Anhörungsbogen nicht beantworten: Welche Konsequenzen hat die Weigerung?

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Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens erhalten Betroffene, die einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden, häufig vor der Ausstellung eines Bußgeldbescheids einen Anhörungsbogen. In diesem haben sie die Möglichkeit, sich zu dem gemachten Vorwurf zu äußern. Doch was geschieht, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht rechtzeitig beantworten?

FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten

Was ist ein Anhörungsbogen?

Dieser wird häufig im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verschickt. Er gibt einem Beschuldigten die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Müssen Sie auf den Anhörungsbogen reagieren?

Sie müssen sich nicht selbst belasten. Angaben zur Sache selbst müssen Sie deshalb nicht machen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, fehlende Personendaten zu ergänzen bzw. falsche Angaben zu berichtigen.

Was geschieht, wenn Sie auf den Anhörungsbogen nicht reagieren?

Die zuständige Behörde wird weitere Ermittlungen anstellen, um die Person, welche den Verstoß begangen hat, zu finden.

Der Anhörungsbogen – Das Wichtigste im Video

Video: Das müssen Sie zum Anhörungsbogen wissen.
Video: Das müssen Sie zum Anhörungsbogen wissen.

Nach dem Blitzer ist vor dem Anhörungsbogen: Ignorieren oder beantworten?

Ertappt vom Blitzer? Einen erhaltenen Anhörungsbogen zu ignorieren, kann durchaus zulässig sein.
Ertappt vom Blitzer? Einen erhaltenen Anhörungsbogen zu ignorieren, kann durchaus zulässig sein.

In der Regel müssen Sie die im Anhörungsbogen angegebenen Daten zu Ihrer Person prüfen und ggf. ergänzen. Doch was geschieht eigentlich, wenn Sie diese Möglichkeit zur Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren? Infos zu möglichen Konsequenzen und zu den Pflichten im Umgang mit einem Anhörungsbogen erhalten Sie im Folgenden.

Anhörungsbogen nicht beantwortet: Müssen Sie Sanktionen fürchten?

Der Anhörungsbogen ist grob in zwei Abschnitte geteilt: Vorangestellt sind die Personendaten des beschuldigten Fahrers, daneben wird diesem des Weiteren die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern, sich also rechtliches Gehör zu verschaffen. Bei der Frage danach, ob es zulässig ist, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten, sind diese beiden Bestandteile der Anhörung zu unterscheiden.

Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich ist der Beschuldigte in einem Bußgeldverfahren nicht dazu verpflichtet, im Rahmen einer Anhörung Auskünfte zur Sache selbst zu erteilen. Er kann sich in diesem Fall auf das Aussageverweigerungsrecht berufen, das auf dem Grundsatz beruht, dass sich niemand selbst belasten muss.

Allgemein wird sogar häufig empfohlen, von einer Aussage abzusehen und stattdessen über einen späteren Einspruch gegen den möglichen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Sie müssen den Anhörungsbogen nicht immer beantworten und zurücksenden.
Sie müssen den Anhörungsbogen nicht immer beantworten und zurücksenden.

Während Sie also im Anhörungsbogen diesen Teil nicht ausfüllen müssen, greift bezogen auf die Personendaten hingegen eine relative Pflicht zur Reaktion. Ausschlaggebend ist dabei der Bestand der auf dem erstellten Dokument enthaltenen Informationen zum beschuldigten Fahrer:

  • Personendaten sind komplett vom Empfänger auszufüllen: In diesem Fall sollten Sie den Anhörungsbogen nicht ignorieren, sondern die verlangten Informationen wahrheitsgemäß ausfüllen und den Brief an die Bußgeldstelle zurücksenden.
  • Personendaten sind bereits eingetragen, aber lücken- oder fehlerhaft: Auch in diesem Fall sollten Sie davon Abstand nehmen, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten. Sie sind stattdessen dazu verpflichtet, Fehler zu korrigieren, Lücken zu füllen und das Schreiben an den Absender zurückzuschicken.
Sind hingegen bereits alle Angaben zu Ihrer Person korrekt hinterlegt, müssen Sie den Anhörungsbogen regelmäßig nicht beantworten. Eine Sanktionierung erfolgt hierbei grundsätzlich nicht, wenn Sie, nachdem Sie geblitzt wurden, den Anhörungsbogen ignorieren. Aber auch in anderen Fällen ist eine weitere Sanktionierung in der Regel nicht vorgesehen.

Was, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht fristgerecht beantworten?

Wurden Sie geblitzt, können den Anhörungsbogen aber nicht fristgerecht beantworten, drohen in der Regel keine Folgen.
Wurden Sie geblitzt, können den Anhörungsbogen aber nicht fristgerecht beantworten, drohen in der Regel keine Folgen.

In dem Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren setzen Bußgeldstellen nicht selten enge Rücksendefristen von bis zu 14 Tagen oder weisen auf die Dringlichkeit der zeitnahen Beantwortung hin. Eine solche Frist existiert nach offiziellen Maßstäben jedoch nicht. Der Hinweis soll wohl vor allem verhindern, dass das Bußgeldverfahren sich unnötig in die Länge zieht.

Die Behörden müssen jedoch nicht ewig auf eine Reaktion des Beschuldigten warten, um das Verfahren fortzusetzen. Auch wenn dieser den Anhörungsbogen nicht beantworten sollte, können die Ermittlungen fortgesetzt werden. Auf diesem Wege das Verfahren in die Länge zu ziehen und so die Verfolgungsverjährung beim Bußgeldbescheid abzuwarten, ist nicht möglich.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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