Aufgrund ihrer Größe sowie ihres Gewichts von oftmals mehreren Tonnen sind Lkw stets mit einem größeren Unfallrisiko belastet als beispielsweise Pkw. Brummifahrer sollten sich daher der damit einhergehenden Verantwortung bewusst sein, wenn sie mit dem Lkw zum Überholmanöver ansetzen. Womit sie rechnen müssen, wenn sie verbotenerweise mit dem Lkw im Überholverbot überholen und was es außerdem zu beachten gilt, lesen Sie im Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Was droht, wenn Sie das Überholverbot für Lkw missachten?
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot mit Lkw | 70 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 85 € | 1 | |
… mit Unfall | 105 € | 1 | |
Überholverbot für Lkw missachtet und Gegenverkehr behindert | 150 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 300 € | 2 | 1 Monat |
Im Überholverbot bei unklarer Verkehrslage mit Lkw überholt | 150 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 300 € | 2 | 1 Monat |
Elefantenrennen (mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt) | 80 € | 1 | |
… mit Unfall | 120 € | 1 | |
Mit einem Lkw über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite unter 50 m lag | 120 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat |
FAQ: Überholverbot für Lkw
Ist die Verkehrslage unklar, die Sichtweite erschwert oder ein Schild kündigt ein Überholverbot an, dürfen Lkw-Fahrer nicht zum Überholmanöver ansetzen.
Das Überholen ist Brummifahrern in der Regel unter anderem nur dann gestattet, wenn der Vorgang innerhalb von 45 Sekunden zu bewerkstelligen ist. Der Geschwindigkeitsunterschied zum anderen Kfz muss also mindestens 10 km/h betragen. So soll sogenannten „Elefantenrennen“ vorgebeugt werden.
Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote liegen im Bereich des Möglichen, wenn Sie sich als Lkw-Fahrer nicht an geltendes Überholverbot halten. Die Bußgelder dafür finden Sie hier.
Wichtige Informationen zum Überholen mit dem Lkw
Was besagt die StVO zum Überholverbot für Lkw?
Inhalt
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschäftigt sich unter anderem in § 5 mit dem Überholen. Die Vorschriften dazu gelten weitestgehend für Pkw und Lkw gleichermaßen, wobei jedoch auch Sonderregelungen für Brummis existieren. Absatz 3 zufolge gilt für Lkw ein Überholverbot in folgenden Situationen:
- wenn die Verkehrslage unklar ist
- wenn ein Verkehrszeichen ein Überholverbot für Lkw ankündigt (Zeichen 277)
Weiterhin heißt es in § 5 Absatz 3a StVO:
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.“
Demzufolge dürfen Lkw-Fahrer nicht überholen, wenn die Witterungsbedingungen die Sicht erschweren, die Entwicklung der Verkehrslage ungewiss ist oder ein Überholverbot für Lkw durch ein Schild angekündigt wurde. Solche befinden sich nicht selten auf Autobahnen. Doch was ist eigentlich der Grund dafür?
Weshalb gilt für Lkw teilweise ein Überholverbot auf der Autobahn?
Grundsätzlich ist für Lkw eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h auf der Autobahn vorgeschrieben. Hinzu kommt, dass sie oft eine enorme Länge aufweisen. Ein Überholvorgang mit dem Lkw nimmt dementsprechend einige Zeit in Anspruch und kann schnell dazu führen, dass der übrige Verkehrsfluss behindert wird.
Um dies zu verhindern, herrscht auf gewissen Abschnitten ein Überholverbot für Lkw auf der Autobahn. In diesem Zusammenhang ist häufig die Rede von sogenannten „Elefantenrennen“, die umgangssprachlich folgende Situation beschreiben:
Ein Lkw überholt einen anderen Lkw und die komplette Fahrbahn ist oft mehrere Minuten lang blockiert, weil der Geschwindigkeitsunterschied der beiden Brummis minimal ist. Während dieses Vorgangs kommt kein Pkw-Fahrer vorbei und der gesamte nachfolgende Verkehr wird erzwungenermaßen ausgebremst.
Unterwegs mit dem Lkw: So überholen Sie richtig
Wie bereits erwähnt, dürfen Brummis nur dann zum Überholen ansetzen, wenn der Vorgang innerhalb von 45 Sekunden zu meistern ist, also der Geschwindigkeitsunterschied zum anderen Fahrzeug bei mindestens 10 km/h liegt. Aufgrund der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn darf das Tempo des zu Überholenden bei dieser Geschwindigkeit entsprechend maximal bei 70 km/h liegen. Ansonsten gilt für Lkw ein Überholverbot – auch ohne Schild.
