Viele Autofahrer, die an einem Sonntag auf der Autobahn unterwegs sind, werden sich schon einmal gewundert haben, warum es so leer ist, und sich gefragt haben, wo denn die ganzen Lkw sind, die sich sonst so zahlreich auf dem rechten Fahrstreifen tummeln. Der Grund dafür ist das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Doch für wen gilt dieses und gibt es Ausnahmen? Und welche Sanktionen drohen, wenn das Sonn- und Feiertagsfahrverbot missachtet wird?
Bußgeldtabelle für Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
An einem Sonntag oder Feiertag wurde ein Lkw mit über 7,5 t oder einem Anhänger geführt | 120 € |
Durch den Halter wurde an einem Sonntag oder Feiertag ein Lkw mit über 7,5 t oder einem Anhänger geführt | 570 € |
Es wurde zugelassen oder angeordnet, dass an einem Sonntag oder Feiertag ein Lkw mit 7,5 t oder einem Anhänger geführt wird | 570 € |
FAQ: Sonntagsfahrverbot
Das Sonntagsfahrverbot gilt für Lkw, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t überschreiten oder mit Anhänger fahren. Welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.
Das Fahrverbot gilt ganzjährig an allen Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr auf allen Strecken.
Wird der Lkw trotz Fahrverbot an einem Sonn- oder Feiertag geführt, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 120 Euro und dem Halter ein Bußgeld von 570 Euro.
Video: Sonntagsfahrverbot für LKW
Das Sonntagsfahrverbot und das Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 der StVO
Inhalt
- Bußgeldtabelle für Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
- FAQ: Sonntagsfahrverbot
- Video: Sonntagsfahrverbot für LKW
- Das Sonntagsfahrverbot und das Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 der StVO
- Lkw-Fahrverbot: Welche anderen Fahrverbote gibt es?
- Lkw-Fahrverbot für Sonn- und Feiertage: Welche Sanktionen drohen bei Missachtung?
Im Sinne der Lärmreduzierung und des Umweltschutzes wurde in Deutschland ein Fahrverbot an bestimmten Tagen eingeführt. Besonders an einem Sonntag oder an einem Feiertag ist die Ruhe vor Verkehrslärm besonders wichtig, da sich hier viele Menschen zurückziehen und von den Strapazen des Alltags erholen wollen.
Deshalb gilt an Sonn- und Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dies unter § 30 festgelegt:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Es sind also nicht alle Lkw von diesem Fahrverbot betroffen. Das Lkw-Fahrverbot ist auf keinen bestimmten Zeitraum im Jahr beschränkt, das heißt, es gilt ganzjährig. Eine zeitliche Beschränkung ist nur bezüglich der Uhrzeit einzuhalten. Ab 22.00 Uhr dürfen dann wieder Güter jeglicher Art wie gewohnt transportiert werden.
Für welche Feiertage gilt das Feiertagsfahrverbot?
Unter § 30 der Straßenverkehrsordnung ist auch festgelegt, an welchen Feiertagen das Feiertagsfahrverbot gilt. Hierbei sollten Sie vor allem darauf achten, dass bestimmte Feiertage nicht in allen Bundesländern gelten.
- Feiertage, die in allen Bundesländern gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) und der 1. und 2. Weihnachtstag.
- Fronleichnam: Gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland als Feiertag.
- Reformationstag (31. Oktober): Ist in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein Feiertag.
- Allerheiligen (1. November): Gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland als Feiertag.
Lkw-Sonntagsfahrverbot: Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt hinsichtlich des Sonn- und Feierfahrverbots tatsächlich einige Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge. Dies trifft zum Beispiel auf folgende Fahrzeuge zu:
- Zugmaschinen, die nur dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Fahrzeuge, bei denen die zu befördernden Güter zum Inventar des Fahrzeugs gehören
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, die eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge, die beispielsweise im Falle eines Unfalles eingesetzt werden
- Arbeitsmaschinen (landwirtschaftliche Maschinen wie Mähdrescher)
Außerdem ist es bestimmten Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen gestattet, auch trotz des bestehenden Fahrverbots Güter zu transportieren. Das Lkw-Fahrverbot gilt unter anderem nicht:
- Bei kombiniertem Güterverkehr Schiene-Straße: Und zwar vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger. Dies gilt aber nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
- Bei kombiniertem Güterverkehr Hafen-Straße: Und zwar zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen.
- Beim Transport von Milch oder Milcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischem oder lebendem Fisch oder leicht verderblichem Obst und Gemüse und bei damit verbundenen Leerfahrten.
Lkw-Fahrverbot: Welche anderen Fahrverbote gibt es?
Außer dem Sonntagsfahrverbot und dem Feiertagsfahrverbot gibt es in Deutschland noch einige andere Fahrverbote, die von Lkw-Fahrern beachtet und eingehalten werden müssen.
Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer
Um das Verkehrsaufkommen während der Ferienzeit so gering wie möglich zu halten und lange Staus zu vermeiden, wurde in Deutschland ein Ferienfahrverbot für Lkw festgelegt. Ähnlich wie beim Sonntagsfahrverbot für Lkw ist das Ferienfahrverbot auf Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen oder Lkw mit Anhänger beschränkt.
Wochenendfahrverbot für Lkw: Was genau bedeutet das?
Das Lkw-Fahrverbot am Samstag in den Ferien und das Lkw-Fahrverbot am Sonntag werden unter dem Begriff Wochenendfahrverbot zusammengefasst. Wenn im Sommer also die Ferienzeit beginnt, gilt das Lkw-Fahrverbot das ganze Wochenende? Nicht ganz, denn am Samstag dürfen von 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr und ab 20.00 Uhr und am Sonntag ab 22.00 Uhr wieder Güter wie gewohnt transportiert werden.
Nachtfahrverbot für Lkw-Fahrer: Gibt es so etwas in Deutschland?
Wenn es an Sonn- und Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot gibt, um den Lärm zu reduzieren, würde ein solches in der Nacht doch auch Sinn machen, oder? Immerhin ist Ruhe in der Nacht besonders wichtig und wer will schon nachts aufgrund von Verkehrslärm durch Lkw aufgeweckt werden?
Tatsächlich gibt es aber in Deutschland kein grundsätzliches Nachtfahrverbot für Lkw. Jedoch kann ein Nachfahrverbot für bestimmte Streckenabschnitte festgelegt werden. Das macht beispielsweise für solche Strecken Sinn, die durch Wohngebiete führen.
Die einzelnen Bundesländer können selbst entscheiden, für welche Strecken und für welche Art von Lkw ein Nachfahrverbot verhängt werden kann. Dieses nächtliche Lkw-Fahrverbot gilt dann auf den festgelegten Strecken von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens.
Lkw-Fahrverbot für Sonn- und Feiertage: Welche Sanktionen drohen bei Missachtung?
Wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw missachtet, kann das teuer werden. Bei den Sanktionen handelt es sich laut Lkw-Bußgeldkatalog um Bußgelder. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden hierbei nicht verhängt.
- Wird ein Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger an einem Sonn- oder Feiertag geführt, kann das ein Bußgeld von 120 Euro zur Folge haben.
- Haben Sie als Halter eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger angeordnet oder zugelassen, dass mit diesem trotz des bestehenden Verbots an einem Sonn- oder Feiertag gefahren wird, kann das ein Bußgeld von 570 Euro nach sich ziehen.