Die Vollkasko – Alles zum Rundumschutz für das Auto

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Einen neuen Wagen möchten Sie wahrscheinlich am liebsten vor allem Übel in der Welt beschützen. Weil das nicht ganz umsetzbar sein dürfte, interessieren sich viele für die entsprechende Kfz-Versicherung: die Vollkasko. Alles über die Kfz-Vollkaskoversicherung – welche Leistungen sie beinhalten kann, wann sie sinnvoll ist, wie die Hochstufung funktioniert – erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Vollkasko

Welche Leistungen beinhaltet eine Vollkasko?

Durch eine Vollkasko sind alle Schäden am eigenen Kfz abgedeckt.

Wie teuer ist eine Vollkasko-Versicherung fürs Auto?

Das kommt darauf an, welches Modell Sie versichern und wie viele Kilometer Sie jährlich zurücklegen. Zudem spielt die Schadensfreiheitsklasse eine wesentliche Rolle.

Ist die Vollkasko eine Pflichtversicherung?

Im Gegensatz zu einer Haftplicht-, sind Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung nicht verbindlich vorgeschrieben.

Was ist eine Vollkasko überhaupt? – Abgrenzung, Leistungen, Vergünstigungen

Mit der Vollkaskoversicherung für Ihr Auto sind Sie auf der sicheren Seite
Mit der Vollkaskoversicherung für Ihr Auto sind die meisten Schäden abgedeckt

Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste der existierenden Kfz-Versicherungen. Während die Kfz-Haftpflicht – wie der Name schon sagt – für jeden Autofahrer verpflichtend ist, kann sich jeder auch zusätzlich für eine Teilkaskoversicherung oder für eine Vollkasko entscheiden.

Der Unterschied: Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie Schäden am Besitz anderer Leute verursachen. Und nur mit einer Kaskoversicherung decken Sie auch Beschädigungen am eigenen Auto ab. Dabei kommt die Teilkasko nur für Schäden auf, die durch Fremdverschulden an Ihrem Kfz entstehen – exklusive Vandalismus. Bei der Vollkasko wird Vandalismus abgedeckt, beinhaltet alle Teilkasko-Dienste ebenfalls, und schließt zudem selbstverschuldete Fälle mit ein.

Was zahlt die Vollkasko in der Regel?

Welche Schäden die Versicherung tatsächlich abdeckt, kann zwar von Anbieter zu Anbieter variieren. Üblicherweise sind aber in der Vollkasko folgende Leistungen enthalten:

Teilkasko-Leistungen, die in der Vollkasko enthalten sind:

  • Kabelschäden durch Kurzschlüsse
  • Marderbisse
  • Brände oder Explosionen
  • Naturgewalten, d. h. Stürme, Hagelschäden, Blitzeinschläge, Hochwasserschäden
  • Glasbrüche
  • Diebstahl (inkl. Einbruchdiebstahl) des Autos und/oder seiner Teile
  • Wildunfälle (in unterschiedlichem Umfang)

Zudem (nur in Vollkasko enthalten):

  • Beschädigungen am eigenen Wagen durch selbstverschuldeten Unfall
  • Vandalismusschäden
  • Schäden bei Fahrerflucht, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann bzw. nicht haftbar ist (z.B. ein Kind)

Ausschlüsse: Was zahlt die Vollkaskoversicherung nicht?

Wer alkoholisiert einen Unfall baut, kann die Schäden am Auto nicht von der Kfz-Vollkaskoversicherung abdecken lassen.
Unfall durch Alkohol: Dann sind Schäden am Auto von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt.

Zwar ist die Vollkasko für ein Auto der umfassendste Schutz, den es auf dem Markt der Kfz-Versicherungen gibt.

Aber auch hier können bestimmte Umstände dazu führen, dass die Schäden an dem Auto von der Vollkasko nicht übernommen werden.

In der Regel sind das Beschädigungen am Fahrzeug, die durch folgende Ursachen entstehen:

  • Vorsatz
  • Teilnahme an Autorennen
  • Erdbeben
  • Kernenergie
  • Aufruhr, Kriege, Verfügungen von hoher Hand
  • grobe Fahrlässigkeit

Weitere Ausnahmen stellen Reifenschäden sowie Totalschäden dar. Bei Letzterem zahlt die Vollkasko nämlich nur noch den Restwert des Wagens, nicht den Neuwert.

