Jeder Verkehrsteilnehmer muss einen Mindestabstand zum Vordermann einhalten. Andernfalls kann ein Auffahrunfall bei einer plötzlichen Bremsung nicht vermieden werden. Ein Abstandsverstoß wird daher gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
Bußgeldkatalog zum Abstand
Bußgeldrechner: Abstand nicht eingehalten
FAQ: Abstand zwischen Fahrzeugen
Gemäß § 4 Absatz 1 StVO muss der Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen „so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“
Für die Missachtung vom Sicherheitsabstand können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Entscheidend ist, bei welchem Tempo sich der Verstoß ereignet und wie dich der Fahrer auf den Vordermann aufgefahren ist.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand etwa drei Pkw-Längen betragen. Das entspricht 15 Metern.
Wichtige Informationen zum Abstand
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Mindestabstand zum vorderen Auto laut StVO
Inhalt
Im Straßenverkehr gehören gegenseitige Rücksichtnahme und eine vorsichtige Fahrweise zu den obersten Geboten. Werden diese beiden eingehalten, können Unfälle verhindert und der Verkehrsfluss garantiert werden.
Immer wieder kommt es allerdings zu Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Überhöhte Geschwindigkeit und nicht eingehaltene Abstände sind dabei auffällig oft zu finden. Gerade diese beiden Konstellationen verursachen teils schwere Unfälle, die nicht selten Todesopfer fordern.
In Bezug auf den einzuhaltenden Abstand gibt § 4 Absatz 1 StVO eine klare Vorgabe, die für jeden Verkehrsteilnehmer gilt:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Würde sich jeder Verkehrsteilnehmer daran halten, könnte eine Vielzahl von Unfällen vermieden werden. Doch leider ist dies nicht immer der Fall, sodass es täglich zu einem Auffahrunfall kommt.
Wie groß muss der Abstand zum Vordermann sein?
Im Gesetzestext werden dabei allerdings noch keine konkreten Werte angegeben. Daher gehen wir im nachfolgenden Abschnitt darauf ein, wie groß die Entfernung in der Praxis sein sollte, damit es nicht zu einer Kollision kommen kann.
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich um eine Fahrt innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerorts handelt. Im ersten Fall soll ein Abstand von der Strecke, die innerhalb einer Sekunde gefahren wird, eingehalten werden.
Bei einer Tempobegrenzung von 50 km/h entspricht dies einem Sicherheitsabstand von 15 Metern. Als Faustregel können Sie sich auch in etwa an drei Pkw-Längen orientieren. Bei schlechtem Wetter muss der Abstand zudem den Sichtverhältnissen angepasst werden. Es gilt: Lieber etwas zu viel Sicherheitsabstand als zu wenig!
Muss auch ein Seitenabstand eingehalten werden?
Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 gibt es erstmals gesetzliche Angaben, die bestimmen, wie klein die Abstände zur Seite beim Überholen minimal sein dürfen. § 5 Absatz 4 StVO bezieht sich dabei allerdings nur auf Radfahrer, E-Scooter und Fußgänger. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer gelten weiterhin die Angaben, die sich mit der Zeit in der Rechtsprechung als ausreichend erwiesen haben.
Zusammengefasst finden seitdem die folgenden Mindestabstände zur Seite Anwendung:
- 1,5 Meter (innerorts) bzw. 2 Meter (außerorts) bei Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen (laut § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO gilt Letzteres nicht, wenn Radfahrer wartende Kfz an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen)
- 1,5 Meter bei einspurigen Kfz (Motorrad)
- 1 Meter bei mehrspurigen Kfz (Pkw)
- 2 Meter bei wartenden Linien- und Schulbussen
Mindestabstand auf der Autobahn für Pkw und Lkw
Wie bereits erwähnt, handelt es sich um andere Vorgaben zum Abstand, wenn die Fahrt außerhalb geschlossener Ortschaften, also beispielsweise auf der Autobahn stattfindet. Diese gesonderten Vorgaben gelten unter anderem für Lkw und Omnibusse.
§ 4 Absatz 2 StVO besagt:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so große Distanz zu dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.
Allerdings definiert der Gesetzestext drei Ausnahmen dieser Regelung. Diese treten in Kraft, wenn:
- zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
- wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
- auf Strecken, auf denen das Überholen grundsätzlich verboten ist.
Für Lkw und Omnibusse ist zudem festgelegt, dass der Abstand auf der Autobahn zum Vordermann bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h oder mehr mindestens 50 Meter betragen muss. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Kfz sehr schwer sind.
Dementsprechend verlängert sich auch der Anhalteweg, da hier eine große Masse zum Stillstand gebracht werden muss. Grundsätzlich gilt auch hier, dass in dem eingehaltenen Abstand ein gefahrloses plötzliches Abbremsen möglich sein muss, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen.
Wozu dient der Sicherheitsabstand?
Täglich sind auf der Autobahn neben einer Vielzahl von Rasern auch Drängler zu beobachten, welche sich durch sehr dichtes Auffahren zum Vordermann auszeichnen. Regelmäßig wird hier der laut StVO vorgegebene Abstand missachtet.
Dies führt mitunter zu folgenschweren Unfällen, die nicht selten auch Todesopfer fordern. Ziel der Drängler ist meist, das vordere Fahrzeug zum Spurwechsel zu zwingen, um auf der Fahrbahn „freie Fahrt“ zu haben.
