3 Monate Fahrverbot: Wann werden sie angeordnet?

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Werden Sie als Autofahrer bei einem Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht erwischt, machen Sie schnell Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog. Die darin enthaltenen Sanktionen können aus Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie Fahrverboten bestehen. Je nachdem, wie schwer die Regelmissachtung war, können 1, 2 oder 3 Monate Fahrverbot drohen. Wann Letzteres der Fall ist und ob Sie das Verbot irgendwie umwandeln können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: 3 Monate Fahrverbot

Wann wird ein Fahrverbot für 3 Monate verhängt?

Ein dreimonatiges Fahrverbot kann z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Alkohol am Steuer oder bei Überfahren der geschlossenen Schranke an einem Bahnübergang drohen.

Kann ein dreimonatiges Fahrverbot umgewandelt werden?

In seltenen Ausnahmefällen kann ein dreimonatiges Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Wann dies unter Umständen möglich ist und wann nicht, erfahren Sie hier.

Dauert ein Fahrverbot immer drei Monate?

Nein, ein Fahrverbot kann sowohl nach Straftaten und nach Ordnungswidrigkeiten drei Monate dauern. Bei Ordnungswidrigkeiten ist eine Dauer von ein bis drei Monaten und bei Straftaten eine Dauer von ein bis sechs Monaten möglich.

Wann ist der Führerschein 3 Monate lang weg?

3 Monate ohne Führerschein: Der Weg zur Arbeit ist für viele Autofahrer das Hauptproblem.
3 Monate ohne Führerschein: Der Weg zur Arbeit ist für viele Autofahrer das Hauptproblem.


Wie bereits erwähnt, richtet sich die Dauer des Fahrverbots nach der Schwere des Verstoßes. Wurde Ihnen also ein 3 Monate andauerndes Fahrverbot aufgebrummt, bedeutet dies in der Regel, dass Sie die Verkehrssicherheit durch Ihr Fehlverhalten enorm gefährdet haben. Beispiele für solche Zuwiderhandlungen sind unter anderem

  • … wenn Sie mit 61 km/h zu schnell innerhalb bzw. 71 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt werden,
  • … wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h betrug,
  • … wenn Sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren,
  • … wenn Sie bereits das zweite Mal mit mehr als 0,5 Promille hinter dem Steuer eines Kfz erwischt wurden.
Weiterhin kann ein Fahrverbot für insgesamt 3 Monate angeordnet werden, wenn Sie als sogenannter Wiederholungstäter gelten. Haben Sie zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr begangen, ist dies der Fall. Dann kommt ein Fahrverbot von 1 Monat auf Sie zu. Sieht der Bußgeldkatalog jedoch für den zweiten Verstoß ohnehin ein zweimonatiges Fahrverbot vor, wird dieser eine Monat dazugerechnet. Insgesamt erwartet Sie dann ein 3 Monate andauerndes Fahrverbot.
So etwas wie 3 Monate Führerscheinentzug gibt es nicht.
So etwas wie 3 Monate Führerscheinentzug gibt es nicht.

Eine weitere Situation, in der 3 Monate Fahr­verbot drohen, ist nach einem Schlaganfall. Der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zufolge ist eine dreimonatige Fahrpause in der Regel bei Ver­letzungen oder Operationen am Gehirn verpflichtend. Schließlich muss sich der Körper erst einmal wieder regenerieren. Doch auch nach Ablauf dieser Frist dürfen Betroffene nicht ohne weiteres wieder Auto fahren. Vielmehr müssen Sie zunächst einmal von einem Arzt abklären lassen, ob Sie noch über die benötigte Fahreignung verfügen.

Können Sie die 3 Monate Fahrverbot umwandeln?

Es existieren durchaus gewisse Fälle, in denen es Kraftfahrern geglückt ist, 3 Monate Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dabei handelt es sich allerdings um ein äußerst komplexes Unterfangen, weshalb anwaltliche Hilfe im Regelfall unerlässlich ist. Würden die 3 Monate Fahrverbot beispielsweise Ihre Arbeitsstelle gefährden und Sie sind ein Ersttäter, könnten Sie Glück haben.

Ist es allerdings nicht das erste Mal, dass Sie ein Fahrverbot aufgebrummt bekamen, Ihr Flensburger Punktekonto ist ebenfalls gut gefüllt oder die 3 Monate Fahrverbot wurden Ihnen wegen Drogen oder Alkohol am Steuer auferlegt, stehen die Chancen eher schlecht, dass Sie damit durchkommen. Ob einem höheren Bußgeld anstatt eines Fahrverbotes zugestimmt wird, ist daher stets eine Einzelfallentscheidung.

Interessant: Auch wenn die Begriffe „Führerscheinentzug“ und „Fahrverbot“ häufig synonym verwendet werden, handelt es sich dabei nicht um das Gleiche. Wurden Ihnen drei Monate Fahrverbot auferlegt, bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück, nachdem die Zeit abgelaufen ist. Einen Führerscheinentzug für 3 Monate gibt es wiederum nicht.

Schließlich erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht ohne weiteres zurück, wenn Sie Ihnen erst einmal entzogen wurde. Darauf folgt normalerweise zunächst einmal eine sechsmonatige Sperrfrist, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung nicht zustimmen wird. Weiterhin verlangt Sie wohl in den meisten Fällen ein positives MPU-Gutachten von Ihnen. Mit all dem müssen Sie jedoch nicht rechnen, wenn Sie 3 Monate Fahrverbot absitzen müssen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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