist Lenkzeit gleich Arbeitszeit?
Arbeitszeit für Berufskraftfahrer: Ist Lenkzeit gleich Arbeitszeit?

Lkw-Fahrer müssen verschiedene Zeiten einhalten. Besonders wichtig sind hierbei die Vorschriften bezüglich der Lenkzeiten und der Ruhezeiten für Lkw-Fahrer.

Doch welche Zeiten zählen zur Arbeitszeit, welche nicht und wie beeinflussen sich diese gegenseitig? Kann die Lenkzeit mit der Arbeitszeit gleichgesetzt werden? Und was ist der Unterschied zwischen einer Lenkzeitunterbrechung und einer Ruhepause?

Gilt die Lenkzeit als Arbeitszeit?

Die Lenkzeit ist die Zeit, die ein Lkw-Fahrer damit verbringt, das Fahrzeug zu steuern. Dazu zählt aber nicht nur die Fahrzeit, sondern auch die Zeit, die damit verbracht wird zum Beispiel an Kreuzungen, an Ampeln oder in Staus zu warten. Die Lenkzeit gilt folglich als Arbeitszeit.

Wichtig: Eine Lenkzeitunterbrechung zählt nicht zur Arbeitszeit, da hier eine Pause von der Lenkzeit und somit auch von der Arbeitszeit genommen wird.

Sind die Lenk- und die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer also dasselbe?

Bezüglich der Arbeitszeiten sollten Lkw-Fahrer aber beachten, dass Arbeitszeit nicht gleich Lenkzeit ist. Die Lenkzeit ist zwar ein Teil der Arbeitszeit, aber sie ist dieser nicht gleichzusetzen und muss klar von ihr unterschieden werden.

Bezüglich der Lenkzeit müssen Lkw-Fahrer zusätzlich gesonderte Vorschriften beachten. Die Tageslenkzeit darf nicht mehr als 9 Stunden betragen, kann aber zweimal in der Woche auf 10 Stunden erhöht werden. An einem Tag dürfen also in der Regel maximal zwei Lenkzeiten à 4,5 Stunden absolviert werden.

Beispiel: Beträgt die tägliche Lenkzeit 9 Stunden, darf die restliche Arbeitszeit noch maximal eine Stunde betragen. Bei einer Tageslenkzeit von 10 Stunden darf keine zusätzliche Arbeitszeit hinzukommen.

Gelten bei der Lenkzeitunterbrechung dieselben Vorschriften wie bei der Ruhepause?

Tägliche Arbeitszeit: Kraftfahrer müssen außerdem die Unterschiede zwischen einer Ruhepause und einer Lenkzeitunterbrechung beachten.
Tägliche Arbeitszeit: Kraftfahrer müssen außerdem die Unterschiede zwischen einer Ruhepause und einer Lenkzeitunterbrechung beachten.

Bezüglich der Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer ist auch zu beachten, dass die Lenkzeitunterbrechung separat von der Ruhepause betrachtet werden muss. Die Lenkzeitunterbrechung ist als eine Pause ausschließlich von der Lenkzeit anzusehen, während eine Ruhepause eine Pause von der gesamten Arbeitszeit darstellt. So gelten bei der Lenkzeitunterbrechung auch andere Vorschriften.

Nach 4,5 Stunden Fahrt muss eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden, die mindestens 45 Minuten betragen muss. Wurde also eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert, müssen Lkw-Fahrer ihre Lenkzeit unterbrechen – auch wenn noch keine sechs Stunden Arbeitszeit vergangen sind.

Vor Beginn der Lenkzeit darf die Arbeitszeit maximal anderthalb Stunden betragen haben. Hat ein Lkw-Fahrer davor beispielsweise schon zwei Stunden gearbeitet, muss er seine Lenkzeit vor Ablauf der 4,5 Stunden, nämlich nach 4 Stunden unterbrechen, da zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitszeit von sechs Stunden vergangen ist und somit eine Pause gemacht werden muss.

Gilt die Ruhezeit als Arbeitszeit?

Die Ruhezeit beschreibt eine Pause von der Lenkzeit und ist somit auch als Pause von der Arbeitszeit anzusehen und zählt daher nicht als solche.

Gilt die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit?

Die Bereitschaftszeit gilt nicht als Arbeitszeit und kann dieser somit nicht angerechnet werden. Des Weiteren zählt die Bereitschaftszeit aber auch nicht zur Ruhezeit, sondern stellt eine Sonderform dar.

Gesetzliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer überschritten: Welche Sanktionen drohen?

Verstoßen Kraftfahrer gegen das Arbeitszeitgesetz, kann ein Bußgeld die Folge sein.
Verstoßen Kraftfahrer gegen das Arbeitszeitgesetz, kann ein Bußgeld die Folge sein.

Werden die Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern nicht eingehalten, muss in erster Linie der Arbeitgeber mit Konsequenzen rechnen. Dieser ist nämlich für die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten und für die korrekte Dokumentation dieser verantwortlich. Ein Bußgeld erhält der Arbeitgeber, wenn:

  • die gesetzliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer überschritten wurde
  • die Pausenzeiten unterschritten wurden
  • Ruhepausen nicht rechtzeitig genommen wurden
  • Aufzeichnungen über Arbeits- und Ruhepausen nicht korrekt oder nicht vollständig sind

Im schlimmsten Fall muss der Arbeitgeber mit einem Bußgeld von 15.000 Euro rechnen, wenn ihm zum Beispiel ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, also wenn er dem Arbeitnehmer die Anordnung gab, die Arbeits- und Pausenzeiten nicht einzuhalten.

Werden Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten, droht laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Bußgeld sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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