Mit 41 bis 50 km/h zu schnell unterwegs: Das erwartet Sie!

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Wer bis zu 50 km/h zu schnell unterwegs ist, hat normalerweise ordentlich was auf dem Tacho. Entsprechend streng wird dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sanktioniert. Nun ist im Bußgeldbescheid gemäß Verkehrsrecht von einem Fahrverbot die Rede.

Bußgeldtabellen für 41 bis 50 km/h zu schnell innerorts und außerorts

In den folgenden Bußgeldtabellen werden die Sanktionen innerorts und außerorts für jeden Stundenkilometer (bis 50 km/h zu schnell) aufgelistet, den Sie evtl. zu viel auf dem Tacho hatten.

Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung au­ßer­ortsBußgeldFahrverbotPunkteLohnt ein Einspruch?
41 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
42 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
43 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
44 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
45 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
46 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
47 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
48 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
49 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
50 km/h zu schnell320 €1 Monat2Hier prüfen
Ge­­schwin­­dig­­keits­­über­­schrei­­tung in­ner­ortsBußgeldFahrverbotPunkteLohnt ein Einspruch?
41 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
42 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
43 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
44 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
45 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
46 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
47 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
48 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
49 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen
50 km/h zu schnell400 €1 Monat2Hier prüfen

Bußgeldrechner

In unserem Bußgeldrechner können Sie ganz einfach die Daten Ihrer Ordnungswidrigkeit eingeben, und erfahren im Handumdrehen, welche Sanktionen auf Sie zukommen können.

FAQ: 41-50 km/h zu schnell

Was kostet das Überschreiten des Tempolimits um 41-50 km/h?

Innerorts beträgt das Bußgeld 400 Euro, außerorts 320 Euro. Lesen Sie die einzelnen Bußgelder hier in der Bußgeldtabelle nach.

Drohen auch Fahrverbot und Punkte, wenn ich 41-50 km/h zu schnell bin?

Ja. Sie müssen mit 2 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen (innerorts und außerorts).

Womit müssen Fahranfänger in der Probezeit rechnen, wenn sie 41-50 km/h zu schnell fahren?

Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Es drohen also Probezeitmaßnahmen wie z. B. eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.
Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.

Spezifische Informationen zu einzelnen Geschwindigkeitsverstößen

41 bis 50 km/h zu schnell – ein Fahrverbot ist so gut wie sicher!

Sie waren 50 km/h zu schnell? Von Ihrem Führerschein müssen Sie sich voraussichtlich vorerst verabschieden.
Sie waren 50 km/h zu schnell? Von Ihrem Führerschein müssen Sie sich voraussichtlich vorerst verabschieden.

Sowohl in der Stadt als auch wenn Sie mit 50 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs waren, müssen Sie nun mit einem Fahrverbot rechnen. Doch was bedeutet das für den Fahrer eigentlich genau?

Der Führerschein muss gemäß Verkehrsrecht in zwei Fällen abgegeben werden, deren Bezeichnungen zwar gern synonym verwendet werden, jedoch unterschiedliche Maßnahmen beschreiben:

  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
Auch wenn jemand 45 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs war, ist der Führerschein vermutlich weg.
Auch wenn jemand 45 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs war, ist der Führerschein vermutlich weg.

Wie der Name schon sagt, ist es bei einem Fahrverbot dem Betroffenen untersagt, für eine bestimmte Dauer (in unserem Fall für einen Monat, wenn derjenige bis zu 50 km/h zu schnell war) mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.

Wann dieser Monat beginnt, entscheidet die zuständige Bußgeldstelle. Bei Ersttätern gibt es jedoch die Möglichkeit, in einem Vier-Monats-Zeitraum den Beginn auszuwählen.

Während dieses Zeitraums muss der Verkehrssünder seinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben, bekommt ihn nach Ablauf der Frist jedoch wieder zurück.

Die Begriffe Fahrverbot und Führerscheinentzug werden zwar umgangssprachlich synonym verwendet, rechtlich gesehen bezeichnet Führerscheinentzug jedoch eine andere Maßnahme. Hier wird der Führerschein von den Behörden unbrauchbar gemacht und der Betroffene erhält ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder zurück.

Stattdessen muss er bei der Führerscheinstelle einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ein Führerscheinentzug wird aber bei einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn jemand bis zu 50 km/h zu schnell war, in der Regel nicht verhangen.

Sollten Sie jedoch einen Pkw mit Anhänger oder gar einen Lkw über 3,5 t fahren, fallen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog höher aus. Da kann es außerorts 480 Euro bzw. innerorts 560 Bußgeld geben sowie zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbote.

In der Probezeit bis zu 50 km/h zu schnell

Gerade erst die Erlaubnis erhalten, da ist sie wieder weg: Bei 50 km/h zu schnell in der Probezeit ist das möglich.
Gerade erst die Erlaubnis erhalten, da ist sie wieder weg: Bei 50 km/h zu schnell in der Probezeit ist das möglich.

In der Probezeit gelten alle Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, als A-Verstoß, also als schwerwiegender Verstoß. Das ist der Fall, wenn der Fahranfänger mit bis zu 50 km/h zu schnell gefahren ist.

Neben den Sanktionen des normalen Bußgeldkatalogs (inklusive Bußgeld, Punkte und Fahrverbot) müssen Fahrzeugführer in der Probezeit noch mit der Verpflichtung rechnen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit bei einem A-Verstoß um zwei Jahre.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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