Bußgeldkatalog für überhöhte Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) – aktuelle Bußgelder
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) – aktuelle Bußgelder
Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit
FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung
Punkte drohen sowohl innerorts als auch außerorts ab 21 km/h zu viel. Ein Fahrverbot wird ab einer Tempoüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts angeordnet. Wiederholungstäter müssen bereits ab 26 km/h zu viel mit einem Fahrverbot rechnen.
Die Höhe vom Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Sie zu schnell fahren und ob Sie inner- oder außerorts das Tempolimit überschreiten. So kosten z. B. 21 km/h innerorts zu viel bereits 115 Euro. Weitere konkrete Bußgelder können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.
Bei der Geschwindigkeitsmessung erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, bei einem Tempo über 100 km/ erfolgt ein Abzug von 3 Prozent.
Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Wichtige Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland
Inhalt
- Bußgeldkatalog für überhöhte Geschwindigkeit
- Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit
- FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung
- Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
- Geblitzt: Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland
- Was ist die Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
- 30er-Zone und Vorsatz
- Wiederholungstäterregel: Zusätzliches Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit
- Die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
- Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem LKW bzw. PKW mit Anhänger
- Geblitzt und nun? Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Vermutung liegt nah: Autofahrer sind gern schnell unterwegs. Nicht ohne Grund gehört nämlich die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland. Die Gründe dafür sind sehr verschieden. Nicht selten sind die betroffenen Kraftfahrer in Eile, haben ein Verkehrszeichen übersehen oder genießen einfach das Gefühl der Freiheit, wenn sie auf das Gaspedal treten.
Der Gesetzgeber hat allerdings für ein solches Verhalten nur wenig Verständnis, weshalb er Punkte, Fahrverbote sowie ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vergibt. Ziel ist es, die Autofahrer zum Einhalten der Höchstgeschwindigkeit zu bewegen. Immerhin ist die Geschwindigkeitsübertretung einer der häufigsten Gründe für einen Verkehrsunfall.
Bitte beachten:
- Die Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog inkl. Gebührenkatalog können erhöht werden.
- Die Toleranz wird vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
- Im Normalfall zeigt das Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Weitere spezifische Informationen zu einzelnen Geschwindigkeitsverstößen:
Was gilt laut StVO zur Höchstgeschwindigkeit?
Das Verkehrsrecht in Form der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in puncto Tempolimit recht eindeutig. Maßgeblich ist der § 3 StVO. Für PKW gilt entsprechend innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund der Verkehrsdichte und den verschiedenartigen Teilnehmern im Straßenverkehr macht dies auch Sinn, denn neben den motorisierten Fahrzeugen können auch Fußgänger und Radfahrer den Weg kreuzen. Dies kann unter Umständen ein schnelles Reagieren erfordern, wenn beispielsweise ein Kind auf die Straße rennt.
In einer Gefahrensituation kann bei 50 km/h das Fahrzeug mit vergleichsweise geringem Bremsweg zum Stillstand gebracht werden, was letztlich der Verkehrssicherheit dient. Folglich wird eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts besonders streng geahndet.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Straßen häufig besser einsehbar und Radfahrer bzw. Fußgänger nehmen wesentlich seltener am Verkehr teil. Dies rechtfertigt eine höhere Geschwindigkeit. Für PKW gilt daher eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h, mit Anhänger liegt die Grenze aber bei 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts kann ebenfalls folgenreich sein. Gerade leere und kurvenarme Strecken verlocken dazu, den Gasfuß durchzudrücken.
Häufig ist aber auch die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn. Hier gibt es allerdings kein gesetzlich festgeschriebenes Tempolimit. Stattdessen wird von einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gesprochen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Empfehlung bzw. einen Richtwert. Zulässig sind aber durchaus auch Geschwindigkeiten jenseits der 200 km/h – vorausgesetzt die Verkehrsverhältnisse lassen dies zu. Maßgeblich sind natürlich auch stets die einzelnen Verkehrszeichen, welche die Geschwindigkeit begrenzen können. Mehr Infos zur Richtgeschwindigkeit finden Sie in unserem Video:
Weitere Ratgeber: Wie schnell darf man fahren?
Sicht weg, Gas weg! Grundsätzlich gilt, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit nur für perfekte Verkehrsbedingungen gilt. Es liegt eigentlich auf der Hand, dass bei schlechter Sicht oder schwierigen Straßen-, Verkehrs- bzw. Wetterverhältnissen (Starkregen, Glatteis) die Geschwindigkeit reduziert werden muss. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, darf gemäß § 3 StVO nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt?
