Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Ob aus Unachtsamkeit oder absichtlich, Raser gefährden mit ihrem Verhalten nicht nur ihre eigene, sondern auch die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb kontrolliert die Polizei mittels Blitzern den Verkehr. Doch was ist, wenn Sie auf dem entsprechenden Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurden? Ist dies überhaupt erlaubt?
FAQ: Blitzerfoto von der Seite
Nein, grundsätzlich können auch diese Blitzerfotos verwertbar sein.
Wichtig ist vor allem, ob der Fahrer mithilfe des Fotos eindeutig identifizierbar ist.
Mehrere Gründe können dazu führen, dass Blitzerfotos nicht zulässig sind. Neben einer undeutlichen Aufnahme können dazu auch Messfehler oder eine fehlende Eichung des Blitzers gehören. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Blitzerfoto von der Seite: Gültig oder nicht?
Inhalt
Wer das Gaspedal zu fest durchgedrückt hat, bemerkt häufig noch aus dem Augenwinkel, dass er soeben geblitzt worden ist. Meist reagieren die Fahrer auf diese Erkenntnis mit dem verspäteten Abbremsen, das freilich nichts mehr an der Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes ändert. Die Geblitzten können nichts anderes tun, als auf den Bußgeldbescheid zu warten. Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn sie feststellen, dass sie das darin enthaltene Blitzerfoto von der Seite zeigt.
Da es zahlreiche Faktoren gibt, durch die die Geschwindigkeitsmessung ungültig werden kann, fragen sich die Betroffenen nicht zu Unrecht, ob ein Blitzerfoto von der Seite zulässig ist. Prinzipiell macht ein Blitzerfoto von der Seite den Bescheid aber noch lange nicht unwirksam. Es ist genauso gültig wie ein von vorne aufgenommenes Bild.
Es können im Einzelfall allerdings immer Umstände vorliegen, die den Blitzer unwirksam machen. Da bildet das Blitzerfoto, welches seitlich aufgenommen wurde, keine Ausnahme. Liegen Messfehler vor oder haben sich bei der Bearbeitung des Bußgeldbescheids Fehler eingeschlichen, kann sich unter Umständen ein Einspruch gegen den Blitzer lohnen.
Mögliche Fehlerquellen bei Blitzern wären z. B.:
- Falsch aufgestellter Blitzer
- Fehlerhafte Bedienung
- Reflektierende Oberflächen
- Veraltete Software
- Nicht geeicht
- Defekter Blitzer
Beim Blitzerfoto von der Seite Einspruch einlegen
Einspruch gegen den Blitzer einzulegen, weil das Blitzerfoto von der Seite aufgezeichnet wurde, macht wenig Sinn, da dies durchaus erlaubt ist und der Einspruch sofort abgelehnt würde. Es muss also ein konkreter Grund vorliegen, der den Bußgeldbescheid unwirksam macht.
Da in Deutschland die Fahrer- und nicht die Halterhaftung gilt, muss dieser zweifelsfrei identifizierbar sein, um bestraft werden zu können. Ist dies bei dem Blitzerfoto von der Seite aus den zuvor genannten Gründen nicht möglich, kann sich ein Einspruch unter Umständen lohnen.
Landet der Fall schließlich vor Gericht, ist es am Richter zu entscheiden, ob eine Identifizierung vorgenommen werden kann. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, ein fotoforensisches Gutachten in Auftrag zu geben, in dem das Blitzerfoto ausgemessen und mit dem Gesicht des Beschuldigten verglichen wird.
Wie bereits erwähnt, können bei einem Blitzerfoto von der Seite dieselben Fehlerquellen wie bei anderen Blitzeraufnahmen vorliegen und diese können natürlich auch hier einen Blitzereinspruch begründen.