Bei erheblichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann neben einem Bußgeld und Punkten auch ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot gegen den beschuldigten Fahrer verhängt werden. Dies kann im Einzelfall nicht nur die berufliche Existenz des Betroffenen bedrohen, sondern auch die Versorgung Angehöriger erheblich erschweren.
FAQ: Bußgeld statt Fahrverbot
Dies ist nur in Einzelfällen möglich, wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte darstellt, weil dieser beispielsweise beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und der Arbeitsplatzverlust drohen würde. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das Fahrverbot darf maximal einen Monat betragen und der Betroffene darf kein Wiederholungstäter sein.
Das bereits vorhandene Bußgeld kann verdoppelt, verdreifacht oder weiter erhöht werden. Die Höhe richtet sich nach Einkommensverhältnissen des Betroffenen.
Im Video erklärt: Fahrverbot umgehen
Mehr Bußgeld statt Fahrverbot als letzter Ausweg?
Inhalt
Kein Wunder, dass Verkehrsteilnehmer, die sich mit einer solch einschneidenden Sanktion wie einem Fahrverbot konfrontiert sehen, nach Möglichkeiten der Umgehung suchen. Häufig begegnen Suchende dann den Erfahrungsberichten von Bekannten und Fremden, nach denen es möglich sei, ein erhöhtes Bußgeld statt dem Fahrverbot zu beantragen und so die Zwangspause am Steuer zu umgehen.
Doch was ist wirklich dran? Können Sie sich für ein doppeltes Bußgeld statt Fahrverbot entscheiden? Durchaus, aber nur in wenigen Ausnahmefällen.
Geldbuße statt Fahrverbot in Einzelfällen möglich
Nur selten lassen sich die Behörden auf einen „Deal“ mit einem Verkehrssünder ein, der eine Bußgelderhöhung statt Fahrverbot anbietet. Grundsätzlich kann die Behörde entsprechende Vorschläge ablehnen, im Zweifel müsste dann ein Gericht entscheiden.
Eine feste Vorgabe dazu, wann ein zusätzliches Bußgeld statt Fahrverbot möglich ist, gibt es dabei nicht. Letztlich entscheiden die Umstände im Einzelfall. Die Entscheidungen der letzten Jahre zeigen, dass vor allem ein Aspekt bei der Bewertung von Bedeutung ist: das Vorliegen einer besonderen Härte. Dies kann etwa in folgenden Fällen gegeben sein:
- Der von einem Fahrverbot bedrohte Verkehrssünder ist Berufskraftfahrer. Der zeit- und zwangsweise Verzicht auf den Führerschein würde seinen Arbeitsplatz maßgeblich gefährden, Arbeitslosigkeit drohte.
- Der betroffene Fahrer ist Pendler und benötigt das Fahrzeug, um zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen. Eine Ausweichmöglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder andere Mitfahrgelegenheiten ist nicht vorhanden oder nicht zumutbar.
- Das Fahrzeug wird von dem Betroffenen benötigt, um sich angemessen um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können. Alternativen sind nicht vorhanden oder nicht zumutbar.
- Der zugrunde liegende Verstoß ist auf ein Augenblicksversagen seitens des Fahrers zurückzuführen.
Weitere Voraussetzung, um die Erhöhung vom Bußgeld zu erwirken, statt das Fahrverbot anzutreten
In der Regel sind bei der Entscheidung darüber, individuelles Bußgeld statt Fahrverbot zu bewilligen, auch folgende Fragen von Bedeutung:
- Welchen Umfang hat das drohende Fahrverbot? In der Regel ist die Umwandlung eines Fahrverbotes in ein erhöhtes Bußgeld nur dann denkbar, wenn die drohende Sanktion maximal bei einem Monat Fahrverbot liegt. Darüber hinausgehende Fahrverbote lassen sich nur selten in eine erhöhte Geldbuße umwandeln.
- Ist der Betroffene Wiederholungstäter? Handelt es sich nicht um das erste Fahrverbot, das dem Fahrer in den letzten zwei Jahren auferlegt wurde, sinken die Chancen auf ein höheres Bußgeld, statt das Fahrverbot abzuleisten, ebenfalls.
Ich bin der Meinung mit Alkohol am Steuer sollte ein Fahrverbot vorgenommen werden.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind entscheidend.(keine 240 kmh fahren oder mehr)
LKW Fahrer sollten aufmerksamer fahren und bessere Bedingungen von ihren Arbeitgebern bekommen