Das Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet nicht nur den Fahrzeugführer selbst, sondern auch alle anderen Straßenverkehrsteilnehmer. Deshalb ist in Deutschland die Promillegrenze gesetzlich vorgeschrieben. Ein Lkw kann im Straßenverkehr meist mehr Schaden anrichten als alle anderen Fahrzeuge. Gibt es deshalb eine besondere Promillegrenze für Lkw-Fahrer?
Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer bei Missachtung der Promillegrenze
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot und andere Sanktionen |
---|---|---|---|
0,5 Promillegrenze missachtet: 1. Verstoß | 500 € | 2 | 1 Monat |
0,5 Promillegrenze missachtet: 2. Verstoß | 1000 € | 2 | 3 Monate |
0,5 Promillegrenze missachtet: 3. Verstoß | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Den Verkehr gefährdet (ab 0,3 Promille) | 3 | Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe | |
Blutalkoholwert von über 1,09 Promille | 3 | Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe |
Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
FAQ: Promillegrenze für Lkw-Fahrer
Wie für alle anderen Fahrzeugführer auch gilt für Lkw-Fahrer die 0,5-Promillegrenze.
Wird die Promillegrenze nicht eingehalten, droht bei einem ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die Konsequenzen für weitere Verstöße können Sie hier nachlesen.
Für welche Lkw-Fahrer gilt eine Null-Promillegrenze?
Die 0,0-Promillegrenze gilt sowohl für Fahranfänger als auch für für Lkw-Fahrer, die Gefahrgut befördern.
Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer
Promillegrenze für Lkw-Fahrer: Welche Werte gelten?
Inhalt
Sich alkoholisiert hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, ist nie eine gute Idee. Denn durch den Konsum von Alkohol wird oft die Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, was ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr nahezu unmöglich macht.
In Deutschland gilt deshalb die Promillegrenze und das für Fahrzeugführer jeglicher Art. Das Gesetz legt unter § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Promillegrenze fest und unterscheidet hier auch zwischen Atem- und Blutalkoholkonzentration:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Eine besondere Promillegrenze für Lkw-Fahrer gibt es daher nicht. Sie müssen sich an dieselben Vorschriften halten wie Auto- oder Motorradfahrer.
Ab 0,5 Promille darf ein Fahrzeug nicht mehr bewegt werden, unabhängig davon, wie lang der Weg ist, der zurückgelegt werden muss, wie sicher sich derjenige trotz Alkoholpegels bezüglich seines Fahrverhaltens fühlt oder eben, um welche Fahrzeugart es sich handelt. Für Alkohol am Steuer werden für alle Fahrzeugführer empfindliche Sanktionen verhängt.
Ausnahmen bei der Promillegrenze für Lkw-Fahrer
Ausnahmen bezüglich der Promillegrenze gelten sowohl für Fahranfänger als auch für Busfahrer. Kraftfahrer, deren Beruf es ist, Personen im Linienverkehr zu befördern, tragen eine besondere Verantwortung und sollten deshalb genau wie Fahranfänger die 0,0 Promillegrenze einhalten.
Eine weitere Ausnahme bilden Lkw-Fahrer, die Gefahrgut transportieren. Für diese gibt es tatsächlich eine besondere Regelung bezüglich der Promillegrenze. Ihnen ist es für die gesamte Zeit des Transports von Gefahrgut untersagt, Alkohol zu konsumieren.
In allen Fällen kann der Entzug der Fahrerlaubnis oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes drohen, wenn die 0,0 Promillegrenze nicht eingehalten wird.
Welche Sanktionen drohen Lkw-Fahrern bei Missachtung der Promillegrenze?
Für Führer eines Lkw, die die Promillegrenze missachten, können folgende Sanktionen laut Lkw-Bußgeldkatalog verhängt werden:
- Ein einmaliger Verstoß kann ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zur Folge haben.
- Ein zweiter Verstoß zieht in der Regel ein Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot nach sich.
- Beim dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot verhängt.
- Bei einem Blutalkoholwert von über 1,09 Promille können drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und der Führerscheinentzug die Folge sein.
Bei Berufsfahrern gilt außerdem, dass sich Trunkenheit am Steuer negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken kann und so der Job und damit die gesamte Lebensgrundlage gefährdet wird.