Der Erste-Hilfe-Kurs, den Führerschein-Anwärter absolvieren müssen, ist eine wichtige Grundlage für das Rettungssystem. Jeder Kfz-Fahrer hat schon einmal einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert. Doch was wird in einem solchen Kurs vermittelt und welchen Erste-Hilfe-Kurs muss man für den Führerschein machen? Welche Kosten kommen dabei auf einen zu? Und zu guter Letzt: Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein eigentlich gültig? Dieser Ratgeber soll einen umfassenden Überblick zum Thema Erste-Hilfe-Kurs geben, der für den Erwerb der Fahrerlaubnis unerlässlich ist.
FAQ: Erste-Hilfe-Kurs
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten auf 25 bis 35 Euro.
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums (dem auch Behörden mitunter unterliegen) gibt es keine Ablauffrist für die Erste-Hilfe-Bescheinigung. Einmal absolviert ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ein Leben lang gültig. Anders sieht es bei betrieblichen Ersthelfern aus. Sie müssen den Erste-Hilfe-Kurs alle 2 Jahre auffrischen, da sie sonst ihre Stellung als Ersthelfer verlieren.
Der Kurs besteht aus 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten und kann innerhalb eines Tages absolviert werden. Welche Inhalte dabei vermittelt werden, erfahren Sie hier.
Inhalt
Inhalte beim Erste-Hilfe-Kurs
Nicht nur für den Führerschein muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Auch Ersthelfer in Betriebsstätten müssen vor ihrer Ernennung an einem solchen teilnehmen. Die vermittelten Inhalte sind in der Regel:
- Absicherung der Rettungsstelle,
- Wiederbelebungsmaßnahmen,
- Blutstillung,
- Mund-zu-Mund-Beatmung,
- Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Einhelfermethode,
- Kontrolle von Bewusstsein und Atmung,
- stabile Seitenlage, atemerleichternde Lagerung,
- Rettungsgriff aus Kfz und vom Boden,
- Abnehmen des Helms.
Grundlegend wird außerdem die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe geklärt und auch, wie die Rettungskette funktioniert. Teilnehmern soll dabei zum einen die Angst genommen werden, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen und zum anderen das korrekte Verhalten in Notsituationen vermittelt werden. Das Ganze wird theoretisch und praktisch vermittelt.
Seit 2015 gibt es nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Bis April 2015 gab es diesbezüglich jedoch einen wichtigen Unterschied. Für Bewerber der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T war lediglich der Lehrgang für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) nötig. Dieser war auch als Erste-Hilfe-Grundkurs bekannt. Der Lehrgang ging über vier Doppelstunden bzw. acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Der „große Erste-Hilfe-Kurs“ dauerte hingegen 16 Stunden. Seine Absolvierung war verpflichtend für die Lkw- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins. Der große Erste-Hilfe-Schein existiert in dieser Form jedoch nicht mehr.
Seit April 2015 gibt es eine solche Unterscheidung nicht mehr. Jeder Bewerber auf einen Führerschein muss den „neuen“ Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Dieser umfasst nun neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und lässt sich an nur einem Tag absolvieren.
Ausnahmen vom Erste-Hilfe-Kurs
Auf einen Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein-Erwerb verzichten können nur Personen, die bereits auf andere Weise die erforderlichen Kenntnisse erlangt haben. § 19 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hat diese Ausnahmen wie folgt aufgelistet. Es muss keine extra für den Führerschein besuchte Erste-Hilfe-Schulung nachgewiesen werden, wenn stattdessen Folgendes vorliegt:
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold.
Verliert der Erste-Hilfe-Kurs irgendwann seine Gültigkeit?
Ein einmal erworbener Erste-Hilfe-Schein verliert seine Gültigkeit nicht. Selbst Fahrer, die für ihre Führerscheinklasse die Fahrerlaubnis regelmäßig neu beantragen, müssen dafür keinen neuen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein verliert seine Gültigkeit zwar nicht. Doch wenn der Kurs aus anderen Gründen absolviert wurde, beispielsweise für den Beruf, gilt er nur für zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisbehörde würde danach prüfen, ob der Schein auch § 19 FeV entspricht. Wenn nicht, ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs nicht gegeben.
Trotz der lebenslangen Gültigkeit wird Verkehrsteilnehmern empfohlen, sich für die Erste Hilfe regelmäßig eine Auffrischung zu gönnen. Alle zwei bis vier Jahre die Kenntnisse zu erneuern, hilft dem Fahrer nicht nur persönlich, sondern kann im Straßenverkehr bei einem Unfall den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Welche Kosten erwarten den Teilnehmer
Die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs liegen durchschnittlich zwischen 25 und 35 Euro. Anbieter lassen sich leicht über das Internet finden, meist beraten die Fahrschulen dazu auch im Vorfeld.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet beispielsweise deutschlandweit Kurse an, die auf Wunsch auch weit mehr Inhalte vermitteln als für den Führerschein nötig. Die Kurse und deren Veranstaltungsorte lassen sich auf der Website des DRK leicht ermitteln.