Je nach Schwere des Verstoßes gegen die Verkehrsregeln auf deutschen Straßen kann dem betroffenen Fahrer neben einem Bußgeld sowie Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot drohen. Wie lange der Verkehrssünder seinen Führerschein in dem Fall abgeben muss, ist abermals abhängig von der begangenen Regelmissachtung. Aber wie bekommt man 1 Jahr Fahrverbot? Geht das überhaupt? Informationen dazu erhalten Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: 1 Jahr Fahrverbot
Ist es möglich, 12 Monate Fahrverbot aufgebrummt zu bekommen?
Haben Sie sich eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr geleistet, dauert das Fahrverbot maximal 3 Monate. Bei einer Straftat kann ein solches für höchstens 6 Monate verhängt werden. Ein Fahrverbot von 1 Jahr ist hingegen grundsätzlich nicht möglich.
Wann ist der Führerschein für 1 Jahr weg?
Handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern um eine Entziehung der Fahrerlaubnis, müssen Sie stets mit einer sogenannten Sperrfrist rechnen, die durchaus für 1 Jahr verhängt werden kann. Während dieser Frist dürfen Sie keine Kfz im öffentlichen Verkehr steuern und die zuständige Behörde wird ihre Zustimmung für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht geben. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein nicht neu beantragen, sondern erhalten ihn automatisch zurück, sobald die Frist abgelaufen ist.
Wann kann die Sperrfrist 1 Jahr lang dauern?
Das zuständige Gericht entscheidet normalerweise darüber, wann die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug 1 Jahr lang dauert. Gemäß § 69a des Strafgesetzbuchs (StGB) kann eine Sperrfrist für mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre anberaumt werden. Teilweise kann sie auch für immer verhängt werden.
1 Jahr Fahrverbot: Wann kommt es dazu?
Inhalt
In Deutschland sind weder die Bußgeldstelle noch das Gericht dazu befugt, die Dauer eines Fahrverbots frei nach Lust und Laune festzusetzen. Unabhängig davon, ob das Verbot aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Straßenverkehr erteilt werden soll, müssen dabei die gesetzlichen Bestimmungen Beachtung finden. Diese gestalten sich folgendermaßen:
- Die Höchstdauer für ein Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit liegt laut § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bei 3 Monaten.
- § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) wiederum setzt die maximale Dauer für ein Fahrverbot aufgrund einer Straftat auf 6 Monate fest.
Zusammengefasst bedeutet dies also: Es ist nicht möglich, 1 Jahr Fahrverbot zu erhalten; egal, ob Sie sich als Kraftfahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Straftat haben zuschulden kommen lassen. Bedenken Sie jedoch: Daraus ergibt sich nicht automatisch, dass Sie kein einjähriges Verbot für die Teilnahme mit einem Kfz am Straßenverkehr ereilen kann.
Nicht 1 Jahr Fahrverbot, sondern 1 Jahr Sperrfrist
Im Volksmund werden häufig keine Unterschiede zwischen den Begriffen „Führerscheinentzug“ und „Fahrverbot“ gemacht, dabei handelt es sich dabei nicht um das Gleiche.
Wurde beispielsweise ein Fahrverbot verhängt, erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch wieder zurück. Bei einem Führerscheinentzug wird Ihnen hingegen die Erlaubnis aberkannt, Kfz auf öffentlichen Straßen zu führen.
Diese bekommen Sie nur durch einen Antrag auf Neuerteilung zurück. Diesem wird die zuständige Behörde erst dann zustimmen, wenn die sogenannte Sperrfrist abgelaufen ist. Wie lange diese genau dauert, entscheidet das Gericht. § 69a StGB zufolge kann eine Sperrfrist zwischen 6 Monate und 5 Jahre betragen. Sie dürfen dann zwar für die entsprechende Zeit kein Auto fahren, aber nicht, weil Sie 1 Jahr Fahrverbot erhalten haben, sondern eine 1-jährige Sperrfrist.