Bei der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich wohl um das bekannteste Regelwerk im deutschen Verkehrsrecht. Sie besteht aus mehr als 50 verschiedenen Paragraphen und beinhaltet die grundlegenden Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr. In diesem Ratgeber erklären wir, womit sich Paragraph 23 StVO befasst und welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog bei Verstößen drohen können.
Bußgeldtabelle: Gegen Paragraph 23 StVO verstoßen?
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Fahrzeug geführt, obwohl die Sicht beeinträchtigt war | 10 € | |||
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch Geräte beeinträchtigt war | 10 € | |||
Fahrzeug geführt, das nicht vorschriftsmäßig war | 25 € | |||
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 80 € | 1 | ||
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 | ||
Fahrzeug geführt, bei dem Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig war | 25 € | |||
… mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 80 € | 1 | ||
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 | ||
Fahrzeug geführt, obwohl die Kennzeichen schlecht lesbar waren | 5 € | |||
Fahrzeug oder Anhänger geführt, bei dem die Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden bzw. nicht betriebsbereit war | 20 € | |||
… mit Gefährdung | 25 € | |||
… mit Unfallfolge | 35 € | |||
Als Kraftfahrer ein elektronisches Gerät (z. B. Handy) vorschriftswidrig genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
… mit Unfallfolge | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Als Radfahrer ein elektronisches Gerät (z. B. Handy) vorschriftswidrig genutzt | 55 € | Hier prüfen ** | ||
… mit Gefährdung | 75 € | Hier prüfen ** | ||
… mit Unfallfolge | 100 € | Hier prüfen ** | ||
Fahrzeug geführt und dabei ein technisches Gerät mitgeführt oder betrieben, das zur Anzeige oder Störung von Überwachungsmaßnahmen im Verkehr bestimmt ist | 75 € | 1 | ||
Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr entfernt, obwohl es während der Fahrt zu Mängeln kam, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten | 10 € | |||
Anhängen an ein fahrendes Fahrzeug | 5 € | |||
Freihändig gefahren | 5 € | |||
Fahrzeug geführt und dabei das Gesicht verdeckt oder verhüllt | 60 € |
Bußgeldrechner: Handyverbot aus Paragraph 23 StVO ignoriert
Im Video: Infos rund um den Handyverstoß
FAQ: Paragraph 23 StVO
Was ist in Paragraph 23 StVO geregelt?
Paragraph 23 StVO befasst sich mit den sonstigen Pflichten, an die sich Fahrzeugführende im Straßenverkehr halten müssen. Dazu gehört mitunter, dass weder die Sicht noch das Gehör beeinträchtigt sein dürfen und die Kennzeichen stets gut lesbar sind. Zudem verbietet Paragraph 23 StVO das Handy am Steuer während der Fahrt.
Wann wurde Paragraph 23 StVO zuletzt einer Änderung unterzogen?
Am 19. Oktober 2017 wurde Paragraph 23 StVO zuletzt angepasst. Vor dieser Änderung bezog sich das Handyverbot lediglich auf das Aufnehmen oder Halten von Autotelefonen, die fest im Fahrzeug verbaut waren. Mittlerweile dürfen gemäß Paragraph 23 Abs. 1a StVO jegliche elektronische Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation […] dienen […]“ während der Fahrt weder aufgenommen noch gehalten werden. Demzufolge bezieht sich das Verbot nicht mehr nur auf Autotelefone oder Handys, sondern unter anderem ebenfalls auf Navigationsgeräte, Tablets und tragbare Fernseher.
Was passiert, wenn Sie die Vorschriften aus Paragraph 23 StVO missachten?
Je nachdem, gegen welche Vorschrift aus Paragraph 23 StVO Sie verstoßen haben, können zwischen 10 und 200 Euro fällig werden. Auch ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat können drohen. Welcher Verstoß laut Bußgeldkatalog wie streng sanktioniert wird, verrät Ihnen diese Tabelle.
Welche Pflichten schreibt die StVO in Paragraph 23 vor?
Inhalt
In Paragraph 23 StVO sind sonstige Pflichten festgehalten, denen Fahrzeugführende im Straßenverkehr Beachtung schenken müssen. Zusammengefasst bezieht sich der Paragraph auf die folgenden Punkte:
- Weder die Sicht noch das Gehör dürfen während der Fahrt beeinträchtigt sein.
- Das Fahrzeug sowie die Ladung, die Besetzung und angekoppelte Anhänger müssen den Vorschriften entsprechen und dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
- Kennzeichen müssen stets gut lesbar sein.
- Die vorgeschriebene Beleuchtung an Kfz und Anhänger muss sowohl vorhanden als auch funktionstüchtig sein.
- Es ist laut Paragraph 23 Abs. 1a StVO grundsätzlich verboten, „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ während der Fahrt zu nutzen – dies gilt für Kraft- und Fahrradfahrer gleichermaßen. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn eine Freisprechanlage verwendet oder ausschließlich die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird.
- Blitzer-Apps, Radarwarn- oder Laserstörgeräte, die auf Blitzer hinweisen oder Geschwindigkeitsmessungen stören, dürfen Sie während der Fahrt weder nutzen noch betriebsbereit mitführen. Verfügen beispielsweise auch Navigationsgeräte über diese Funktion, dürfen diese Paragraph 23 Abs. 1c StVO nur benutzt werden, wenn die Funktion deaktiviert ist.
- Kraftfahrer müssen Ihr Kfz auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr entfernen, sollte es während der Fahrt zu Mängeln kommen, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten. Fahr- oder Motorräder dürfen allerdings geschoben werden.
- Als Fahrer von einem Kraftrad oder einem Fahrrad dürfen Sie sich laut Paragraph 23 Abs. 3 StVO nicht an andere Fahrzeuge anhängen. Darüber hinaus ist es Ihnen verboten, freihändig zu fahren.
- Gemäß Paragraph 23 Abs. 4 StVO dürfen Sie Ihr Gesicht als Kraftfahrer während der Fahrt nicht verdecken oder verhüllen, sodass Sie nicht mehr zu erkennen sind. Eine Ausnahme bildet lediglich die Helmpflicht für Motorradfahrer.
Was droht bei Verstößen gegen Paragraph 23 StVO?
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ob bzw. wie viele Punkte in Flensburg fällig werden und ob möglicherweise sogar ein Fahrverbot droht, wenn Sie gegen Paragraph 23 StVO verstoßen, hängt davon ab, mit welcher Vorschrift Sie es im Detail nicht allzu genau genommen haben. Ein schlecht lesbares Kennzeichen zieht beispielsweise nur ein Verwarnungsgeld von 5 Euro nach sich, wurden Sie hingegen bei der Nutzung einer Blitzer-App erwischt, kommen bereits 75 Euro und ein Punkt auf Sie zu.
Generell sind bis zu 200 Euro, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von maximal einem Monat bei Verstößen gegen Paragraph 23 StVO möglich. Welche Regelmissachtung welche Konsequenzen zur Folge hat, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.