Abgesenkter Bordstein: Regeln zur vorschriftsmäßigen Nutzung

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Ein abgesenkter Bordstein macht es möglich, dass eine Einfahrt ohne Schwierigkeiten befahren werden kann. Mit Hinblick auf die Regeln, die für die Nutzung eines abgesenkten Bordsteins gelten, fragen sich aber viele Autofahrer: Gibt es zu beachtende Vorfahrtsregeln, wenn ein abgesenkter Bordstein auf eine Straße trifft? Gilt grundsätzliches Parkverbot, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist?

Bußgeldtabelle: Abgesenkter Bordstein

VerstoßBußgeld
Parken vor einer Bordsteinabsenkung10 €
...mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer15 €
Länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parken20 €
...mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer30 €
Über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren, ohne den Blinker zu setzen10 €
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer30 €
...mit Unfallfolge35 €

FAQ: Abgesenkter Bordstein

Wer hat an einem abgesenkten Bordstein Vorfahrt?

Warten muss derjenige, der von dem abgesenkten Bordstein aus auf die Straße fährt. Er muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Ist das Parken auf dem abgesenkten Bordstein erlaubt?

Das Parken am abgesenkten Bordstein ist verboten. Welches Bußgeld droht, wenn Sie an der Bordsteinabsenkung parken, erfahren Sie hier.

Was droht, wenn Sie ohne Warten und Blinken vom abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren?

Halten Sie nicht an, wenn Sie von einem abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren, kann das ein Bußgeld von 30-35 Euro zur Folge haben. Blinken Sie nicht, kostet das 10 Euro.

Wozu dient ein abgesenkter Bordstein?

Ein abgesenkter Bordstein signalisiert meist eine Einfahrt oder einen Fußgängerüberweg.
Ein abgesenkter Bordstein signalisiert meist eine Einfahrt oder einen Fußgängerüberweg.

Eine Straße mit abgesenktem Bordstein gibt es so gut wie überall. Meist zeigt ein abgesenkter Bordstein eine Einfahrt an. Aber auch an Fußgängerüberwegen ist häufig eine abgesenkte Bordsteinkante zu finden. Nicht nur Autofahrern wird durch eine Bordsteinabsenkung eine mühelose Durchfahrt garantiert.

Auch Rollstuhlfahrern, Fahrradfahrern und Personen, die einen Kinderwagen schieben, ermöglicht ein abgesenkter Bordstein den barrierefreien Zugang zu Fußgängerwegen, Grundstücken oder Gebäuden.

Abgesenkter Bordstein – Wer hat Vorfahrt?

Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?
Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?

Wer hat hier Vorfahrt? Ein abgesenkter Bordstein gilt als gesonderter Bereich im Hinblick auf die Vorfahrtsregeln. Die Regeln zur Vorfahrt an einem abgesenkten Bordstein regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Trifft ein abgesenkter Bordstein auf eine Straße, gilt hier nicht automatisch rechts vor links.

Der Fahrer, der von einem angesenkten Bordstein auf eine Straße fährt, ist hier stets wartepflichtig. Das heißt, anderen Verkehrsteilnehmern muss hier Vorrang gewährt werden. Das gilt nicht nur für andere Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer und Fußgänger.

Die wichtigsten Infos zum abgesenkten Bordstein fasst Ihnen auch dieses Video zusammen:

Im Video finden Sie mehr Informationen über abgesenkte Bordsteine.
Im Video finden Sie mehr Informationen über abgesenkte Bordsteine.

Abgesenkter Bordstein: Ist das Parken hier erlaubt?

Darf ich hier parken? Ein abgesenkter Bordstein wird auch hinsichtlich des Parkens als gesonderter Bereich betrachtet. Auch das Halten und Parken vor dem abgesenkten Bordstein ist in der StVO geregelt. Grundsätzlich ist das Parken an einer Bordsteinabsenkung verboten.

Das Halten hingegen ist zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen erlaubt. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Dauer des Haltevorgangs nicht mehr als 3 Minuten beträgt und der Fahrer währenddessen nicht das Auto verlässt und sich außer Sichtweite begibt.

Parken auf abgesenktem Bordstein

Es ist außerdem verboten, das Fahrzeug auf der Bordsteinabsenkung abzustellen. Dies gilt auch, wenn es nur teilweise auf dem Fußgängerweg steht. Parken auf dem Fußgängerweg ist grundsätzlich verboten.

Parken am abgesenkten Bordstein – diese Bußgelder drohen

Parken Sie an einem abgesenkten Bordstein, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro. Behindern Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer, zahlen Sie 15 Euro. Sollten Sie länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parken, wird ein Bußgeld von 20 Euro verhängt. Auch hier zahlen Sie mehr, wenn Sie zusätzlich andere Teilnehmer im Straßenverkehr behindern. In diesem Fall wird beim Verstoß gegen die Verkehrsregeln ein Bußgeld von 30 Euro fällig.

Falsches Fahren über den abgesenkten Bordstein – diese Bußgelder erwarten Sie

Auch für das Fahren über einen abgesenkten Bordstein kann ein Bußgeld verhängt werden. Fahren Sie über eine Bordsteinabsenkung und setzen dabei keinen Blinker, kostet Sie das ein Bußgeld von 10 Euro. Sollten Sie über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden, droht Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Kommt es dabei zu einem Unfall, zahlen Sie 25 Euro.

Am abgesenkten Bordstein geparkt: Wird mein Auto in jedem Fall abgeschleppt?

Abgesenkter Bordstein: Auf Parken folgt Abschleppen?
Abgesenkter Bordstein: Auf Parken folgt Abschleppen?

Ob ein Fahrzeug, das an einem angesenkten Bordstein parkt, abgeschleppt wird, wird immer im Einzelfall entschieden. Behindern Sie damit den Verkehr oder gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto schnellstmöglich abgeschleppt.

Aber Achtung: Inhaber von Privatgrundstücken können Ihr Fahrzeug jederzeit ohne Wartezeit abschleppen lassen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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