Damit ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochen werden kann, muss diese einem Kraftfahrer zunächst nachgewiesen werden. In der Regel erfolgt dies durch sogenannte Blitzer. Die Strafen werden dann gemäß gemessener Geschwindigkeit verhängt.
Die Verkehrspolizei verfolgt bei der Geschwindigkeitsüberwachung nach verkehrspädagogischen Erwägungen zwei Strategien. Zum Einsatz kommen daher stationäre und mobile Blitzer. Erstere werden insbesondere an Unfallschwerpunkten sowie Gefahrenstellen aufgestellt. Wird einem Kraftfahrer an einem solchen Ort eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass dieser sich zukünftig auf die Höchstgeschwindigkeit an entsprechender Stelle hält.
Damit die Fahrzeugführer aber nicht nur punktuell das Tempolimit einhalten, kommt es auch zu mobilen Messungen. Kraftfahrer müssen also stets damit rechnen, dass eine Geschwindigkeitskontrolle stattfindet und ein Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit vergeben werden kann.
In den letzten Jahren haben sich die Geräte zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung stark gewandelt. Anfangs kamen vornehmlich Radarmessgeräte zum Einsatz. Heute gibt es Lichtschranken, Induktionsschleifen bzw. Piezomessgeräte. Zudem sind auch immer häufiger sogenannte Laser-Blitzer im Einsatz.
Was ist die Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Mit dem Auto schnell zu fahren, gehört vermutlich zu Lebensfreuden, welche den Alltag vergessen lassen. Wenn die Landschaft vorbeifliegt, scheinen Sorgen und Probleme wie weggeblasen – ein Stück Freiheit. Die Sorglosigkeit hört aber spätestens dann auf, wenn ein leuchtend greller Blitz als Ouvertüre neue Sorgen einleitet.
Bekomme ich ein Fahrverbot für die Geschwindigkeitsüberschreitung? Mit welchen Bußgeld ist zu rechnen und wie viele Punkte erhalte ich in Flensburg?
Maßgeblich dafür ist natürlich die gemessene Geschwindigkeit. Je höher diese ist, desto höher ist das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Außer- sowie innerorts werden Punkte erst ab 21 km/h vergeben.
- Das Bußgeld beträgt für 21 km/h zu viel bei 100 Euro (außerorts) und 115 Euro (innerorts).
- Um für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot von einem Monat zu erhalten, sind innerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h über dem Tempolimit erforderlich – außerhalb sind es 41 km/h.
Drei Monate Fahrverbot gibt es innerorts bereits ab 61 km/h zu viel, zudem folgen zwei Punkte und ein saftiges Bußgeld von 700 Euro.
Außerhalb geschlossener Ortschaften folgt das Fahrverbot für ein Vierteljahr ab 70 km/h über der Höchstgeschwindigkeit. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung vergeben die Behörden gemäß Bußgeldkatalog 700 Euro sowie zwei Punkte.
Im Überblick: Bußgelder für PKW-Fahrer bei zu schnellem Fahren
Die folgende Infografik stellt noch einmal die neuen und alten Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW gegenüber:
30er-Zone und Vorsatz
Die oben abgebildete Infografik bzw. die obigen Bußgeldtabellen gelten auch für die 30er-Zone. Innerhalb der Zone darf die Geschwindigkeit von 30 km/h aufgrund von Lärmschutz oder Regelungen bezüglich der Verkehrssicherheit nicht überschritten werden. In Sachen Bußgeld und Fahrverbot kann eine 30er-Zone für einen Kraftfahrer durchaus gefährlich werden. Wer diese mit über 30 km/h zu schnell durchquert, also mit insgesamt über 61 km/h, riskiert ein Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte und ein horrendes Bußgeld von mindestens 260 Euro.
Die Kosten für die Geschwindigkeitsüberschreitung können sich stark erhöhen. Wer nämlich doppelt so schnell fährt, wie eigentlich erlaubt, handelt nach Interpretation der Behörden vorsätzlich. Das Bußgeld kann gemäß Bußgeldkatalog bei Vorsatz verdoppelt werden. Demnach kämen bei 61 km/h in der Tempo-30-Zone 320 Euro Bußgeld auf den Temposünder zu.
Wiederholungstäterregel: Zusätzliches Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit
Neben dem Regelfahrverbot aus dem Bußgeldkatalog gibt es auch die Mobilitätspause für eine beharrliche Pflichtverletzung.
