Vor allem weil Österreich als Nachbarland schnell zu erreichen ist, entscheiden sich viele Deutsche, mit dem Auto dort Urlaub zu machen. Um ein unnötiges Bußgeld zu vermeiden, sollten sie jedoch nicht vergessen, sich im Vorfeld über die verkehrsrechtlichen Unterschiede zu informieren. Wie diese im Detail aussehen und ob Fahrer in Deutschland überhaupt belangt werden können, wenn Sie von einem Blitzer in Österreich erwischt wurden, lesen Sie hier.
FAQ: Blitzer in Österreich
Ja, sofern das Bußgeld mindestens 25 Euro beträgt.
Ja, anders als bei uns lösen die Blitzer in Österreich meist von hinten aus.
Zwar herrscht in Österreich die Halterhaftung, hierzulande gilt jedoch die Fahrerhaftung. Der Bußgeldbescheid geht in Deutschland deshalb an den Fahrer.
Geblitzt in Österreich: Besteht eine Zahlungspflicht?
Inhalt
Oft gehen deutsche Autofahrer davon aus, dass sie nach dem Aufeinandertreffen mit einem Blitzer in Österreich in Bezug auf die Sanktionen fein aus dem Schneider sind, sobald sie sich wieder sicher und wohlbehalten in ihrer Heimat befinden. Schließlich können Geschwindigkeitsverstöße in der Alpenrepublik nicht in Deutschland vollstreckt werden, oder? Dem ist leider doch so.
Wer als deutscher Fahrer in Österreich geblitzt wurde, muss die jeweiligen Ahndungen auch dann übernehmen, wenn er längst wieder zu Hause ist. Denn ab einem Betrag von 25 Euro können österreichische Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden, was im deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrag vom 31.05.1988 begründet ist.
Dieses sogenannte „bilaterale Abkommen“ sorgt zwar dafür, dass Kraftfahrer, die in Österreich an einen Blitzer gerieten, die Kosten tragen müssen, die damit verbunden sind. Allerdings können dem betroffenen Verkehrssünder keine Punkte in Flensburg auferlegt werden. Das Fahreignungsregister (FAER) findet schließlich nur in Deutschland Anwendung.
Bedenken Sie: Blitzer in Österreich knipsen normalerweise von hinten!
Stationäre sowie mobile Blitzer lösen in Österreich normalerweise von hinten aus. Im Gegensatz zur Fahrerhaftung, die in Deutschland herrscht, gilt in der Alpenrepublik die sogenannte Lenkerhaftung. Üblicherweise ist der folgende Ablauf zu erwarten, wenn es zu einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kam:
- Den sogenannten Zulassungsbesitzer (ähnlich zum Fahrzeughalter in Deutschland) ermittelt die zuständige Behörde mithilfe des Kennzeichens des Kfz, das geblitzt wurde. In Österreich werden die Kosten für den jeweiligen Verstoß allerdings dem sogenannten Lenker (in Deutschland: dem Fahrer) auferlegt.
- Da es sich bei Zulassungsbesitzer und Lenker nicht in jedem Fall um ein und dieselbe Person handelt, ist die Behörde dazu befugt, beim Zulassungsbesitzer anzufragen, wer mit seinem Fahrzeug von einem Blitzer in Österreich erwischt wurde.
- Diese Anfrage darf die zuständige Behörde entweder schriftlich oder telefonisch vornehmen. Entscheidet sie sich für die schriftliche Form, muss sich der jeweilige Zulassungsbesitzer innerhalb von 14 Tagen melden.
- Wenn er sich weigert, können ihm, obwohl er nicht derjenige war, der in Österreich geblitzt wurde, die Kosten aufgebrummt werden, die mit dem jeweiligen Tempoverstoß einhergehen.
Zusätzlich muss er mit einer Strafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft rechnen, sollte er der Behörde nicht mitteilen wollen, wer von einem Blitzer in Österreich ertappt wurde, als er sein Fahrzeug steuerte. In der Regel bewegt sich die entsprechende Geldbuße zwischen 72 und 218 Euro, sie kann allerdings auch bei maximal 5.000 Euro liegen.
Daraus wird deutlich, dass nach der Bekanntschaft mit einem Blitzer die Strafen in Österreich auch dem Halter auferlegt werden können – selbst wenn er die Geschwindigkeitsüberschreitung gar nicht selbst begangen hat. Deutsche Autofahrer, die auf österreichischen Straßen geblitzt wurden, konnten lange nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden.
An einen Blitzer in Österreich geraten: Welche Kosten sind denkbar?
Treffen Sie in Österreich auf einen Blitzer, kann die Strafe unterschiedlich hoch ausfallen, weil es schlichtweg keinen einheitlichen österreichischen Bußgeldkatalog gibt. Die Behörden können demzufolge relativ frei entscheiden, in welcher Höhe sich die jeweiligen Sanktionen bewegen.
Hinzu kommt, dass zwischen zwei Varianten von Strafen differenziert wird:
- Organmandat (wird dem auffällig gewordenen Fahrer in der Regel von den Polizeibeamten im Zuge einer Verkehrskontrolle auferlegt)
- Anonymverfügung (entspricht quasi dem Bußgeldbescheid, der in Deutschland an Verkehrssünder verschickt wird)
Wurden Sie von einem Blitzer in Österreich bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geknipst, können folgende Sanktionen auf Sie zukommen:
Zu schnell gefahrene km/h innerorts | Organmandat | Anonymverfügung |
---|---|---|
... bis 20 km/h | 30 € | 29 - 60 € |
... bis 30 km/h | 50 € | 56 - 72 € |
... bis 40 km/h | 150 bis 5000 € | 150 bis 5000 € |
... über 40 km/h | 300 bis 5000 € | 300 bis 5000 € |
Zu schnell gefahrene km/h außerorts bzw. auf der Autobahn | Organmandat | Anonymverfügung |
---|---|---|
... bis 20 km/h | 30 € | 29 - 50 € |
... bis 20 km/h (Autobahn) | 30 € | 45 € |
... bis 30 km/h | 50 € | 56 - 90 € |
... bis 30 km/h (Autobahn) | 50 € | 60 € |
... bis 50 km/h | 150 bis 1500 € | 150 bis 1500 € |
... über 50 km/h | 300 bis 5000 € | 300 bis 5000 € |