Grüner Pfeil: Das müssen Sie beachten

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Kommen Sie als Straßenverkehrsteilnehmer an eine rote Ampel und ein grüner Pfeil nach rechts ist vorhanden, befinden Sie sich als Rechtsabbieger in einer vorteilhaften Situation. Aber wozu berechtigt Sie ein grüner Pfeil bei roter Ampel? Gelten gesonderte Verkehrsregeln, wenn ein grüner Pfeil vorhanden ist?

Bußgeldtabelle für Verstöße in Verbindung mit dem Grünpfeil

VerstoßBußgeldPunkte
Sie benutzten zum Abbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil nicht den rechten Fahrstreifen15 €
...mit Behinderung des Verkehrs der freigegebenen Richtung35 €
Sie bogen an einer roten Ampel mit Grünpfeil ab, ohne anzuhalten70 €1
....mit Gefährdung des Verkehrs der freigegebenen Richtung100 €1
...mit Unfallfolge120 €1
Sie bogen an einer roten Ampel mit Grünpfeil ab und es kam zu einer Behinderung des Fuß- oder Radverkehrs der freigegebenen Richtung100 €1
...es kam zu einer Gefährdung150 €1
...es kam zu einem Unfall180 €1

FAQ: Grüner Pfeil

Wozu dient ein grüner Pfeil an einer Ampel?

Der grüne Pfeil soll an einer roten Ampel die Wartezeit für Rechtsabbieger verkürzen. Es gibt den grünen Pfeil als Schild (Grünpfeil) und als Leuchtsignal (Grüner Pfeil). Was bei Verstößen in Verbindung mit dem grünen Pfeil droht, erfahren Sie hier.

Wie verhalte ich mich, wenn ich an ein Grünpfeilschild komme?

Kommen Sie an eine rote Ampel mit grünem Blechpfeil, müssen sie zunächst an der Haltelinie anhalten und mindestens 3 Sekunden warten, bevor Sie abbiegen. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden.

Wie verhalte ich mich bei roter Ampel mit grünem Leuchtpfeil?

Fahren Sie auf eine rote Ampel mit grünem Leuchtpfeil zu, müssen Sie abbiegen, sobald dieser aufleuchtet. Leuchtet dieser nicht, müssen Sie an der roten Ampel warten

Besonderes Verkehrszeichen: Grüner Pfeil

Besonderes Verkehrsschild: Ein grüner Pfeil berechtigt Rechtsabbieger dazu, bei roter Ampel abzubiegen.
Besonderes Verkehrsschild: Ein grüner Pfeil berechtigt Rechtsabbieger dazu, bei roter Ampel abzubiegen.

Das Verkehrszeichen 720 ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein grüner Pfeil und ist rechts neben einer Ampel angebracht. Auf diesem besonderen Verkehrsschild ist ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund abgebildet.

Eine Ampel mit Pfeil soll Autofahrern die Wartezeit verkürzen und ein schnelleres Rechtsabbiegen möglich machen. So soll ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht werden. Allerdings ist die Gefahr eines Unfalls auch leicht erhöht, dadurch dass sich die Wege von Rechtsabbiegern und Fahrradfahrern oder Fußgängern kreuzen können, wenn alle gleichzeitig grün haben.

Es gibt den grünen Pfeil in zwei Varianten. Zum einem existiert er als Blechschild und zum anderen als Leuchtpfeil. Der Leuchtpfeil funktioniert mittels einer Lichtanlage und ist im Gegensatz zum grünen Blechpfeil nicht dauerhaft sichtbar, da er nicht permanent leuchtet.

Grüner Pfeil: Die wichtigsten Infos als Video

Im Video: Verkehrsregeln am Grünpfeilschild und am leuchtenden Grünpfeil
Im Video: Verkehrsregeln am Grünpfeilschild und am leuchtenden Grünpfeil

Grüner Pfeil an der Ampel: Welche Regeln gelten?

Ist ein grüner Blechpfeil vorhanden, muss vor dem Abbiegen an der Haltelinie gehalten werden.
Ist ein grüner Blechpfeil vorhanden, muss vor dem Abbiegen an der Haltelinie gehalten werden.

Fahren Sie als Teilnehmer im Straßenverkehr auf eine rote Ampel zu, heißt das für Sie im Normalfall, dass Sie anhalten und warten müssen.