Wer also mehrmals gegen eine Regel verstößt, riskiert einen zusätzlichen Monat Fahrverbot – dies gilt insbesondere bei der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Maßgeblich der § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Dort heißt es:
Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Entscheidend ist dabei allerdings nicht das Kalenderjahr. Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb von zwölf Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h begangen hat. Gerechnet wird ab dem Tag der Rechtskraft vom ersten Verstoß.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Fahranfänger erhalten ihren Führerschein auf Probe. Das bedeutet, dass sie während der Probezeit unter besonderer Beobachtung stehen.
Für sie haben Verkehrsverstöße daher oftmals schwerere Konsequenzen.
Hintergrund sind verkehrspädagogische Überlegungen, welche das Ziel verfolgen, die Fahranfänger zu verantwortungsvollen Kraftfahrern zu erziehen.
Neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog können bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch Probezeitmaßnahmen verhängt werden.
Das Nichteinhalten des Tempolimits gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Entsprechend kann die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Beim zweiten A-Verstoß werden die Fahranfänger verwarnt und erhalten eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Kommt es zu einem dritten schwerwiegenden Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Doch nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung zieht sofort Probezeitmaßnahmen nach sich. Bleibt die Übertretung im Bereich des Verwarnungsgeldes, gilt sie noch nicht als A-Verstoß. Probezeitverlängerung und Co. drohen erst ab 21 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
Im europäischen Vergleich ist Deutschland mit seinen Bußgeldern noch vergleichsweise moderat. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich kann dagegen schon ziemlich ins Geld gehen. Das Bußgeld kann bis zu 1.500 Euro betragen. Bereits 1 km/h schneller, als es das Tempolimit erlaubt, rechtfertigt ein Bußgeld von 45 Euro.
Richtig teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich. Wer dort über 50 km/h zu schnell fährt, muss bis zu 2180 Euro zahlen.
Weitere Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland
- Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Belgien
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Dänemark
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Großbritannien
- Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden
- Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem LKW bzw. PKW mit Anhänger
Für LKW ist der oben aufgeführte Bußgeldkatalog nicht zu verwenden. Aufgrund des hohen Gewichts und des dadurch erhöhten Gefahrenpotentials wird ein Geschwindigkeitsverstoß mit LKW bzw. mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht strenger geahndet. Dasselbe gilt für PKW mit Anhänger. Auch für sie gilt der Bußgeldkatalog für LKW.
Dieser Umstand kann für den einen oder anderen Kraftfahrer verwirrend sein. Insbesondere dann, wenn der Anhängerbetrieb nicht unbedingt alltäglich ist.
Es kann dann schnell zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen, wenn dem Fahrzeugführer nicht bewusst ist, dass Anhänger ohne Sondererlaubnis lediglich 80 km/h fahren dürfen.
Im Überblick: Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW oder dem PKW mit Anhänger
In dieser Infografik erfahren Sie, wie hoch Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ausfallen, wenn Sie mit einem PKW mit Anhänger zu schnell unterwegs sind:
Hier können Sie herausfinden, welche Bußgelder LKW-Fahrer gelten, die das Tempolimit überschreiten:
Geblitzt und nun? Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung
Vermutlich passiert es jedem Kraftfahrer irgendwann einmal, dass er geblitzt wird. Solange es im Bereich des Verwarnungsgeldes bleibt, ist dies auch nicht weiter tragisch. Werden allerdings Punkte oder ein Fahrverbot verhängt, kann dies ernstliche Konsequenzen nicht nur für die Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Für jemanden, der auf den Führerschein angewiesen ist, kann ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung durchaus die wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Aber auch abgesehen solcher Härtefälle, ist ein Bußgeldbescheid mit Blitzerfoto höchst ärgerlich. Natürlich sollte jeder für seine Fehler geradestehen, es kommt aber auch immer mal wieder vor, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft erstellt wurde oder der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung haltlos ist, weil die Messergebnisse nicht korrekt waren.
Für solche Situationen gibt es glücklicherweise die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Dies muss allerdings bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgt sein, andernfalls wird er rechtskräftig. Wie hoch Ihre Chancen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind, kann Ihnen ein versierter Rechtsanwalt mitteilen. Dieser kann Ihren individuellen Fall genau überprüfen und eine passende Strategie entwickeln.
