Probezeitverlängerung: Wann kann es dazu kommen?

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§ 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) schreibt bereits seit 1986 vor, dass Fahranfänger sich zunächst einer zweijährigen Probezeit unterziehen müssen, nachdem sie eine Fahrerlaubnis erworben haben. Um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten, werden Verstöße im Straßenverkehr in dieser Zeit strenger sanktioniert. Zu den möglichen Ahndungen gehört unter anderem die Probezeitverlängerung. Doch wann kann die Probezeit verlängert werden?

FAQ: Probezeitverlängerung

Wann wird die Probezeit vom Führerschein verlängert?

Zu einer Probezeitverlängerung kommt es, wenn sich Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße leisten.

Wie viele Jahre kann die Probezeit maximal verlängert werden?

Die Probezeit kann nur einmal um zwei Jahre verlängert werden. Sie beträgt also maximal vier Jahre.

Was droht bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit?

Ein erneuter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine schriftliche Verwarnung nach sich. Beim insgesamt dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in aller Regel wieder entzogen.

Voraussetzungen für eine Probezeitverlängerung beim Führerschein

Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann ist sie möglich?
Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann ist sie möglich?


Autofahrer, die noch nicht lange zum Club der Führerscheininhaber gehören, legen nicht selten ein hohes Maß an Leichtsinnigkeit an den Tag, wenn sie im Verkehr unterwegs sind. Meist ist ihnen schlichtweg nicht bewusst, welche Gefahren mit einem solchen Verhalten einhergehen. Die härteren Sanktionen sollen Führerscheinneulingen zumindest etwas den Wind aus den Segeln nehmen.

Allgemein wird in der Probezeit zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Regelmissachtungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Regelmissachtungen) unterschieden. Zur ersten Kategorie zählen beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Hantieren mit dem Handy am Steuer.

Das Überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV) oder das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird als B-Verstoß angesehen. Doch ab wann kann eine Probezeitverlängerung drohen? Dies ist entweder bei zwei B-Verstößen oder einem A-Verstoß der Fall. Leisten Sie sich als Fahranfänger also zwei weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder eine schwerwiegende, darf die Probezeit verlängert werden.

Kommt es zu einer solchen Situation, informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) normalerweise die Fahrerlaubnisbehörde, die dann alles Weitere in die Wege leitet. Neben einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre müssen sich auffällig gewordene Führerscheinneulinge außerdem darauf einstellen, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen.

Wie wirkt sich eine Verlängerung der Probezeit auf den Führerschein aus?

Wann verlängert sich die Probezeit und was geschieht mit dem neuerworbenen Führerschein?
Wann verlängert sich die Probezeit und was geschieht mit dem neuerworbenen Führerschein?

Nicht selten haben frischgebackene Autofahrer Angst um ihren Führerschein, nachdem die Probezeit einer Verlängerung unterzogen wurde. Schließlich wäre es mehr als ärgerlich, würden sie dadurch die neugewonnene Freiheit direkt wieder einbüßen. Diese Befürchtung ist nach einer Probezeitverlängerung jedoch zunächst einmal unbegründet.

Reagieren sie allerdings nicht auf die jeweilige Anordnung eines Aufbauseminars und nehmen einfach nicht daran teil, nachdem sie sich einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet haben, ist es der zuständigen Behörde möglich, innerhalb der Probezeit den Führerschein nach der Verlängerung zu entziehen. Wer sich in der verlängerten Probezeit befindet, sollte es zudem vermeiden, erneut gegen geltendes Verkehrsrecht zu verstoßen.

Anderenfalls sind folgende Konsequenzen denkbar:

  • Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen nach der Probezeitverlängerung müssen Fahranfänger mit einer schriftlichen Verwarnung und der empfohlenen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
  • Nach dem zweiten A-Verstoß oder den zweiten zwei B-Verstößen kommt es schließlich zum Entzug vom Führerschein, wenn die Probezeit bereits zu verlängern war.

Daraus wird deutlich: Nach nur einem B-Verstoß kommt es noch zu keiner Probezeit­verlängerung. Der jeweilige Fahranfänger muss sich mindestens einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben, damit die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Probezeit verlängern kann. Der Führerschein wird zudem erst entzogen, wenn weitere zwei A-Verstöße oder weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit begangen werden.

Eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre ist also nur einmal möglich. Ändert der junge Verkehrssünder nach diesem Weckruf sein Verhalten im Straßenverkehr dennoch nicht, muss er mit härteren Folgen rechnen, die im schlimmsten Fall zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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