Viele Menschen in Deutschland sind abhängig von ihrer Fahrerlaubnis, nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich. Den Führerschein zu verlieren, bedeutet für viele mehr als nur den Verlust ihrer Mobilität. Die Führerschein-Wiedererteilung ist oft mit einem hohen bürokratischen Aufwand und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verbunden.
FAQ: Führerschein-Wiedererteilung
Der Führerschein kann erst nach Ablauf einer sechsmonatigen bis fünfjährigen Sperrfrist und nur bei Erfüllung der Auflagen wiedererteilt werden.
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie für die Beantragung brauchen, erfahren Sie hier.
Wollen Sie eine MPU umgehen, müssen Sie 15 Jahre warten, bis die Anordnung zur MPU verjährt ist.
Führerschein weg: Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Inhalt
Es gibt im Straßenverkehr einige Verstöße, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Meist resultiert der Führerscheinentzug aus schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Es muss aber nicht immer unbedingt ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht vorliegen, um einen Entzug des Führerscheins zu rechtfertigen. Oft ist der Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis einer der folgenden:
- Alkohol- oder Drogenkonsum
- Als Fahranfänger bei entweder drei A-Verstößen oder bei sechs B-Verstößen
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Rotlichtverstöße
- Maximale Anzahl der Punkte in Flensburg erreicht
- Nach einem selbstverschuldeten Unfall
- Gesundheitliche Gründe
Unterschied Führerscheinentzug – Fahrverbot
Das Fahrverbot ist in der Regel auf eine Dauer von ein bis drei Monaten beschränkt. Das heißt, Sie müssen ihren Führerschein für diese Zeit abgeben und die Entziehung der Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, ist somit nur vorübergehend. In diesem Fall muss kein Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung eingereicht werden. Sie erhalten Ihren Führerschein nach Ende der Frist zurück.
Der Führerscheinentzug hingegen geschieht auf längere und in vielen Fällen auch auf unbestimmte Zeit. Solange die angeordnete Sperrfrist nicht verstrichen ist oder nicht alle Maßnahmen ergriffen wurden, die zur Wiedererlangung des Führerscheins notwendig sind, kann kein Antrag auf Führerschein-Neuerteilung gestellt werden und die Fahrerlaubnis wird somit nicht neu ausgestellt.
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Die Länge dieser Frist ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Sie wird von der zuständigen Fahrlehrerlaubnisbehörde festgelegt.
Diese schätzt ein, wie lange es in etwa dauern wird, bis Sie wieder in der Lage sind, sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr verantwortungsbewusst zu verhalten.
Erst nach dieser Frist kann ein Antrag auf die Führerschein-Wiedererteilung eingereicht werden. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre.
Es wird zwischen verschiedenen Arten von Sperrfristen unterschieden:
Isolierte Sperrfrist
Diese wird verhängt, wenn der Betroffene keine Fahrerlaubnis besitzt und sie somit auch nicht eingezogen werden kann. Hatte der Betroffene aber vor, einen Führerschein zu beantragen, kann dies für einige Zeit nicht geschehen.
Lebenslange Sperrfrist
Diese wird in seltenen Fällen erteilt, wenn eine besondere Schwere der Tat festgestellt wird. Das heißt, dass auch nach einer Sperrzeit von fünf Jahren nicht versichert werden kann, dass der Täter keine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt. Eine Führerschein-Wiedererteilung ist hierbei also nicht möglich.
Sie kann zum Beispiel verhängt werden:
- bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss
- beim Begehen von Straftaten
- bei Fahren trotz verhängter Sperrfrist
Verkürzung der Sperrfrist: Ist das möglich?
Eine Verkürzung ist in einigen Ausnahmefällen tatsächlich möglich. Durch die Teilnahme an Schulungen können Sie beispielsweise nachweisen, dass Sie die Absicht haben, Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu bessern. Bei Erfolg kann die Frist um bis zu drei Monate verkürzt werden. Sollten Sie aber in den drei Jahren vor dem Verstoß schon einmal eine Sperre erhalten haben, so müssen Sie erstmal eine Sperrzeit von einem Jahr einhalten, bevor diese verkürzt werden kann.
Im Strafgesetzbuch (StGB) ist die Möglichkeit einer Verkürzung der Sperrfrist geregelt:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“ (§ 69 a des StGB)
Führerschein-Wiedererteilung – Vorgehensweise
Bereits sechs Monate bevor die Sperrfrist abgelaufen ist, können Sie einen Antrag auf eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. So wird eine unnötige Wartezeit vermieden, in der die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt.
Anschließend wird geprüft, ob alle nötigen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Hierzu zählen beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder das erneute Ablegen einer Fahrprüfung für die entsprechende Führerscheinklasse.
Bei Alkohol- und Drogendelikten kann zusätzlich ein Abstinenznachweis eingefordert werden. Grundsätzlich gelten bei der Führerschein-Wiedererteilung dieselben Anforderungen wie bei der Ersterteilung. Das heißt, es müssen folgende Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis eingereicht werden:
- ein aktueller Sehtest
- ein biometrisches Passfoto
- der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- der Personalausweis.
