Wer den Führerschein in der Tasche hat, muss sich anschließend in der zweijährigen Probezeit als Fahrer bewähren und besonders umsichtig fahren. Obwohl Fahranfänger wissen, dass sie in dieser Zeit unter verstärkter Beobachtung stehen, kommt es immer wieder vor, dass sie – ob aus Unachtsamkeit oder wegen des Geschwindigkeitsrausches – die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten und teilweise schon zum 2. Mal geblitzt werden.
Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit
FAQ: 2 Mal geblitzt in der Probezeit
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h können neben den üblichen Sanktionen Probezeitmaßnahmen drohen (z. B. Probezeitverlängerung).
Nicht unbedingt. Nur wenn bereits der dritte A-Verstoß vorliegt.
Es fallen die üblichen Sanktionen nach Bußgeldkatalog-Verordnung an (Bußgeld, Punkte ggf. Fahrverbot).
Im Video erklärt: Geblitzt in der Probezeit
Zweimal geblitzt: In der Probezeit hat dies folgende Konsequenzen
Inhalt
Innerhalb der Probezeit sollen sich die frischgebackenen Führerscheinneulinge bewähren. Sie können innerhalb der zwei Jahre Fahrpraxis und -sicherheit gewinnen. So lange sie sich jedoch noch in der Probezeit befinden, gelten für sie spezielle Regeln, die sie einhalten müssen. So dürfen sie bspw. keinen Alkohol trinken, wenn sie noch fahren möchten und werden nicht mit den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog bedacht.
Unterscheidung von A- und B-Verstößen in der Probezeit
Diese Sonderregelung findet auch Anwendung, wenn Sie zum 2. Mal geblitzt wurden. Die Probezeit unterscheidet nämlich zwischen schweren (dem sogenannten A-Verstoß) und leichteren Verstößen (dem B-Verstoß), für die jeweils unterschiedliche Sanktionen festgelegt sind.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann dabei je nach gefahrenem Tempo sowohl als schwerwiegende als auch als leichte Verletzung des Verkehrsrechts eingestuft werden. Demnach lässt sich die Frage: „Ich wurde bereits das 2. Mal geblitzt in der Probezeit. Was passiert jetzt?“ nicht pauschal beantworten.
- A-Verstoß: Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h
- leichte Ordnungswidrigkeit: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h
Wurden Sie 2-mal geblitzt, kann die Probezeit unter Umständen verlängert werden, wenn darunter ein Tempoverstoß von 21 km/h oder mehr zu finden ist. Sind die Geschwindigkeitsverstöße hingegen beide geringer als 20 km/h, hat dies keine Auswirkungen auf die Probezeit. Handelt es sich hingegen bei beiden Vorfällen um A-Verstöße, hat dies wiederum andere Konsequenzen.
Zwei schwerwiegende Vergehen werden mit einer schriftlichen Verwarnung geahndet. Darüber hinaus wird dem Fahranfänger empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist allerdings freiwillig. Folgt ein dritter A-Verstoß wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen.
Wurden Sie 2-mal bei Rot geblitzt in der Probezeit?
Polizei und Verkehrsbehörden setzen Blitzer allerdings nicht nur für die Geschwindigkeitsmessung ein, sondern sind auch bestrebt andere Verkehrsdelikte mit ihnen zu dokumentieren und Sanktionen gegen die Fahrer zu verhängen. Deshalb finden sich die Messgeräte auch gerne an Ampelkreuzungen.
Beachten Sie als Fahranfänger die Rotphase der Ampel nicht oder meinen es noch bei Gelb über die Haltelinie zu schaffen, kann es durchaus passieren, dass Sie dabei geblitzt werden. Ein solcher Rotlichtverstoß wird stets als A-Verstoß gewertet und zieht die entsprechenden Konsequenzen nach sich.