Weiterhin müssen eine Behinderung des Gegenverkehrs sowie eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs in jedem Fall ausgeschlossen werden. Zu beachten ist außerdem der vorgeschriebene ausreichende Seitenabstand (in der Regel mindestens 1,5 Meter zu Autos oder anderen Lkw). Wie Autofahrer müssen auch Lkw-Fahrer vor dem Überholvorgang rechtzeitig blinken und sich nach dem Überholen so bald wie möglich wieder rechts einordnen.
Übrigens: Es handelt sich um eine Fehlannahme, dass das Verkehrsschild, welches für Lkw ein Überholverbot ankündigt, auch für Pkw mit Anhänger gilt. Schließlich heißt es dazu in der Anlage 2 der StVO zu den Vorschriftzeichen unter der Nummer 54:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“
Pkw werden demzufolge explizit ausgeschlossen. Die Frage in Bezug auf das Lkw betreffende Überholverbot, ab wie viel Tonnen es Anwendung findet, wird ebenfalls beantwortet: bei einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.
Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog: Wenn Lkw-Fahrer trotz Überholverbot überholen
Sobald das entsprechende Verkehrsschild ein Überholverbot für Lkw ankündigt, müssen Sie sich als Brummifahrer auch daran halten. Ansonsten können Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Überholen Sie beispielsweise im Überholverbot mit dem Lkw, werden ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt fällig.
Es droht ebenfalls ein Bußgeld, wenn Lkw-Fahrer im Überholverbot überholen und die Verkehrslage unklar war: Mit 150 Euro und einem Punkt müssen Sie hier rechnen. Entstand durch dieses Fehlverhalten zusätzlich eine Gefährdung, erhöht sich der zu zahlende Betrag auf 250 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog für Lkw.
Ich fahre jeden Tag die A61. Hier ist tagsüber Überholverbot für LKW und Fahrzeuge mit Anhänger. Dennoch sind es täglich 2-3 LKWs bzw. Auto mit Anhänger denen das gerade mal egal ist. Jedesmal bildet sich eine Riesenschlage.. .
Echt toll in der theorie!!!
In der Praxis machen die LKW was se wollen genauso wie andere Europische Nachbarn in Deutschland.
Wenn wir von Deutschland uns in anderen Ländern so aufführen würden hätten wir kosten die wir nicht mehr tragen könnten.
Hier fahren LKW und PKW fahrer aus den nachbarländer wie se lust und laune haben. Die Polizei ist damit beschäftigt das sie garnicht da ist weil se mal wieder irgendein Fussbalspiel bewachen muss. Die anderen sitzen in den Hecken und Blitzen und stehen auf Brücken und machen irgend welche Messungen. Achja…. die raser werden verfolgt….. aber der rest interessiert ja nicht…. kann man auch nicht soviel daran verdienen.
Servus,
Sehe ich genauso.. fahren gerade nach Österreich..es ist dreispurig.. mittlerweile gibt es mehr LKWs auf der Straße wie Pkw-Fahrer..die Mittelspur ist ständig belegt..da sich die LKWs gegenseitig überholen.. man ist ja nur am abbremsen.. weil die scheiß LKWs rüber fahren mitunter auch ohne zu blinken.. man könnte hier soviel abkassieren..
Ich würde sogar freiwillig kostenlos auf die Jagd gehen und abkassieren!!
Mich kotzen diese auch nur noch an.
Man hat eigentlich auch nur noch eine PKW Fahrbahn.. die LKW-Fahrer blockieren eigentlich zwei Spuren von dreien.
Sehe ich genauso.. fahren gerade nach Österreich..es ist dreispurig.. mittlerweile gibt es mehr LKWs auf der Straße wie Pkw-Fahrer..die Mittelspur ist ständig belegt..da sich die LKWs gegenseitig überholen.. man ist ja nur am abbremsen.. weil die scheiß LKWs rüber fahren mitunter auch ohne zu blinken.. man könnte hier soviel abkassieren..
Ich würde sogar freiwillig kostenlos auf die Jagd gehen und abkassieren!!
Mich kotzen diese auch nur noch an.
Man hat eigentlich auch nur noch eine PKW Fahrbahn.. die LKW-Fahrer blockieren eigentlich zwei Spuren von drein.