Dem Namen nach ist der Nebelscheinwerfer den meisten Autofahrern durchaus bekannt, sollte der Besuch der Fahrschule auch schon länger zurückliegen. Allerdings sind sie oftmals unsicher, in welcher Situation die Fahrt mit diesem erlaubt ist und wann Ihnen, wenn sie mit dem Nebelscheinwerfer fahren, eine Strafe bzw. ein Bußgeldbescheid droht.
Bußgeldtabelle Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Ordnungsverstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Missbrauch des Nebelscheinwerfers | 20 |
Durch Nebelscheinwerfer den Verkehr gefährdet | 25 |
Durch Nebelscheinwerfer einen Unfall verursacht | 35 |
Missbrauch der Nebelschlussleuchte | 20 |
Durch Nebelschlussleuchte den Verkehr gefährdet | 25 |
Durch Nebelschlussleuchte einen Unfall verursacht | 35 |
Bußgeldrechner zum Scheinwerfer
FAQ: Bußgeld wegen Nebelscheinwerfer
Ja, unter § 17 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird definiert, wenn der Einsatz der Scheinwerfer gerechtfertigt ist.
Ja, werden Nebelscheinwerfer rechtswidrig eingesetzt, können Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro anfallen.
Ja, diese Scheinwerfer dürfen gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur weiß, gelb oder hellgelb leuchten.
Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einsetzen?
Inhalt
Wer auf Nummer sicher gehen will, dass ihm der Einsatz der Nebelscheinwerfer keine Strafe einbringt, muss sich zunächst ansehen, was die Straßenverkehrsordnung (StVO) nach § 17 Absatz 3 zu dieser Thematik aussagt. Laut dieser dürfen Nebelscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht am Fahrzeug eingesetzt werden, wenn die vorherrschende Witterung die Sichtverhältnisse enorm einschränkt.
Auch wenn der Name etwas anderes nahelegt, können Sie die Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel verwenden. Bei dichtem Nebel, starkem Regen oder Schneefall, die die Sicht erheblich einschränken, zieht die Nutzung der Nebelscheinwerfer keine Strafe nach sich. Sie erhalten also nicht automatisch eine Strafe, weil Sie Nebelscheinwerfer ohne Nebel benutzen, die Sicht aber auf andere Weise eingeschränkt ist. Außerdem sind Sie auch bei schlechten Sichtverhältnissen nicht verpflichtet, die Nebelscheinwerfer zu verwenden.
Wann liegen solch schlechte Wetterverhältnisse vor, dass Sie keine Strafe wegen der Nebelscheinwerfer riskieren?
- Sie können auf Autobahnen nicht weiter als 150 Meter sehen.
- Auf anderen Straßen beträgt die Sichtweite lediglich 100 bis 120 Meter.
- Innerorts ist die Sichtweite auf 60 bis 70 Meter beschränkt.
- Können Sie wegen des dichten Nebels lediglich 50 Meter vorausschauen, dürfen Sie erst unter diesen Bedingungen die Nebelschlussleuchten verwenden.
Welche Farbe darf der Nebelscheinwerfer haben?
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt genau, welche Farbe der Nebelscheinwerfer haben, auf welcher Höhe er eingebaut werden oder wie hell er strahlen darf.
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist z. B. vorgeschrieben, dass die Beleuchtungsstärke bei einer Entfernung von 25 Metern lediglich ein Lux betragen darf. Irritieren Sie mit der helleren Beleuchtung die Fahrer auf der Gegenfahrbahn, können die Nebelscheinwerfer Ihnen eine Strafe einbringen.
Die Farbe der Nebelscheinwerfer kann unter Umständen jedoch auch zu einem Problem werden. Laut Vorschrift muss es weiß, hellgelb oder gelb sein. Entgegen der häufig vertretenen Ansicht vieler Autobesitzer, ziehen gelbe Nebelscheinwerfer üblicherweise keine Strafe nach sich.
Eine Frage, die viele Fahrzeughalter umtreibt, lautet, ob es erlaubt ist, die Nebelscheinwerfer zu folieren. Eine Strafe zieht eine solche Veränderung der Scheinwerfer tatsächlich nach sich, da die Lichtdurchlässigkeit und der Farbton dadurch verändert werden.
Falscher Einsatz der Nebelscheinwerfer: Strafe
Nebelscheinwerfer dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Witterungsbedingungen dies erfordern. Im Umkehrschluss sind Nebelscheinwerfer tagsüber verboten, solange gute Sichtverhältnisse vorliegen. Ein solcher fälschlicher Einsatz der Nebelscheinwerfer kann ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.
Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer mit den Scheinwerfern geblendet und damit gefährdet, erhöht sich die Strafe auf 25 Euro. Kam es durch die falsche Verwendung der Nebelscheinwerfer gar zu einem Unfall, müssen Sie in der Regel 35 Euro Bußgeld zahlen.