Insbesondere bezüglich der groben Fahrlässigkeit hat die Kfz-Versicherung außerdem einigen Ermessensspielraum, inwiefern sie Unfallschäden übernimmt. Zwar wurde ein Gesetz eingeführt (die Quotelung), durch welches es den Versicherungen nicht mehr möglich ist, bei grober Fahrlässigkeit die Übernahme der Kosten strikt zu verweigern. Dennoch können Sie nach entsprechender Prüfung die Leistungen je nach Verschuldungsgrad kürzen.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind bspw.:

Die Schadenfreiheitsklassen und der Schadenfreiheitsrabatt

Solche gibt es in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung – nicht aber in der Teilkasko. Die Klassen und der Rabatt werden allerdings in jeder Versicherung einzeln berechnet – während Sie in der Haftpflicht in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 27 sind, könnten Sie in der SF-Klasse 13 bei der Vollkasko liegen. Jede Versicherung und jeder Anbieter hat aber eigene Regelungen.

Eine Kfz-Vollkaskoversicherung belohnt ihre Kunden, wenn sie über Jahre hinweg unfallfrei auf den Straßen unterwegs sind.
Bei einem Motorschaden kann die Vollkasko übernehmen - doch Sie verlieren Ihre SF-Klasse.
Bei einem Motorschaden kann die Vollkasko übernehmen – doch Sie verlieren Ihre SF-Klasse.

Mit jedem schadenfreien Jahr steigt der versicherte Wagen eine SF-Klasse höher (drei Jahre unfallfrei = SF-Klasse 3), und somit auch der Schadenfreiheitsrabatt. Jeder SF-Klasse ist dabei ein Prozentsatz zugeordnet, den der Kunde von der festgelegten Versicherungsprämie noch zahlen muss. Zwar gibt es generell 35 SF-Klassen, doch die damit verbundenen Prozentsätze kann jeder Anbieter selbst festlegen.

Sobald die Versicherung einen Schaden reguliert, rutscht der versicherte Wagen einige Klassen hinunter. Damit steigt auch der Beitrag, den der Kunde zahlen muss. Man spricht in diesem Fall von einer Rückstufung bzw. von einer Hochstufung.

Wie genau funktioniert bei der Vollkasko die Hochstufung?

Wie viele Stufen der entsprechende Wagen zurückfällt, kann die jeweilige Kfz-Versicherung selbst entscheiden. Ein (fiktives!) Beispiel, wie solch eine Hochstufung entlang der SF-Klassen und des Schadenfreiheitsrabatts ablaufen kann, ist in der unten stehenden Tabelle verdeutlicht:

Zeitpunkt Schaden­frei­heits­klasseder zu zahlende Bei­trag nach Abzug des Schaden­frei­heits­rabatts
Vor dem UnfallSF 25 25 %
Nach dem 1. UnfallSF 12 30%
Nach dem 2. UnfallSF 4 50 %
Nach dem 3. UnfallSF 1 70 %

Meist stuft die Versicherung spätestens nach dem vierten gemeldeten Schaden das Kfz in die niedrigste Klasse ein.

Die Hochstufung erfolgt immer zum nächsten Versicherungsjahr. Dabei ist es gleichgültig, wie hoch der Schaden ist, den Sie melden. Außerdem ist es für die Versicherung unwichtig, ob Sie oder jemand anderes den Wagen bei dem Unfall gesteuert haben. Der gemeldete Schaden führt in jedem Fall zu einer Hochstufung.

Übrigens: In den meisten Fällen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12., in manchen Fällen aber zwölf Monate ab Eintrittsdatum – normalerweise können Sie das beim Versicherungsantrag angeben. Oftmals läuft eine Versicherung, die unter dem Jahr abgeschlossen wurde, bis zum 31.12. und mit dem 01.01. beginnt ein neues Versicherungsjahr.

Bei einem Totalschaden zahlt die Vollkasko meist nur noch den Restwert des Autos
Keine Wahl: Die Vollkasko muss bei Totalschaden übernehmen. Zumindest der Restwert ist noch drin.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Schaden nicht der Versicherung zu melden. Insbesondere bei kleineren Schäden lohnt es sich oftmals, die Kosten selbst zu übernehmen und dafür den Schadenfreiheitsrabatt zu behalten. Meist können Sie sich von Ihrer Versicherung die Beiträge der nächsten fünf Jahre für die Vollkasko berechnen lassen. Damit kann in vielen Fällen schnell eine Entscheidung getroffen werden.

Als Richtwert können Sie sich merken:

Ein Schaden von etwa 1000 Euro sollte meist aus eigener Tasche bezahlt werden. Spätestens ab 2000 Euro ist es oft lohnenswerter, wenn Sie die Versicherung den Schaden übernehmen lassen und dafür hochgestuft werden.

