Auffahrunfälle zählen zu den häufigsten Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen, denn ein Moment der Unachtsamkeit genügt oftmals schon, damit es kracht. Nachdem sich der erste Schreck gelegt hat, fragen sich die Beteiligten dann oftmals, ob und in welcher Höhe bei einem Auffahrunfall ein Bußgeld anfällt. Die Antworten darauf erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeldtabelle Unfall
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht | 30 | |
nach dem Unfall den Verkehr nicht gesichert bzw. bei Bagatellen Straße nicht geräumt | 30 | |
mit Sachbeschädigung | 35 | |
Beseitigen von Unfallspuren noch bevor die Polizei diese begutachten konnte | 30 | |
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB | 3 | |
Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB | 3 | |
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB | 3 | |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB | 3 |
Bußgeldrechner Unfall
FAQ: Bußgeld nach einem Auffahrunfall
Nein, ob Sanktionen verhängt werden, hängt vom Unfallgeschehen und der Schuldfrage ab.
Die möglichen Sanktionen reichen von Bußgeldern ab 30 Euro über Punkte bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
Die Art des Verstoßes bestimmt, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung vorliegt. Dies definiert dann auch welche Sanktionen verhängt werden und wie hoch diese ausfallen.
Müssen Sie nach einem Auffahrunfall die Polizei verständigen?
Inhalt
Nach dem Auffahrunfall sollten Sie versuchen, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle sichern, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob jemand verletzt wurde und gegebenenfalls einen Krankenwagen rufen. Bedenken Sie, dass bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden zwingend die Polizei zu informieren ist.
Liegt hingegen lediglich ein Blechschaden vor, ist es den Unfallbeteiligten überlassen, ob Sie die Polizei einschalten wollen oder nicht. Viele entscheiden sich dagegen, um bei einem Auffahrunfall einen Bußgeldbescheid mit dem drohenden Bußgeld zu vermeiden. Auch wenn es keine Pflicht ist, kann es durchaus hilfreich sein, die Beamten hinzuziehen, damit der Schaden von offizieller Seite dokumentiert wird. Zudem können sie zwischen den Unfallgegnern vermitteln, sollten die Emotionen bei diesen hochkochen.
Wer ist verantwortlich für den Auffahrunfall?
Welche Sanktionen Sie nach einem Unfall erwarten, hängt natürlich maßgeblich von der Schuldfrage ab. Wer unschuldig in einen Auffahrunfall gerät, muss Bußgeld oder weitere Sanktionen natürlich nicht fürchten. Allerdings ist es nicht immer einfach festzustellen, welche der Unfallpartei sich in der jeweiligen Situation falsch verhalten hat.
Nach wie vor nehmen die meisten Verkehrsteilnehmer an, dass stets derjenige die Schuld am Auffahrunfall trägt, der auf das andere Fahrzeug aufgefahren ist. Das stimmt so allerdings nicht. Auch der Vordermann kann den Verkehrsunfall durch sein Fehlverhalten (z. B. abruptes Abbremsen an einer Ampel ohne ersichtlichen Grund) heraufbeschworen haben, sodass ihm zumindest eine Teilschuld zugewiesen werden kann.
Bußgeld bei einem Auffahrunfall
Welche Sanktionen nach einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall auf Sie zukommen, lässt sich pauschal nicht beantworten, da hier stets die Umstände im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, um festzustellen, ob eine Ordnungswidrigkeit der anschließenden Karambolage zugrunde lag.
Liegt lediglich ein Unfall mit Sachbeschädigung vor, würden 35 Euro als Bußgeld für das Auffahren gegen Sie verhängt. Davon abgesehen, gäbe es keine weiteren Sanktionen wie Punkte oder Fahrverbote. Für die entstandenen Schäden tritt dann Ihre Versicherung ein.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Auffahrunfall ohne Personenschaden recht geringe Sanktionen vor. Anders sieht die Sache allerdings aus, sollten Personen zu Schaden gekommen sein. In einem solchen Fall kann es unter Umständen auch ratsam sein, sich von einem Anwalt beraten bzw. vertreten zu lassen.
Was passiert aber, wenn man Ihnen nach einem Auffahrunfall fahrlässige Körperverletzung vorwirft? Ein Bußgeld reicht dann als Sanktion nicht aus, denn es handelt sich um einen Straftatbestand. Es wird also ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Wie genau hier die Strafe ausfällt, hängt maßgeblich von der Schwere des Unfalls und den Verletzungen des Unfallopfers ab. Hat es nur leichte Verletzungen davongetragen, müssen Sie oftmals eine Geldstrafe zahlen und Schadensersatz leisten, wobei letzterer in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen wird. Für fahrlässige Körperverletzung kann allerdings auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.
Angenommen, Sie waren während der Fahrt mit dem Handy beschäftigt und konnten, weil Sie abgelenkt waren, nicht mehr rechtzeitig bremsen. Dann könnte nach einem Auffahrunfall ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen Sie verhängt werden. Zusätzlich würden Sie zwei Punkte erhalten und den Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Dies gilt wohlgemerkt nur, wenn keine Person verletzt wurde. Es ist allerdings schwierig nachzuweisen, dass Sie am Steuer das Handy benutzt haben.
Fingierter Unfall, an wem wende ich mich, wenn Polizeibehörde falsche Aussagen im Polizeibericht erstellt?
Nachweislich den Täter schützt, und Beschwerde die an den Dienstellenleiter gerichtet wurden, von Mitarbeitern nicht weiter geleitet werfen und somit die Aufklärung für eine Mandatsübernahme von Rechtsanwalt erschwert wird.