Blitzer-Attrappe errichten: Dürfen Privatpersonen Fake-Blitzer aufstellen?

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Wer vor der eigenen Haustür ständig mit Rasern konfrontiert wird, hat irgendwann die Nase voll. Vor allem die Lärmbelästigung, aber auch eine mögliche Gefährdung spielender Kinder, sorgt in Wohngebieten häufig für Ärger. Um sich gegen das rücksichtslose Verhalten von Rasern zur Wehr zu setzen, und nicht erst abzuwarten bis die zuständigen Behörden hinsichtlich der Geschwindigkeitskontrolle aktiv werden, versuchen wütende Anwohner das Problem eigenmächtig zu lösen. Hierbei kommt ein ganz bestimmtes Gerät zum Einsatz: Die Blitzer-Attrappe.

FAQ: Blitzer-Attrappe

Ist es erlaubt, eine Blitzer-Attrappe aufzustellen?

Das Aufstellen von Blitzer-Attrappen ist legal, solange es sich dabei nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Wo Sie eine Blitzer-Attrappe kaufen können, erfahren Sie hier.

Wann stellt eine Blitzer-Attrappe einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar?

Eine Blitzer-Attrappe gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wenn diese nicht auf dem Privatgrundstück platziert wird.

Was droht, wenn meine Blitzer-Attrappe zur Beeinträchtigung der Sicherheit geführt hat?

Das Eingreifen in den Straßenverkehr mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gilt als Straftat und kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben.

Wenn besorgte Bürger eigenmächtig gegen Raser vorgehen

Wer als Privatperson gegen Raser vorgehen will, darf unter Umständen eine Blitzer-Attrappe auf seinem Grundstück errichten.
Wer als Privatperson gegen Raser vorgehen will, darf unter Umständen eine Blitzer-Attrappe auf seinem Grundstück errichten.

Unter welchen Voraussetzungen darf eine Blitzer-Attrappe aufgestellt werden?

Das Errichten einer Blitzer-Attrappe ist gesetzlich erlaubt, wenn der Nachbau weder blitzt noch blendet.
Das Errichten einer Blitzer-Attrappe ist gesetzlich erlaubt, wenn der Nachbau weder blitzt noch blendet.

Durch handwerkliches Geschick und Bausätze aus dem Internet entstehen mitunter täuschend echte falsche Blitzer.

Ob ein Blitzer nur „fake“ ist oder es sich um eine echte Radaranlage handelt, ist daher oft erst auf den zweiten Blick erkennbar. Vor allem, wenn ein Blitzer-Dummy teilweise durch Bäume oder Sträucher verdeckt ist, ist es oft schwer, die Blitzer-Attrappe von einem echten Gerät zu unterscheiden.

Während manche Verkehrsteilnehmer das Ganze mit Humor nehmen, gibt es auch einige Autofahrer, die sich darüber ärgern, weil sie wegen einer Radar-Attrappe vom Gas gegangen sind. Im Strafgesetzbuch ist zum „Eingreifen in den Straßenverkehr“ Folgendes festgehalten:

§ 315b des Strafgesetzbuchs (StGB): Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Paragraph beschreibt zwar, unter welchen Umständen ein Eingreifen in den Straßenverkehr strafbar ist, es bleibt jedoch die Frage offen, ob und wenn ja, in welchen Fällen eine Blitzer-Attrappe als gefährlicher Eingriff gewährtet werden kann? In der Regel nicht, wenn sich die nachgebaute Radarfalle, wie per Gesetz vorgeschrieben, auf einem Privatgrundstück befindet.

Das heißt, im Allgemeinen wird die Verkehrssicherheit durch eine Starenkasten-Attrappe nicht beinträchtigt, sofern keine irritierenden Lichtsignale von dem falschen Blitzer ausgehen. Dementsprechend können Sie auf Ihrem Privatgrundstück eine Blitzer-Attrappe aufstellen, wenn diese weder blitzt noch blendet. Das bedeutet, eine Radarfalle gilt als Attrappe, wenn es sich um eine funktionsunfähige Nachbildung des Originals handelt.

Trotzdem kann es sein, dass Sie sich durch das Errichten einer Blitzer-Attrappe strafbar machen, falls es beispielsweise zu Auffahrunfällen durch Bremsmanöver kommt. Wenn die beteiligten Fahrer eine Schadenersatzklage gegen den Erbauer des falschen Blitzers einreichen, kann es sein, dass dieser für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Wie solche Klagen vor Gericht ausgehen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.

Wo können Sie eine Blitzer-Attrappe kaufen?

Wer eine Blitzer-Attrappe kaufen möchte, muss in der Regel zwischen 90 und 120 Euro ausgeben.
Wer eine Blitzer-Attrappe kaufen möchte, muss in der Regel zwischen 90 und 120 Euro ausgeben.

Ein falscher Blitzer lässt sich zum Beispiel mit Hilfe von Bausätzen zusammenbauen, die von verschiedenen Online-Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Es werden aber auch fertig montierte Blitzer-Attrappen angeboten.

Die Kosten für eine solche Anschaffung belaufen sich in der Regel auf 90 bis 120 Euro, je nach Ausführung und Anbieter. Damit das Gerät die gewünschte Wirkung auch in der Praxis erzielt, sollten Sie beim Kauf genau auf die Maßangaben des Herstellers achten. Einer Radarattrappe im Miniformat schenken Raser vermutlich keine Aufmerksamkeit.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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