Was bedeutet die Vollkasko mit Selbstbeteiligung?

Hier hat der Kunde die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss einer Vollkasko eine Selbstbeteiligung in individueller Höhe festzulegen. Denn wer sich bei einem Vollkaskoschaden an den entstandenen Kosten beteiligt, muss weniger Versicherungsprämien zahlen. Auch viele kleinere Schäden wie beispielsweise einen Lackschaden muss die Vollkasko somit nicht aus ihrem Budget bezahlen – prinzipiell zahlt die Kfz-Versicherung dafür aber, wenn Sie bspw. keinen Selbstbehalt bei Ihrer Vollkasko abgeschlossen haben.

Ab wann lohnt sich Vollkasko mit Selbstbehalt?

Wie lange lohnt sich die Vollkasko mit Selbstbeteiligung? Hier muss sorgfältig nachgerechnet werden.
Wie lange lohnt sich die Vollkasko mit Selbstbeteiligung? Hier muss sorgfältig nachgerechnet werden.

Zwar ist der Teilkasko-Schutz in der Vollkasko – Diebstahl, Marderschaden o.ä. – inbegriffen. Dennoch ist es für den Versicherten möglich, einen unterschiedlich hohen Selbstbehalt für die verschiedenen Leistungen festzulegen.

Eine beliebte Zusammenstellung ist dabei 150 Euro für den Teilkasko-Schutz und 300 Euro für den Vollkasko-Schutz. Grund: Die Summe, die der Kunde bereithalten muss, ist überschaubar, während der zu zahlende Versicherungsbeitrag damit in vielen Fällen 20 % niedriger ist als bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung.

Dennoch können Sie sich alle möglichen Kombinationen von einem Versicherungsvertreter vorrechnen lassen, oder einen Vollkasko-Rechner aus dem Internet zu Rate ziehen.

Ein Kurzzeitkennzeichen bei der Vollkasko?

Weil das Kurzzeitkennzeichen eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Tagen hat – meist wird es für Probefahrten oder Kfz-Überführungen gebraucht -, gibt es dafür normalerweise keine Vollkasko. Für die Versicherung rentiert es sich überhaupt nicht, einen umfassenden Schutz für solch eine kurze Zeitspanne anzubieten.

Wie lange ist die Vollkasko sinnvoll?

Inwiefern Sie sich bei einer Vollkasko besser aufgehoben fühlen als bei einer anderen Autoversicherung, müssen Sie natürlich selbst entscheiden.

Eine Faustregel besagt aber: Eine Vollkaskoversicherung eignet sich insbesondere für Neuwagen, die nicht älter als drei bis fünf Jahre sind.
Eine Vollkasko lohnt sich vor allem für einen Neuwagen.
Eine Vollkasko lohnt sich vor allem für einen Neuwagen.

Dennoch: Bevor Sie nach diesen drei bis fünf Jahren zu einer Teilkasko wechseln – oder überhaupt beschließen, die Vollkaskoversicherung zu verlassen, weil sie Ihnen zu teuer vorkommt -, sollten Sie unbedingt die Anbieter genau vergleichen. Machen Sie sich die Mühe und berechnen Sie die Beiträge für die zu Ihrer Verfügung stehenden Optionen. Was es bei der Teilkasko nämlich nicht gibt, ist der Schadenfreiheitsrabatt und die SF-Klassen.

Je nachdem, wie hoch Sie eingestuft sind, kann das die reduzierte Vollkasko-Prämie günstiger machen als den vollen Betrag, den Sie vielleicht bei einer Teilkasko zahlen müssen.

Beachten Sie jedoch: Wenn Sie Ihren neuen Wagen durch einen Kredit oder durch Leasing finanziert haben, müssen Sie eine Vollkasko abschließen!

Ansonsten fließt in solch eine Entscheidung immer eine Unzahl an individuellen Umständen – sei es die finanzielle Situation, das Alter und/oder der Wert des Autos, bestimmte Bedürfnisse und unterschiedliche Versicherungsbedingungen -, sodass es keinen pauschalen Ratschlag in dieser Hinsicht gibt.

Hinzu kommen die unterschiedlichen Kfz-Versicherungsklassen (die Typklassen und die Regionalklassen), die jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben werden. Je nachdem, welches Automodell Sie fahren und in welchem Bezirk es zugelassen ist, wird Ihr Auto von der Vollkasko in eine bestimmte Klasse eingestuft, die sich wiederum auf Ihren Tarif auswirkt.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.