Paragraph 37 StVO: Welche Vorschriften sind darin festgehalten?

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In mehr als 50 Paragraphen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sämtliche Grundregeln für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr festgeschrieben. In diesem Ratgeber widmen wir uns dem 37. dieser Paragraphen. Thematisch geht es in Paragraph 37 StVO um Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und den Grünpfeil. Welche Vorschriften diesbezüglich Beachtung finden müssen und wie Verstöße geahndet werden, lesen Sie hier.

Bußgeldtabelle: Verstöße gegen Paragraph 37 StVO

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
Näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen gehalten und dieses dabei verdeckt10 €eher nicht
… mit Behinderung15 €eher nicht
Näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen geparkt und dieses dabei verdeckt15 €eher nicht
… mit Behinderung25 €eher nicht
… länger als eine Stunde25 €eher nicht
… länger als eine Stunde mit Behinderung35 €eher nicht
Gelbe Ampel überfahren10 €eher nicht
Als Fußgänger bei Rot über die Ampel gelaufen5 €eher nicht
… mit Unfall10 €eher nicht
Falschen Fahrstreifen zum Abbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil genutzt15 €eher nicht
… mit Behinderung35 €eher nicht
Lichtzeichen „weißer waagerechter Lichtbalken“ für Straßenbahn, Bus und Taxi ignoriert und dadurch einen Unfall verursacht240 €1 MonatHier prüfen **
… Lichtzeichen dauerte länger als eine Sekunde360 €1 MonatHier prüfen **
Rote Ampel überfahren (Rotphase unter einer Sekunde)90 €1Hier prüfen **
… mit Gefährdung200 €21 MonatHier prüfen **
… mit Unfall240 €21 MonatHier prüfen **
Rote Ampel überfahren (Rotphase länger als eine Sekunde)200 €21 MonatHier prüfen **
… mit Gefährdung320 €21 MonatHier prüfen **
… mit Unfall360 €21 MonatHier prüfen **
Rote Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter überfahren (Rotphase unter einer Sekunde)60 €1Hier prüfen **
… mit Gefährdung100 €1Hier prüfen **
… mit Unfall120 €1Hier prüfen **
Rote Ampel mit Fahrrad oder E-Scooter überfahren (Rotphase länger als eine Sekunde) 100 €11 MonatHier prüfen **
… mit Gefährdung160 €11 MonatHier prüfen **
… mit Unfall180 €11 MonatHier prüfen **
An Ampel mit Grünpfeil abgebogen, ohne vorher anzuhalten70 €1Hier prüfen **
… mit Gefährdung des Fahrzeugverkehrs100 €1Hier prüfen **
… mit Unfall mit Fahrzeugverkehr120 €1Hier prüfen **
… mit Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern100 €1Hier prüfen **
… mit Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern150 €1Hier prüfen **
… mit Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern180 €1Hier prüfen **
Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ mit Fahrrad oder E-Scooter ignoriert60 €1Hier prüfen **
Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ mit Kfz ignoriert90 €1Hier prüfen **
… mit Gefährdung200 €21 MonatHier prüfen **
… mit Unfall240 €21 MonatHier prüfen **

FAQ: Paragraph 37 StVO

Womit befasst sich die StVO in Paragraph 37?

Paragraph 37 StVO besteht aus insgesamt fünf Absätzen und befasst sich inhaltlich mit den Regeln zu Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und dem Grünpfeil. Es geht also im Grunde genommen um das vorgeschriebene Verhalten an Ampeln.

Was ist in Paragraph 37 Absatz 2 StVO geregelt?

In Paragraph 37 Abs. 2 StVO werden Wechsellichtzeichen, besser gesagt die verschiedenen Ampelphasen, definiert. Auch das vorgeschriebene Verhalten an einer Ampel mit Grünpfeil findet hier Erwähnung. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Was geschieht bei Verstößen gegen Paragraph 37 StVO?

Je nachdem, gegen welche Vorschrift aus Paragraph 37 StVO Sie verstoßen haben, können Bußge‌lder zwischen 5 und 360 Euro auf Sie zukommen. Auch ein bis zwei Pun‌kte in Flensburg sowie ein einmonatiges F‌ahrverbot sind unter Umständen zu erwarten. Detaillierte Infos finden Sie in dieser Tabelle.

Was steht in Paragraph 37 Absatz 1 StVO?

Unter anderem geht es in Paragraph 37 StVO um Dauerlichtzeichen.
Unter anderem geht es in Paragraph 37 StVO um Dauerlichtzeichen.

Im Video: Was Dauerlichtzeichen für eine Bedeutung haben

Welche Bedeutung haben die einzelnen Dauerlichtzeichen?
Welche Bedeutung haben die einzelnen Dauerlichtzeichen?

Vor allem an viel befahrenen Kreuzungen sind Ampeln essentiell für die Verkehrssicherheit. Um ihrer Funktion gerecht zu werden, dürfen sie aber logischerweise nicht verdeckt sein. Aus diesem Grund gilt gemäß Paragraph 37 Absatz 1 StVO 10 Meter vor Lichtzeichen ein Halteverbot.

Wichtig: Ampeln bzw. Lichtzeichen sind dem genannten Paragraphen zufolge vorrangig gegenüber allgemeinen Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen zu behandeln. Ausschließlich die Weisungen zuständiger Polizeibeamten haben mehr Gewicht.

Wechsellichtzeichen in der StVO: Paragraph 37 Absatz 2

Welche Regelungen sieht Paragraph 37 StVO zu Wechsellichtzeichen vor?
Welche Regelungen sieht Paragraph 37 StVO zu Wechsellichtzeichen vor?

Die Farbreihenfolge bei Ampeln bzw. Wechsellichtzeichen hält die StVO in Paragraph 37 Abs. 2 wie folgt fest:

Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün

Darüber hinaus werden in Paragraph 37 StVO Abs. 2 unter anderem die folgenden Regelungen zu Wechsellichtzeichen erwähnt:

  • Eine grüne Ampel gibt den Verkehr frei.
  • Ein grüner Pfeil an der Ampel bedeutet, dass der Verkehr nur in Richtung des Pfeils freigegeben ist.
  • Bei Gelb müssen Kraftfahrer vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.
  • Ist die Ampel rot, müssen Fahrer vor der Kreuzung halten.

Wichtig: Ist ein Grünpfeil auf einem Schild an der Ampel vorhanden, dürfen Sie gemäß Paragraph 37 Abs. 2 StVO auch bei Rot rechts abbiegen, nachdem sie kurz angehalten und sich einen Überblick über die Verkehrslage verschafft haben. Der Abbiegevorgang nach rechts ist jedoch bei einem grünen Blechpfeil nicht verpflichtend. Anders verhält es sich bei einem grünen Leuchtpfeil: Hier haben Sie keine Wahl und müssen abbiegen.

Welche Dauerlichtzeichen gibt es laut Paragraph 37 StVO?

In Paragraph 37 Abs. 3 StVO geht es um die sogenannten Dauerlichtzeichen. Dabei handelt es sich um die Anzeigen oberhalb der Fahrstreifen, die insbesondere auf der Autobahn zum Einsatz kommen. Sie können eine Fahrspur entweder sperren oder freigeben. Was die verschiedenen Signale der Dauerlichtzeichen bedeuten, erläutert Paragraph 37 Abs. 3 StVO wie folgt:

Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.

Gut zu wissen: Dauerlichtzeichen können außerdem auf eine bevorstehende Baustelle oder einen Stau hinweisen oder vor Schnee und Glätte warnen. Dadurch können sich Kraftfahrer rechtzeitig auf möglicherweise gefährliche Situationen einstellen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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