Ob Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei der Verkehrsüberwachung kommen unterschiedlichste Messgeräte zum Einsatz, die Verkehrssündern auf die Schliche kommen sollen. Doch was passiert eigentlich, wenn man geblitzt wird? Mehr zum Ablauf des Bußgeldverfahrens im Folgenden.
FAQ: Geblitzt – was nun?
In diesem Fall leitet die zuständige Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren ein. Per Anhörung bekommt der Betroffene die Gelegenheit sich zu äußern. Nach Rücksendung des Anhörungsbogens erlässt die Behörde einen Bussgeldbescheid, gegen den der Betroffene Einspruch einlegen kann.
Lassen Sie ggf. von einem Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt oder ob sich dieses ggf. in ein höheres Bußgeld umwandeln lässt.
Wurden Sie geblitzt, flattert ein Anhörungsbogen meist zuerst ins Haus
Inhalt
Wurden Sie wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, bewegt sich diese Ordnungswidrigkeit in der Regel im Bereich eines Bußgeldes. Während bei einem geringfügigen Verstoß auch eine Verwarnung ausgesprochen werden kann, führen gemäß Bußgeldkatalog bestimmte Geldbußen über 55 Euro regelmäßig zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Der Ablauf gestaltet sich in der Regel ähnlich, nachdem ein Betroffener geblitzt worden ist. Was nun im Anschluss an die Auswertung der Beweismittel häufig als erstes folgt, ist die Anhörung im Bußgeldverfahren. Im Rahmen dessen hat der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern – er muss es aber nicht.
Nach Rückübersendung des Anhörungsbogens mit allen erforderlichen Personendaten zum betroffenen Fahrer erstellen die Behörden einen Bußgeldbescheid.
Dieser geht dem Beschuldigten zu. Ab Zustellung hat dieser nun Zeit, innerhalb von 14 Tagen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
Die möglichen Gründe hierfür können vielfältig sein:
- Eintritt der Verfolgungsverjährung
- Sie waren gar nicht der beschuldigte Fahrer
- gravierende Fehler im Bußgeldbescheid
- es lagen Messfehler vor
Es droht ein Fahrverbot, nachdem Sie geblitzt wurden: Was nun?
Wurden Betroffene bei Begehung einer erheblichen Ordnungswidrigkeit geblitzt, kann der Führerschein schon mal weg sein: Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten kann vor allem Berufskraftfahrer hart treffen und sogar in ihrer Existenz bedrohen.
Wurden Sie geblitzt und sollen nun Ihren Führerschein zeitweise abgeben, kann der Rat eines Anwaltes helfen. Dieser kann einschätzen, ob die Umwandlung des Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße in Ihrem Einzelfall denkbar wäre.