2 Monate Fahrverbot: Wann kommt es dazu?

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Kraftfahrer, die sich nicht an die Vorschriften auf deutschen Straßen halten, werden früher oder später mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog konfrontiert. Dabei kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote handeln. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung kann die Dauer des Fahrverbotes zwischen 1 und 3 Monaten liegen. Wann genau 2 Monate Fahrverbot drohen und ob Sie den Zeitraum frei wählen dürfen, lesen Sie hier.

FAQ: 2 Monate Fahrverbot

Wann wird ein Fahrverbot für 2 Monate verhängt?

Ein zweimonatiges Fahrverbot droht beispielsweise bei einer Abstandsunterschreitung um weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zwischen 51 und 60 km/h bzw. außerorts zwischen 61 und 70 km/h.

Kann ein zweimonatiges Fahrverbot aufgeteilt werden?

Nein, ein Fahrverbot muss im Ganzen abgegolten werden. Das Fahrverbot dauert in diesem Fall zwei Monate und nicht zweimal einen Monat. Ob Sie Möglichkeit haben, ein Fahrverbot zu verschieben, erfahren Sie hier.

Dauert ein Fahrverbot immer zwei Monate?

Nein, bei Ordnungswidrigkeiten kann das Fahrverbot ein bis drei Monate, bei Straftaten ein bis sechs Monate dauern.

Wann wird ein Fahrverbot für 2 Monate verhängt?

Wann werden zwei Monate Fahrverbot fällig?
Wann werden zwei Monate Fahrverbot fällig?


Grundsätzlich dient ein Fahrverbot der Verkehrserziehung. Für diese Zeitspanne ist es Ihnen als Autofahrer nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu steuern, wodurch Sie logischerweise enorm in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. Dies soll Sie zum Umdenken und letztendlich zu einer Verhaltensänderung bewegen, damit Ihnen das Ganze in Zukunft nicht mehr passiert.

Werden 2 Monate Fahrverbot angeordnet, handelte es sich bei der jeweiligen Regelmissachtung entsprechend nicht mehr um eine Lappalie. Beispiele für Verstöße, auf die ein zweimonatiges Fahrverbot folgt, sind unter anderem

  • ein Abstandsverstoß, bei dem der Sicherheitsabstand bei weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h lag oder
  • eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zwischen 51 und 60 km/h bzw. außerorts zwischen 61 und 70 km/h.
Doch auch, wenn Sie als Wiederholungstäter angesehen werden, weil Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben, können 2 Monate Fahrverbot auf Sie zukommen. Dies ist der Fall, wenn die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung ohnehin mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Dann wird der weitere Monat, der aufgrund der Wiederholungstat droht, addiert, sodass Sie insgesamt 2 Monate Fahrverbot absitzen müssen.

Können Sie ein 2 Monate andauerndes Fahrverbot aufteilen?

2 Monate Fahrverbot: „Freikaufen“ können sich Kraftfahrer davon per se nicht.
2 Monate Fahrverbot: „Freikaufen“ können sich Kraftfahrer davon per se nicht.

Nicht selten fragen sich Kraftfahrer, ob Sie die 2 Monate Fahrverbot nicht irgendwie umgehen oder zumindest aufteilen können. In der Regel liegen beide Optionen nicht im Bereich des Möglichen. Gegebenenfalls können Sie jedoch zumindest das Datum innerhalb eines Zeitrahmens von 4 Monaten frei wählen, an dem Sie die 2 Monate Fahrverbot antreten.

Dies funktioniert allerdings nur, wenn Ihnen in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot aufgebrummt wurde, da Sie in dem Fall als Ersttäter gelten. Werden Sie hingegen als Wiederholungstäter angesehen, weil Sie in den letzten 24 Monaten schon einmal ein Fahrverbot absitzen mussten, ist das Datum für den Beginn maßgeblich, welches im Bußgeldbescheid genannt ist.

In Ausnahmefällen können Sie die 2 Monate Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Dabei handelt es sich jedoch um ein relativ schwieriges Vorhaben, weshalb Sie sich dabei die Unterstützung von einem Anwalt zusichern sollten. Meist können nur Ersttäter 2 Monate Fahrverbot umwandeln und stattdessen ein höheres Bußgeld zahlen. Ein Argument dafür ist weiterhin, dass das Fahrverbot dazu führen würde, dass der betroffene Fahrer seinen Job verliert.

Ein überfülltes Punktekonto in Flensburg hingegen verringert die Chancen darauf, die 2 Monate Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Es kommt demzufolge stets auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Übrigens muss zwischen den Begriffen „Fahrverbot“ und „Führerscheinentzug“ differenziert werden. Wurden Ihnen 2 Monate Fahrverbot aufgebrummt, erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf dieser Zeit automatisch zurück.

So etwas wie 2 Monate Führerscheinentzug gibt es jedoch nicht. Wurde die Fahrerlaubnis erst einmal entzogen, bekommen Sie diese nicht so einfach wieder zurück. Vielmehr knüpft die zuständige Behörde normalerweise gewisse Anforderungen an eine Neuerteilung, die unter anderem aus einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestehen können.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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