§ 7 StVO: Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert allerhand Regeln für eine möglichst gefahrlose und rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr. Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer wissen, wann sie welchen Fahrstreifen benutzen dürfen. Die entsprechenden Vorgaben diesbezüglich schafft § 7 StVO. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Regelungen für die Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind.

FAQ: § 7 StVO

Welche Regelungen enthält § 7 StVO?

§ 7 StVO enthält alle Regelungen zur Nutzung der Fahrstreifen durch Verkehrsteilnehmer. Grundsätzlich definiert der Paragraph, dass Sie vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen, wenn die Verkehrsdichte dies erfordert.

Was definiert Paragraph 7 Absatz 3c StVO?

Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie bei einer dreispurigen Fahrbahn vom Rechtsfahrgebot abweichen, wenn sich auf der rechten Fahrbahn Fahrzeuge aufhalten bzw. diese Fahrbahn nutzen. Zudem definiert der Absatz, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken Fahrstreifen nur benutzen dürfen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen Paragraph 7 StVO?

Verstoßen Sie zum Beispiel gegen die laut § 7 StVO definierte Regel zum Blinken beim Fahrstreifenwechsel, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 10 Euro rechnen. Weitere mögliche Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Welchen Fahrstreifen dürfen Sie nutzen?

In der StVO wird in § 7 definiert, welche Fahrstreifen Kraftfahrzeuge befahren müssen.
In der StVO wird in § 7 definiert, welche Fahrstreifen Kraftfahrzeuge befahren müssen.

Grundsätzlich dürfen Kraftfahrer jeden Fahrstreifen nutzen, wenn dieser nicht durch ein Dauerlichtzeichen blockiert wird oder für den Gegenverkehr vorgesehen ist. Sämtliche weitere Regelungen zur Fahrbahnnutzung definiert § 7 StVO.

So gilt in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften zumeist ein Rechtsfahrgebot. Allerdings kann dieses auch in Ausnahmefällen aufgehoben werden. Dazu lesen Sie im weiteren Verlauf des Ratgebers mehr.

Grundsätzlich dürfen Sie auf den linken Fahrstreifen ausweichen, wenn die Verkehrsdichte dies erfordert. Auf dem rechten Fahrstreifen dürfen Sie nicht schneller fahren als auf dem linken, es sei denn, der Verkehr ist so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben.

Neben der Nutzung der einzelnen Fahrstreifen definiert § 7 StVO auch, wann und wie ein Fahrstreifen gewechselt werden darf. Konkret heißt es in § 7 Absatz 5 StVO:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Sie dürfen also nur den Fahrstreifen wechseln, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Zudem sind Sie verpflichtet, den Spurwechsel durch die Nutzung des Blinkers anzuzeigen.

Gut zu wissen: In § 7 Absatz 4 StVO wird das Reißverschlussverfahren definiert. Dieses findet Anwendung, wenn ein Fahrstreifen durch ein Hindernis blockiert wird oder dieser endet. Alle Fahrzeuge sind dazu angehalten, die endende Spur bis zum Schluss zu befahren und sich dann auf die andere Spur zu begeben. Dies soll jeweils im Wechsel mit einem durchfahrenden Fahrzeug erfolgen.

Gilt auf der Autobahn gemäß § 7 StVO das Rechtsfahrgebot?

Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich, ob sie auf der Autobahn auch den mittleren Fahrstreifen nutzen dürfen, wenn es dich um eine dreispurige Fahrbahn handelt. Grundsätzlich ist das erlaubt. Allerdings gibt es dafür eine Bedingung. Paragraph 7 Absatz 3c StVO definiert diesbezüglich:

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. […]

Drohen Sanktionen bei Verstößen gegen § 7 StVO?

Halten Sie sich nicht an die Regeln, welche § 7 StVO vorgibt, begehen Sie mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in aller Regel gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße sanktioniert. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Sanktionen entnehmen:

OrdnungswidrigkeitGeldbuße
Auf der mittleren Spur bei drei bis fünf Fahr­streifen überholt30 EUR
... mit Gefährdung40 EUR
... mit Unfallfolge50 EUR
Linken Fahr­streifen genutzt, obwohl dieser dem Gegen­verkehr vor­behalten war30 EUR
... mit Gefährdung40 EUR
... mit Unfallfolge50 EUR
Linken Fahr­streifen mit einem LKW über 3,5 t oder Gespann nicht zum Links­abbiegen genutzt15 EUR
... mit Behinderung20 EUR
Fahrstreifen­wechsel mit Gefährdung30 EUR
... mit Unfallfolge35 EUR
Fahrstreifen­wechsel ohne rechtzeitig zu blinken10 EUR

Wichtig: Kommt es bei einem dieser Verstöße zu einem Unfall, bei welchem auch Personen verletzt werden, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Möglich ist dann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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