Schon mit 16 Jahren Motorrad fahren? Ein 125ccm-Motorrad macht’s möglich. Doch was gilt es zu beachten hinsichtlich der Leichtkrafträder? Wie unterscheidet sich ein 125ccm-Motorrad von “großen” Modellen? Welchen Führerschein benötigen Sie? Und können Sie auch mit einer einfachen Pkw-Fahrerlaubnis mit einer 125er-Maschine fahren?
FAQ: Fahren mit einem 125ccm-Motorrad
Wer darf ein 125ccm-Motorrad fahren?
In Deutschland ist es erlaubt, ein 125er-Motorrad bereits mit 16 Jahren zu fahren. Voraussetzung ist eine passende Fahrerlaubnis.
Welchen Führerschein brauche ich für ein 125ccm-Motorrad?
Sie benötigen einen Führerschein der Klasse A1. Seit Anfang 2020 ist unter bestimmten Voraussetzungen auch zusätzlich eine Schlüsselzahl zur B-Fahrerlaubnis (Pkw) anerkannt. Mehr dazu hier.
Muss ein 125ccm-Motorrad normal zugelassen und versichert werden?
Ja, eine ordnungsgemäße Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle ist ebenso wie eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Mehr Infos lesen Sie hier.
125ccm-Motorrad: Typische Merkmale und Unterschiede
Inhalt
Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum und einer Leistung von nicht mehr als 15 PS bzw. 11 kW. Wegen des relativ kleinen Hubraums kommt ein 125er-Motorrad nicht an die Leistungsfähigkeit der “großen” Maschinen heran und erzielt deshalb im Vergleich auch eine deutlich geringere Höchstgeschwindigkeit.
Was steckt hinter dem Begriff “Hubraum”?: Beim Hubraum handelt es sich nicht um ein spezielles Bauteil. Ein Verbrennungsmotor funktioniert mittels Kolben, die in Zylindern auf und ab gedrückt werden. Das Gesamtvolumen der Zylinder bezeichnet man als Hubraum. Bei einem 125ccm-Motorrad beträgt das entsprechende Gesamtvolumen also 125 Kubikzentimeter. Der Hubraum stellt eine der wichtigsten Angaben dar, wenn es um die Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges geht. Je größer der Hubraum, desto leistungsfähiger der Motor.
Trotz der verhältnismäßig geringen Leistung bietet ein 125ccm-Motorrad einige Vorteile. So gelten vereinfachte Anforderungen an den erforderlichen Führerschein und auch hinsichtlich des Preises fährt man bei einer 125er-Maschine meist deutlich günstiger als bei den leistungsstärkeren Modellen.
125ccm-Motorrad-Führerschein: Was ist Voraussetzung?
Sie fragen sich, welchen Führerschein sie für ein 125ccm-Motorrad benötigen? Hierzu gibt es mehrere Antworten. Je nach Fahrzeug gibt es in Deutschland verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Die entsprechende Kennzeichnung der Klassen erfolgt mithilfe von Buchstaben. Hier einige Beispiele:
- Klasse A: Motorräder
- Klasse B: Pkw
- Klasse C: LKW
Wollen Sie mit einem 125er-Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1 oder B mit der Schlüsselzahl 196. Der A1-Führerschein befugt zum Fahren von Krafträdern bis maximal 125ccm, wobei die Motorleistung 11 kW nicht übersteigen darf. Weiterhin darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht bei maximal 0,1 kw/kg liegen.
Ursprünglich galt bei einem 125ccm-Führerschein (A1) für Fahrer unter 18 Jahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Motorräder mussten im Zweifel in der Geschwindigkeit gedrosselt werden. Diese Regelung besteht seit 2013 nicht mehr.
Wichtig: In jüngster Zeit stand die umstrittene Frage im Raum, ob Autofahrer mit Pkw-Führerschein auch ein 125ccm-Motorrad fahren dürfen. Seit Anfang 2020 gilt diesbezüglich nun eine neue Regelung. Mehr dazu lesen Sie hier.
A1-Führerschein für 125ccm: Wie läuft die Ausbildung ab?
Wenn Sie sich entscheiden, einen Führerschein für ein 125ccm-Motorrad zu erwerben, stehen Sie schnell vor der Frage, wie die genaue Ausbildung in diesem Fall aussieht. Wie auch sonst beim Erwerb einer Fahrerlaubnis, müssen Sie eine Reihe an Theorie- und Praxisstunden absolvieren. Im Einzelnen wird Folgendes verlangt:
- 16 Theorieeinheiten à 90 Minuten (zwölf Einheiten Grundstoff und vier Einheiten klassenspezifischer Stoff)
- praktische Grundausbildung mit individuell festgelegter Fahrstundenanzahl
- Zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten (fünfmal Landstraße, viermal Autobahn, dreimal Nacht bzw. Dämmerung)
Die Länge der praktischen Grundausbildung hängt maßgeblich davon ab, wie gut und schnell Sie als Fahrschüler mit einem 125ccm-Motorrad zurecht kommen. Hat der Fahrlehrer den Eindruck, dass Sie genug Erfahrung gesammelt haben, wird er mit Ihnen die Sonderfahrten einplanen.