Hallo,
wenn zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Bußgeldbescheid ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft tritt, muss das Bußgeld nach dem alten Katalog berechnet werden, oder werde ich dann nach dem neuen Bußgeldkatalog bestraft?
Vielen Dank für eine Antwort!
Freundliche Grüße
Michael R.
Hallo, ich wurde im märz 2020 bei der roten ampel geblitz und musste eine aufbauseminar durchführen und am 22.02.2021 norchmal in der 30 km zone mit 51 geblitz
Was passiert mit meinem führerschein?
Wie viele punkte verliere ich ?
Danke für ihre rückantwort
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe eine Geldbusse bekommen. habe diese aber leider verlegt und weiß leider nicht mehr die genaue Summe und auch nicht mehr wo ich das Geld überweisen soll.
Können sie mir da eventuell weiterhelfen?
Meine Daten lauten:
[personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]
Hallo Ann,
bitte beachten Sie, dass wir keine Behörde repräsentieren. Wir haben keinerlei Einsicht in laufende Verfahren. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
– Die Redaktion
Wenn ich nur meine Konzentration nur dazu verwende, um immer auf den Tacho 5km/h zu beobachten dreht man unweigerlich durch. Eine 10 – ner Skala würde es auch tun. Es gibt auch Fahrerblockierer, besonders die mittlere und die dritte Spur auf der Autobahn. Aber auch das unsägliche Hochzeitskorso auf der Autobahn. Dafür gibt es leider keine drastische Strafen, oder doch?
Ich finde es ziemlich unverantwortlich die Strafen für zu schnelles fahren strenger zu machen.
Gerade auf der Autobahn ist es sehr schnell passiert, dass man mehr als 20 km/h schneller als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fährt. Gerade auf bei einem Auffahrtsstreifen ist es nicht möglich während dem einfädeln auf die Geschwindigkeit zu achten.
Zudem kann es den Fahrer sehr stark vom Verkehrsgeschehen abhalten, wenn er ständig seinen Tacho im Blick haben muss. Gerade für die Verkehrsteilnehmer ohne Tempomat im PKW, wird die eigene Anspannung beim Fahren stark erhöht. Dies kann zur Folge haben, dass es vermehrt zu Verkehrsunfällen kommt.
Zudem werden auch sehr oft Geschwindigkeitsbegrenzungen übersehen, wenn beispielsweise ein großer LKW die Schilder verdeckt. Und dann dem allzu wichtigen Mittelstand die Fahrerlaubnis vorübergehend zu einzuziehen und den Arbeitsweg um vielleicht zwei bis drei Stunden zu verlängern hat definitiv nichts mit Sozialdemokratie zutun. Natürlich müssen die Gelder irgenwie in die Kassen fließen, jedoch sollten dafür definitiv humanere Wege gefunden werden. Hat evtl. schon jemand über Kennzeichen für Fahrradfahrer nachgedacht? Dies würde sowohl Fußgängern als auch Autofahrern entgegen kommen. Da gerade diese Verkehrsteilnehmer sich mit ihrer Anonymität wiegen und bei Personen und Sachschäden schnell die Flucht antreten.
Es würde mich mal interessieren was die Idioten, die unsere Straßen/Autobahnen für ihren Hochzeitskorso und ähnliches blockieren. Ich konnte nichts finden. Diese Strafen müssten auch drastisch erhöht werden mit Führerschein und Autoentzug für mehrere Jahre. Denn über eine saftige Geldstrafe lachen die nur…:-(
Wie lange muss ich auf ein Bußgeldbescheid warten, muss ich noch bezahlen wenn schon 3wochen vergangen sind
Hallo Erich Stefan L.,
Antworten finden Sie in unserem Beitrag zur Verjährungsfrist eines Bußgeldbescheids bzw. einer Ordnungswidrigkeit.
– Die Redaktion
Sehr geehrte Damen und Herren der Bußgeldstelle,
infolge der Tatsache,daß am 7.3.keine Busse fuhren,(StreiK).
habe ich meinen Sohn zur Arbeit gefahren.Auf der Rückfahrt bin ich dann geblitzt worden,
Mir ist bekannt,daß dort eine Schule ist.Bin auch schon x-mal dort durchgefahren.Aber an diesem Tag wollte ich
früh gegegn 7:00 Uhr schnell wieder bei meiner betreuungsnotwendigen Frau zurück sein.
ich bitte Sie die Verkehrsüberschreitung wohlwollend zu betrachten.
Mit freundlichem Gruß
Peter S.