Wer bis zu 50 km/h zu schnell unterwegs ist, hat normalerweise ordentlich was auf dem Tacho. Entsprechend streng wird dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sanktioniert. Nun ist im Bußgeldbescheid gemäß Verkehrsrecht von einem Fahrverbot die Rede.
Bußgeldtabellen für 41 bis 50 km/h zu schnell innerorts und außerorts
In den folgenden Bußgeldtabellen werden die Sanktionen innerorts und außerorts für jeden Stundenkilometer (bis 50 km/h zu schnell) aufgelistet, den Sie evtl. zu viel auf dem Tacho hatten.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
41 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
42 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
43 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
44 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
45 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
46 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
47 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
48 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
49 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
50 km/h zu schnell | 320 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
41 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
42 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
43 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
44 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
45 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
46 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
47 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
48 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
49 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
50 km/h zu schnell | 400 € | 1 Monat | 2 | Hier prüfen |
Bußgeldrechner
In unserem Bußgeldrechner können Sie ganz einfach die Daten Ihrer Ordnungswidrigkeit eingeben, und erfahren im Handumdrehen, welche Sanktionen auf Sie zukommen können.
FAQ: 41-50 km/h zu schnell
Innerorts beträgt das Bußgeld 400 Euro, außerorts 320 Euro. Lesen Sie die einzelnen Bußgelder hier in der Bußgeldtabelle nach.
Ja. Sie müssen mit 2 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen (innerorts und außerorts).
Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Es drohen also Probezeitmaßnahmen wie z. B. eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.
Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Spezifische Informationen zu einzelnen Geschwindigkeitsverstößen
41 bis 50 km/h zu schnell – ein Fahrverbot ist so gut wie sicher!
Inhalt
Sowohl in der Stadt als auch wenn Sie mit 50 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs waren, müssen Sie nun mit einem Fahrverbot rechnen. Doch was bedeutet das für den Fahrer eigentlich genau?
Der Führerschein muss gemäß Verkehrsrecht in zwei Fällen abgegeben werden, deren Bezeichnungen zwar gern synonym verwendet werden, jedoch unterschiedliche Maßnahmen beschreiben:
- Fahrverbot
- Führerscheinentzug
Wie der Name schon sagt, ist es bei einem Fahrverbot dem Betroffenen untersagt, für eine bestimmte Dauer (in unserem Fall für einen Monat, wenn derjenige bis zu 50 km/h zu schnell war) mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wann dieser Monat beginnt, entscheidet die zuständige Bußgeldstelle. Bei Ersttätern gibt es jedoch die Möglichkeit, in einem Vier-Monats-Zeitraum den Beginn auszuwählen.
Während dieses Zeitraums muss der Verkehrssünder seinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben, bekommt ihn nach Ablauf der Frist jedoch wieder zurück.
Die Begriffe Fahrverbot und Führerscheinentzug werden zwar umgangssprachlich synonym verwendet, rechtlich gesehen bezeichnet Führerscheinentzug jedoch eine andere Maßnahme. Hier wird der Führerschein von den Behörden unbrauchbar gemacht und der Betroffene erhält ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder zurück.
Stattdessen muss er bei der Führerscheinstelle einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Ein Führerscheinentzug wird aber bei einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn jemand bis zu 50 km/h zu schnell war, in der Regel nicht verhangen.
Sollten Sie jedoch einen Pkw mit Anhänger oder gar einen Lkw über 3,5 t fahren, fallen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog höher aus. Da kann es außerorts 480 Euro bzw. innerorts 560 Bußgeld geben sowie zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbote.
In der Probezeit bis zu 50 km/h zu schnell
In der Probezeit gelten alle Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, als A-Verstoß, also als schwerwiegender Verstoß. Das ist der Fall, wenn der Fahranfänger mit bis zu 50 km/h zu schnell gefahren ist.
Neben den Sanktionen des normalen Bußgeldkatalogs (inklusive Bußgeld, Punkte und Fahrverbot) müssen Fahrzeugführer in der Probezeit noch mit der Verpflichtung rechnen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit bei einem A-Verstoß um zwei Jahre.