Wissenswert: Haben Sie bereits vor der A1-Ausbildung einen anderen Führerschein erworben (bspw. einen Rollerführerschein AM), müssen Sie nur sechs statt zwölf Theorieeinheiten Grundstoff absolvieren.
Um letztlich mit Ihrem 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, stehen am Ende jedoch noch die verpflichtenden Abschlussprüfungen an. Hierbei müssen Sie sowohl eine Theorie- als auch eine Praxisprüfung bestehen. Um dies zu erreichen, dürfen Sie im theoretischen Teil aus 30 Fragen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen. Ausnahme: Beantworten Sie zwei Fragen falsch, für die es je 5 Fehlerpunkte gibt, gilt die Prüfung trotzdem als “nicht bestanden”.
Erst nach bestandener Theorieprüfung, dürfen Sie sich für die praktische Prüfung anmelden. In dieser müssen Sie in etwa 45 Minuten Fahrzeit beweisen, dass Sie mit einem 125ccm-Motorrad im Straßenverkehr umgehen können.
125er-Führerschein: Welches Alter ist erlaubt?
Eine Besonderheit beim 125ccm-Führerschein ist das Alter: Anders als beim Auto, dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad bereits mit 16 Jahren fahren. Die Theorieprüfung können Sie sogar schon drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.
125ccm-Führerschein: Kosten für die Ausbildung
Führerscheine sind generell nicht günstig. Das gilt leider auch, wenn Sie zukünftig mit einem 125ccm-Motorrad fahren wollen. Welche Summe am Ende genau herauskommt, lässt sich jedoch nur schwer pauschal beantworten. Denn: Die Fahrschulen dürfen Ihre Preise selbst festlegen und je nach Region kann sich das Preisniveau stark unterscheiden.
125ccm mit Autoführerschein: Was ist erlaubt?
Häufig fragen sich Autofahrer, ob es erlaubt ist, mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein (B) ein 125ccm-Motorrad zu fahren. Ursprünglich war dies nicht erlaubt. Allerdings hat sich diesbezüglich am Anfang des Jahres 2020 etwas getan:
Abgesehen vom A1-Führerschein erlaubt Ihnen neuerdings auch ein Führerschein der Klasse B die Fahrt mit einem 125ccm-Motorrad. Allerdings müssen dann zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen 25 Jahre oder älter sein
- Sie haben seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B
Liegen die Voraussetzungen vor, müssen Sie zusätzlich insgesamt neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (vier praktisch und fünf theoretisch) absolvieren. Anschließend wird die Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein ergänzt und Sie dürfen mit einem 125ccm-Motorrad fahren. Praktisch: Es ist keine zusätzliche Fahrprüfung erforderlich.
Sollten Sie einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, der vor dem 31.03.1980 erteilt wurde, dürfen Sie auch ohne die oben genannten Voraussetzungen mit einem 125ccm-Motorrad fahren.
Zulassung und Versicherungsschutz für ein Motorrad bis 125ccm
Neben der Frage nach der richtigen Fahrerlaubnis stehen Sie im Anschluss oft vor der Aufgabe, Ihr 125ccm-Motorrad korrekt zuzulassen.
Im Gegensatz zu Krafträdern mit weniger als 50ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h, ist für ein 125ccm-Motorrad ein ordentliches Zulassungsverfahren bei der zuständigen Zulassungsstelle erforderlich.
Hierfür brauchen Sie eine handvoll Unterlagen, die Sie zum Zulassungstermin mitnehmen müssen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung / EVB-Nummer
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Steuer-Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- wenn Sie sich nicht selbst anmelden: eine Vollmacht
- einen gültigen TÜV-Bericht
Kosten einer 125er-Versicherung
Beachten Sie, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei einem 125ccm-Motorrad genauso verpflichtend ist wie bspw. bei einem Auto. Allerdings müssen Sie mit deutlich weniger Kosten rechnen. Hierbei lohnt sich häufig ein Vergleich über entsprechende Portale. Meist werden jedoch für eine 125ccm-Versicherung Kosten von etwa 50 bis 100 Euro im Jahr veranschlagt.
Hallo, Ich war Einkauf mit meine 125 ccm. roller, auf Parkplatz, habe eine strafen zettel bekommen wegen parken hone parkschein, Haber ich frage mich: ist das korrekt das ich bezahlen den gleich wie eine Autos obwohl ganz an die Seite geparkt haben? (Auto konnte neben mir parken) und wie kann ich den parkscheine auf meine roller zeigen, damit nicht weggenommen werde oder von winter wegschoben wird?
wo ich geparkt habe waren keine Parkplätze für roller und Motorrad