Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Darum ist er so wichtig

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Wird der vorgeschriebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht eingehalten, erhöht sich das Risiko für einen Auffahrunfall um ein Vielfaches. Doch nicht nur der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist von Bedeutung, sondern auch der seitliche Sicherheitsabstand beim Überholen. Im Ratgeber klären wir, was die StVO zum Sicherheitsabstand besagt, welche Faustformel Sie zur Berechnung nutzen können und welche Sanktionen möglich sind.

Bußgeldtabelle: So werden Verstöße gegen den Sicherheitsabstand geahndet

Ab­stands­ver­stoßBuß­geldFahr­verbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 € eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schä­digung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €3 Mo­nate2Hier prüfen **
Ab­stand­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €3 Mo­nate2Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Was, wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschreiten?

Haben Sie beispielsweise den Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten und fragen sich nun, welche Konsequenzen auf Sie zukommen? Anstatt auf den drohenden Bußgeldbescheid zu warten, können Sie unseren Bußgeldrechner nutzen und sich kostenlos innerhalb weniger Sekunden berechnen lassen, was Sie erwartet.

FAQ: Sicherheitsabstand

Ist gesetzlich etwas zum Abstand nach vorn im Straßenverkehr bestimmt?

Ja, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 4 wird festgelegt, dass ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bestehen muss.

Gibt es auch Bestimmungen zum Abstand beim Überholen?

Ja, auch hier definiert die StVO Vorgaben. In § 5 ist festgehalten, dass ein ausreichender Seitenabstand beim Überholvorgang zu beachten ist. Die genauen Angaben zum seitlichen Abstand finden Sie hier.

Ist mit Sanktionen bei Abstandsverstößen zu rechnen?

Ja, die Bußgelder liegen zwischen 25 und 400 Euro. Auch Punkte und Fahrverbote sind ab einer bestimmten Schwere möglich.

Wichtige Informationen zum Sicherheitsabstand

Video: Der Mindestabstand zum Vordermann

In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.

Welcher Sicherheitsabstand ist laut StVO einzuhalten?

Es ist von großer Wichtigkeit, zum vorausfahrenden Auto einen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Es ist von großer Wichtigkeit, zum vorausfahrenden Auto einen Sicherheitsabstand einzuhalten.


Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) widmet sich in § 4 dem Thema Abstand nach vorn. Genaue Werte werden dort jedoch in Bezug auf den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht genannt. Vielmehr heißt es in § 4 Absatz 1 StVO lediglich:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Wie bereits erwähnt, muss außerdem bei Überholmanövern ein seitlicher Sicherheitsabstand beachtet werden. Die StVO regelt dies in § 5 Absatz 4:

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden

Der seitliche Sicherheitsabstand ist vor allem beim Überholen zu beachten.
Der seitliche Sicherheitsabstand ist vor allem beim Überholen zu beachten.

Beim seitlichen Abstand während eines Überholvorganges gelten seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020) genaue Angaben:

  • Seitenabstand zu Fahrradfahrern, zu Fuß Gehenden und Fahrern von bspw. E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeuge): innerorts mindestens 1,5 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften wenigstens 2 Meter
  • Seitlicher Sicherheitsabstand zu Lkw und Auto: mindestens 1 Meter
  • Seitlicher Sicherheitsabstand zu einspurigen Kfz (bspw. Motorrad): mindestens 1,5 Meter
  • Seitlicher Sicherheitsabstand zu wartenden Schul- oder Linienbussen: mindestens 2 Meter

Sicherheitsabstand berechnen: Welche Formel können Sie anwenden?

Auch wenn die StVO genaue Angaben zum vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Pkw vermissen lässt, können Kraftfahrer die entsprechenden Werte selbst anhand einer Formel berechnen. Welcher Sicherheitsabstand letztendlich einzuhalten ist, richtet sich unter anderem nach der gefahrenen Geschwindigkeit bzw. danach, ob Sie sich mit Ihrem Fahrzeug außerorts oder innerorts befinden.

Sind Sie beispielsweise mit Ihrem Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs, lautet eine Faustformel für den Sicherheitsabstand Abstand gleich halber Tacho“. Halbieren Sie den Tachowert Ihres Kfz, erhalten Sie den jeweiligen Wert. Das Gleiche gilt für die Strecke, die Sie in zwei Sekunden zurücklegen. Der Sicherheitsabstand bei 80 km/h würde demzufolge beispielsweise bei 40 Metern liegen.