Beide Begriffe werden synonym verwendet. Es gibt gesetzlich gesehen keinen Unterschied zwischen einer Neuerteilung und einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Das offizielle Dokument, das eingereicht werden muss, damit der Betroffene die Fahrerlaubnis wiedererlangt, heißt „Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis“
Informationen zur MPU
Für viele, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, führt kein Weg an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vorbei. Oft wird diese Untersuchung als schwieriges Hindernis auf dem Weg zur Führerschein-Wiedererteilung verstanden.
Eine MPU kostet Geld, Zeit und meistens auch Nerven. Die Kosten für eine solche Untersuchung sind von den Betroffenen selbst zu tragen. Für die optimale Vorbereitung ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu suchen.
Ohne Vorbereitung in eine MPU zu gehen, macht meist keinen Sinn. Die Kosten für die Vorbereitung sind verschieden. In den meisten Fällen muss mit einem Betrag von mindestens 1000 Euro gerechnet werden.
Kosten für eine MPU:
Die Kosten hierfür sind verschieden und abhängig von der Art des Verstoßes gegen das Verkehrsrecht:
bei Alkoholdelikten: | 338 Euro |
bei Drogendelikten: | 338 Euro |
bei Überschreitung der maximalen Anzahl der Punkte in Flensburg: | 292 Euro |
bei körperlich-geistigen Beeinträchtigungen: | 204 Euro |
bei neurologisch-psychiatrischen Beeinträchtigungen: | 289 Euro |
Die Untersuchung nimmt meist einige Stunden Zeit in Anspruch. Nachdem diese erfolgreich bestanden wurde, ist die Führerschein-Wiedererteilung nur noch eine Formalität. Falls Sie durchfallen sollten, können Sie die Untersuchung wiederholen. Eine Wartezeit ist nicht einzuhalten. Eine intensivere Vorbereitung wäre hierbei aber sicher ratsam und sinnvoll.
Die MPU besteht aus vier Teilen:
- Ausfüllen von Fragebögen
- Leistungstest
- Ärztliche Untersuchung
- Psychologisches Gespräch
Keine Angst vor der MPU
Lassen Sie sich vor einer bevorstehenden Untersuchung nicht verrückt machen und bereiten Sie sich gut vor. Das Gerücht, dass die Mehrheit der Personen durchfällt, hält sich hartnäckig. In Wirklichkeit ist es aber tatsächlich so, dass die meisten Teilnehmer beim ersten Mal bestehen.
Gut zu wissen: Dann wird die MPU angeordnet
Führerschein zurück ohne MPU?
Die medizinische-psychologische Untersuchung ist meist mit hohen Kosten verbunden, die sich viele nicht leisten können. Deshalb bleibt ihnen meist nichts anderes übrig als dauerhaft auf ihren Führerschein zu verzichten. Aber ist die Lage wirklich so ausweglos?
Eine positives Ergebnis ist Grundvoraussetzung für die Führerschein-Wiedererteilung. Die MPU zu umgehen, ist nicht möglich. Wenn Sie aber nicht unmittelbar auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, haben Sie die Möglichkeit die Verjährungsfrist des verordneten Führerscheinentzugs abzuwarten.
Die Verjährungsfrist
Kommt es in den ersten fünf Jahren nach der Entziehung des Führerscheins zu keinen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass Sie nach 15 Jahren Ihre Fahrerlaubnis wieder erwerben können, ohne eine MPU nachzuweisen.
Der Eintrag zum Verstoß, weshalb die Untersuchung angeordnet wurde, verjährt und wird aus Ihrer Akte gelöscht. Hierbei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund Ihnen der Führerschein entzogen wurde.
Was ist ein Abstinenztest?
Bei Führerscheinentzug wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss reicht der Nachweis über eine MPU nicht aus. In einigen Fällen müssen Betroffene für die Führerschein-Wiedererteilung zusätzlich einen Abstinenznachweis vorlegen.
Meist wollen die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden sichergehen, dass Sie wirklich wieder imstande sind, ein Fahrzeug verantwortungsbewusst zu führen. Der Abstinenztest muss entweder für sechs Monate oder für ein Jahr erbracht werden. Oft hängt das von der Schwere der Alkoholproblematik ab.
Eine Ausnahme stellt hier kontrolliertes Trinken dar. Das heißt, dass bei den Betroffenen keine Alkoholabhängigkeit vorliegt. Hierfür gibt es einen Nachweis über kontrollierten Alkoholkonsum, der für einen Zeitraum von sechs Monaten gefordert wird.
Erneute Ablegung der Fahrprüfung: Muss ich meinen Führerschein neu machen?
In den meisten Fällen ist das erneute Ablegen einer Fahrprüfung zur Führerschein-Wiedererteilung nicht notwendig. Sollten aber Zweifel darüber bestehen, ob Sie ein Fahrzeug noch vorschriftsmäßig im Straßenverkehr führen können, da beispielsweise die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis schon mehrere Jahre zurückliegt, wird eine erneute Fahrprüfung angeordnet.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. (§ 20 FeV)