Ist es aber eine Ampel mit Grünpfeil, gelten für Sie als Rechtsabbieger gesonderte Regeln. Voraussetzung für die Nutzung des grünen Pfeils ist es, dass Sie sich vorher auf der richtigen Spur einordnen.

Ein grüner Pfeil bedeutet aber nicht immer, dass Sie einfach abbiegen können. In jedem Fall ist beim Abbiegevorgang Vorsicht geboten und besonders auf Fußgänger und Fahrradfahrer zu achten. Im Folgenden soll auf die Unterschiede zwischen grünem Blech- und Leuchtpfeil eingegangen werden und welche Regeln für die jeweilige Form des Grünpfeils gelten.

Grüner Blechpfeil

Generell gilt, dass Sie bei Vorhandensein eines grünen Blechpfeils an der Haltelinie für mindestens drei Sekunden warten müssen. Hierbei muss geprüft werden, ob eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Es darf nur abgebogen werden, wenn der Verkehr es zulässt.

An einem grünen Blechpfeil abzubiegen, ist übrigens keine Pflicht. Verweigern Sie es, bei vorhandenem Grünpfeil rechts abzubiegen, drohen Ihnen also keinerlei Sanktionen.

Der Gesetzgeber hat mit der Reform der Straßenverkehrsordnung, welche am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, ein neues Verkehrsschild eingeführt. Es gibt nun auch den Grünpfeil nur für Radfahrer. Dieser erlaubt es nur Radfahrenden, auch bei Rot nach rechts abzubiegen, sofern diese vorher anhalten. Des Weiteren gilt auch der Grünpfeil für Kfz-Fahrer für Menschen, die mit dem Drahtesel unterwegs sind.

Grüner Leuchtpfeil

Grundsätzlich dürfen Sie hier nur abbiegen, wenn ein grüner Pfeil aufleuchtet. Leuchtet dieser nicht, gelten für Sie dieselben Regeln an der Ampel wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Im Gegensatz zum Schild mit grünem Pfeil, dürfen Sie aber bei einem Leuchtpfeil abbiegen, sobald dieser aufleuchtet.

Das heißt, fahren Sie auf eine rote Ampel zu und der grüne Pfeil leuchtet bereits, dürfen Sie abbiegen ohne vorher anzuhalten. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Verstöße in Verbindung mit dem Grünpfeil

Ist auf einem Schild ein Pfeil nach rechts abgebildet, gelten besondere Regeln für Rechtsabbieger.
Ist auf einem Schild ein Pfeil nach rechts abgebildet, gelten besondere Regeln für Rechtsabbieger.

Unabhängig davon, ob ein grüner Blechpfeil oder Leuchtpfeil vorhanden ist, muss beim Abbiegen stets beachtet werden, dass Sie sich im Voraus ordnungsgemäß einordnen und Ihr Abbiegevorhaben ankündigen.

Sie sollten außerdem sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden und dass Sie nicht abbiegen, wenn Sie dadurch die Kreuzung verstopfen würden.

Ist ein grüner Pfeil vorhanden und Sie achten beim Abbiegen nicht auf andere Straßenverkehrsteilnehmer, behindern den Verkehrsfluss oder nutzen eine falsche Fahrspur, können die im Folgenden aufgeführten Sanktionen verhängt werden.

Den falschen Fahrstreifen benutzt

Nutzen Sie zum Abbiegen an einer Ampel, an der ein grüner Pfeil für Rechtsabbieger angebracht ist, nicht die rechte Fahrspur, kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro drohen. Behindern Sie dadurch andere aus Ihrer Richtung kommende, abbiegende Fahrzeuge, kann das ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zur Folge haben.

Abbiegen ohne anzuhalten

  • Biegen Sie bei vorhandenem Grünpfeilschild an einer Ampel ab, ohne vorher anzuhalten, kann das ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
  • Gefährden Sie beim ordnungswidrigen Abbiegen den auf der Kreuzung befindlichen Verkehr, kann sich das Bußgeld auf 100 Euro erhöhen und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.
  • Resultiert daraus ein Unfall, kann Ihr Fehlverhalten mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Behinderung von Radfahrern oder Fußgängern

Überfahren Sie eine rote Ampel mit Grünpfeil und behindern beim Abbiegen Fahrradfahrer oder Fußgänger, kann dafür ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Kommt es zu einer Gefährdung, zahlen Sie ein Bußgeld von 150 Euro und erhalten einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall können 180 Euro und ein Punkt in Flensburg die Folge sein.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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