Innerorts können Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto mit der Formel „Abstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke“ ermitteln. Liegt Ihre Geschwindigkeit beispielsweise bei 50 km/h, beträgt der Sicherheitsabstand innerorts entsprechend 15 Meter, was in etwa drei Pkw-Längen entspricht. Zusammenfassend bedeutet dies für den vorgeschriebenen Abstand innerhalb bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • Sicherheitsabstand bei 50 km/h: 15 Meter (Strecke, die Sie in einer Sekunde fahren oder drei Pkw-Längen)
  • Sicherheitsabstand bei 100 km/h: 50 Meter (Abstand gleich halber Tacho)
Tipp: Möchten Sie beispielsweise auf der Autobahn den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto berechnen und kommen aufgrund eines Tempos von 100 km/h auf einen Abstand von 50 Metern, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren. Auf deutschen Autobahnen befindet sich nämlich alle 50 Meter ein solcher Pfosten.

Berechnung vom Sicherheitsabstand: Was gilt für Lkw?

Es gibt keine Formel, um den Sicherheitsabstand für Lkw zu ermitteln.
Es gibt keine Formel, um den Sicherheitsabstand für Lkw zu ermitteln.

Sind Sie mit einem Lastkraftwagen unterwegs und möchten beispielsweise den Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen, können Sie die gerade genannten Formeln nicht anwenden.

Aufgrund ihres Gewichtes von oftmals mehr als 3,5 Tonnen und das darin begründeten höheren Gefahrenpotenzials schreibt § 4 Absatz 3 StVO einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern vor. Dies gilt, sobald die gefahrene Geschwindigkeit mit dem Lkw über 50 km/h liegt.

Sicherheitsabstand missachtet: Welche Strafe wird fällig?

Wie bei allen Verstößen im Straßenverkehr drohen ebenfalls Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Diese sind einerseits davon abhängig, wie schnell Sie als Kraftfahrer unterwegs waren, andererseits jedoch auch davon, um wie viel Sie den vorgeschriebenen Abstand unterschritten haben.

Lag Ihr Tempo unter 80 km/h und der Sicherheitsabstand wurde missachtet, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich der jeweilige Betrag auf 30 bzw. 35 Euro. Waren Sie mit mehr als 80 km/h unterwegs, drohen 75 Euro Bußgeld, wenn der Sicherheitsabstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts betrug. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Ein geringerer Abstand als 2/10 des halben Tachowerts zieht gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h bereits ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro und ebenfalls einen Punkt nach sich. Ein Tempo von mehr als 100 km/h in Kombination mit einem geringeren Sicherheitsabstand als 3/10 des halben Tachowerts wird mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.

Bei 1/10 des halben Tachowerts und einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h kommen 320 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot auf Sie zu. Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand, sodass dieser weniger als 1/10 des halben Tachowerts betrug, und waren zusätzlich mit einem Tempo von mehr als 130 km/h unterwegs, bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von drei Monaten.

Die folgende Grafik gibt Überblick zu den möglichen Sanktionen, die bei Nichteinhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands gemäß Bußgeldkatalog drohen können:

Grafik zum Sicherheitsabstand
Diese Bußgelder drohen, wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht einhalten.

Wie geht eine Abstandsmessung vonstatten?

Teilweise droht eine hohe Strafe, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde.
Teilweise droht eine hohe Strafe, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde.

Bevor wegen einem Verstoß gegen den Sicherheitsabstand überhaupt ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, muss ein solcher zunächst einmal nachgewiesen werden.

Um zu überprüfen, ob sich Kraftfahrer auf einer Autobahn an den vorge­schriebenen Abstand halten, kommt in der Regel eine sogenannte Videoabstandsmessanlage auf einer Brücke zum Einsatz.

Dabei werden meist zwei Kameras auf einer Brücke auf der Autobahn installiert, die alle Fahrstreifen auf einer Strecke von ungefähr 700 Metern erfassen können. In der Nähe der Brücke sitzen zwei Polizeibeamte in einem Kfz, in dem sich ein Monitor befindet, der die Videoaufnahmen der Kameras wiedergibt.

Sobald den Beamten ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand auffällt, können sie einen sich neben der Brücke platzierten Blitzer auslösen, um ein Foto von Verkehrssünder und Kennzeichen zu schießen. Im Anschluss erhält der auffällig gewordene Kraftfahrer einen Bußgeldbescheid, in dem ihm die jeweiligen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt werden, die aufgrund der Missachtung vom Sicherheitsabstand fällig werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise

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