Formfehler im Bußgeldbescheid – Wann der Einspruch sich lohnt

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So ein Bußgeldbescheid im Briefkasten kann schon mal einen kleinen Schock verursachen. Umso größer ist die Verwirrung, wenn sich Formfehler im Bußgeldbescheid finden. Dann stellt sich die Frage: Inwiefern ist das Schreiben jetzt noch rechtsgültig?

FAQ: Formfehler im Bußgeldbescheid

Wann liegt ein Formfehler vor?

Grundsätzlich enthält ein Bußgeldbescheid zahlreiche mögliche Fehlerquellen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Buchstabendreher im Name, die Angabe eines falschen Kennzeichens oder eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung handeln.

Welche Folgen haben Formfehler im Bußgeldbescheid?

Gravierende Formfehler können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid unwirksam wird.

Führt jeder Formfehler automatisch zur Ungültigkeit des Bescheides?

Nein, dies ist in der Regel nur der Fall, wenn eine Identifizierung des Fahrers nicht mehr möglich ist. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Welche Formfehler können im Bußgeldbescheid auftreten?

Formfehler im Bußgeldbescheid? Eventuell lohnt sich ein Einspruch.
Formfehler im Bußgeldbescheid? Eventuell lohnt sich ein Einspruch.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, hat mitunter mit schweren Sanktionen zu rechnen. Was genau auf den Verkehrssünder zukommt, erfährt dieser meist erst aus dem Bußgeldbescheid. Dort werden die im Verkehrsrecht geltenden und auf die jeweilige Ordnungswidrigkeit anzuwendenden Gesetze aufgelistet, um den Betroffenen zur Verantwortung zu ziehen.

Dabei kann es jedoch auch zu fehlerhaften Angaben oder zu Buchstabenverdrehern kommen. In manchen Fällen werden sogar wichtige Bestandteile eines Bußgeldbescheides vergessen.

Ein Formfehler in einem Bußgeldbescheid ist zunächst erstmal alles, was beim Einhalten der Formalien in einem solchen Schreiben vonseiten der Behörden versehentlich schiefgehen kann. Dabei gibt es gesetzliche Vorgaben, die beim Anfertigen eines solchen eingehalten werden müssen.

Diese sind in Paragraf 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgehalten.

Zu den Angaben, die ein Bußgeldbescheid in jedem Fall aufführen muss, gehören zunächst:

  • Angaben zur Person des Betroffenen sowie zu eventuellen Nebenbeteiligten
  • die genaue Bezeichnung der vorgeworfenen Tat
  • Angaben zu Zeit und Ort der Tat
  • die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit
  • die hier zur Anwendung kommenden Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Höhe vom Bußgeld – etwaige Nebenfolgen (Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbot) können aber müssen nicht notwendigerweise aufgeführt sein
Formfehler im Bußgeldbescheid können für Verwirrung sorgen.
Formfehler im Bußgeldbescheid können für Verwirrung sorgen.

Dabei ist es wichtig, dass der Tatvorwurf sowie die Gesetze so genau und verständlich erklärt werden, dass auch ein Laie sie verstehen kann, um Missverständnisse oder offene Fragen so gut es geht zu vermeiden.

Schon in diesem Abschnitt kann es zu einem Formfehler im Bußgeldbescheid kommen.

Eine häufige Fehlerquelle sind dabei Buchstabendreher beispielsweise im Namen des Fahrers oder im Kfz-Kennzeichen, sodass schließlich ein falsches Kfz-Kennzeichen im Schreiben angeführt ist. Auch unzutreffende Adressen und fehlerhafte Orts- und Zeitangaben können in dieser Hinsicht oftmals vorkommen.

Unerlässlicher Bestandteil eines solchen Schriftstücks sind darüber hinaus Hinweise, dass:

  1. der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, sofern der Betroffene in einer bestimmten Zeitspanne keinen Einspruch erhebt
  2. ein solcher Einspruch unter Umständen eine noch nachteiligere Entscheidung für den Fahrer nach sich ziehen kann

Eine solche Rechtsbehelfbelehrung gehört zu den bedeutsamsten Inhalten eines Bußgeldbescheides.

Wann lohnt der Einspruch bei einem Bußgeldbescheid mit Formfehler?

Manchmal lohnt es sich, den Bußgeldbescheid auf Formfehler hin zu untersuchen.
Manchmal lohnt es sich, den Bußgeldbescheid auf Formfehler hin zu untersuchen.

Aber nicht jeder Formfehler bei einem Bußgeldbescheid macht das Schreiben unmittelbar unwirksam. Voraussetzung für einen gravierenden Fehler ist, dass er beim Empfänger für Verwirrung sorgt.

Ist in dem Schreiben nämlich eindeutig ersichtlich, dass es sich nur um einen Fehler handelt, so gilt der Bescheid in der Regel als wirksam.

Buchstabendreher im Namen, fehlende Adressbestandteile oder bspw. das Anführen einer falschen Automarke stellen somit keine Formfehler in einem Bußgeldbescheid dar, die einen Einspruch rechtfertigen.

Vielmehr müssen die Fehler im Bußgeldbescheid so schwerwiegend sein, dass die Angaben in dem Schreiben eine wahre Verwechslungsgefahr mit sich bringen. Als Bedingung für die Wirksamkeit muss in diesem Teil des Schriftstücks nur eine ausreichende Individualisierung sichergestellt werden.

Das heißt, wenn der Empfänger sich angesprochen fühlt und weiß, von welcher Verkehrssünde in dem Schreiben die Rede ist, dann wirken sich die Formfehler in der Regel nicht auf die rechtliche Wirksamkeit aus.

Es gibt jedoch auch andere Formfehler in einem Bußgeldbescheid, die das Schreiben unter Umständen tatsächlich unwirksam machen können.

Fehlt bspw. die Auflistung der Beweismittel, die Angaben zu den Sanktionen oder gar die Rechtsbehelfslehrung, kann der Bescheid eventuell seine Wirksamkeit einbüßen. Daher kann es sich auszahlen, den Bußgeldbescheid nach Erhalt sofort auf seine Vollständigkeit zu prüfen.

Darüber hinaus sollten Sie sich mit Ihren Zweifeln an der Wirksamkeit des Bußgeldbescheides nicht direkt an die Bußgeldbehörde wenden. Diese kann innerhalb der Verjährungsfrist das fehlerhafte Schreiben zurücknehmen, korrigieren und rechtswirksam wieder herausschicken.

Ratsamer wäre es, zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Begründung einzulegen. Möglicherweise verjährt der Bußgeldbescheid, bevor das Verfahren abgeschlossen ist und die Gründe für den Einspruch genannt werden müssen.

In diesem Fall sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Ihnen in solchen Belangen zur Seite stehen kann. In vielen solcher Verfahren kommt es auf die Einzelfallentscheidung an, wobei eine kompetente Verteidigung von Vorteil ist.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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