In diesem Fall kann mitunter auch eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug sanktioniert wird. In minder schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.
Die Strafe wird immer im Einzelfall durch einen Richter festgelegt. Wird durch nicht eingehaltenen Abstand ein Unfall verursacht, infolgedessen ein Verkehrsteilnehmer stirbt, kommt auch der Tatbestand der fahrlässigen Tötung in Betracht.
Weitere Ratgeber zum Sicherheitsabstand
Wie können Sie den Sicherheitsabstand berechnen?
Um nun den jeweils richtigen Abstand zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Einem jeden Führerscheinbesitzer dürften die folgenden Begriffe noch aus der Fahrschule im Gedächtnis sein: Anhalte-, Reaktions-, und Bremsweg.
Ersterer ist die entscheidende Größe, wenn es um die Berechnung für einen ausreichenden Sicherheitsabstand geht. Ist der Anhalteweg bekannt, können Sie daran ableiten, wie groß der Abstand zum Vordermann sein muss.
Da in der Praxis aber von keinem Verkehrsteilnehmer verlangt wird, solche Rechnungen während der Fahrt anzustellen, gibt es einige Faustregeln, an denen sie sich orientieren können. Folgende Faustregeln können Sie in Bezug auf den Abstand also heranziehen:
- Der vorgegebene Abstand entspricht dem halben Tachowert. Sind Sie also mit 100 km/h unterwegs, sollten mindestens 50 Meter zwischen Ihnen und dem Vordermann liegen.
- Können Sie den Abstand nicht richtig einschätzen, kann die sogenannte „2-Sekunden-Regel“ genutzt werden. Dazu merken Sie sich einen Punkt auf der Fahrbahn, wenn der Vordermann diesen passiert. Erreichen Sie diesen selbst nach zwei oder drei Sekunden, haben Sie den vorgegebenen Sicherheitsabstand eingehalten.
- Da innerorts in aller Regel mit 50 km/h gefahren werden darf, muss der Sicherheitsabstand hier mindestens 15 Meter betragen. Das entspricht in etwa drei Pkw-Längen.
Exkurs: Brems-, Reaktions- und Anhalteweg
Auch wenn diese Methode in der Praxis seltener zur Anwendung kommt, geben wir Ihnen noch einen Überblick zur korrekten Berechnung vom Anhalteweg. Um diesen zu ermitteln, müssen Reaktions- und Bremsweg hinzugezogen werden.
Beide Faktoren gestalten sich immer individuell, da nicht jeder Mensch dieselbe Reaktionszeit aufweist und nicht jede Bremsung unter den gleichen Bedingungen (Beschaffenheit der Fahrbahn, Zustand der Bremsen etc.) durchgeführt wird.
Den Anhalteweg berechnen Sie nach dieser Formel: Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg. Dazu müssen Sie diese beiden Größen natürlich erst einmal ausrechnen. Gehen Sie dabei nach folgenden Formeln vor:
- Reaktionsweg = (Geschwindigkeit : 10) x 3
- Bremsweg = (Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10)
Bei der Abstandsmessung erwischt: Strafe für zu dichtes Auffahren
Durch die enorme Wichtigkeit von einem ordnungsgemäßen Abstand gibt es gemäß Bußgeldkatalog teils empfindliche Strafen, wenn dieser nicht eingehalten wird. Um eine Einheitlichkeit zu schaffen, gibt es eine Staffelung, nach der sich das Strafmaß bemisst:
Abstand betrug weniger als:
- 5/10 des halben Tachowertes
- 4/10 des halben Tachowertes
- 3/10 des halben Tachowertes
- 2/10 des halben Tachowertes
- 1/10 des halben Tachowertes
Neben dieser Angabe ist noch ein weiterer Wert entscheidend, wenn ein Bußgeld wegen geringem Abstand vergeben wird: die gefahrene Geschwindigkeit. Auch hier findet eine Staffelung statt, sodass die Sanktionen abgestuft werden.
Dabei gelten die Werte: weniger als 80 km/h, mehr als 80 km/h, mehr als 100 km/h und mehr als 130 km/h für den Abstandsverstoß. Die Kombination aus gefahrener Geschwindigkeit und Abstand bestimmt letztendlich die Sanktion.
Diese kann aus einem Bußgeld bis zu 400 Euro, bis zu zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestehen. Nicht ausreichender Abstand ist also nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch eine enorme Belastung für den Geldbeutel, wenn Sie erwischt werden.
Wie wird ein zu geringer Abstand ermittelt?
Nun stellt sich die Frage, wie ein Abstandsverstoß überhaupt erkannt und im Anschluss bewiesen werden kann. Um einen Bußgeldbescheid ausstellen zu können, braucht die Behörde natürlich einen Beweis, dass die Ordnungswidrigkeit tatsächlich vom Beschuldigten begangen wurde.
Es sind drei Verfahren möglich, um an diesen Beweis zu kommen. Eine Laserpistole kann von ausgebildeten Polizisten dazu genutzt werden, einen Abstandverstoß aufzudecken und zu dokumentieren.
Weiterhin ist auch eine Überprüfung vom Abstand durch Nachfahren möglich. Dabei befindet sich im Polizeiwagen ein Gerät, welches den Abstandsverstoß nachvollziehen und aufzeichnen kann.
Gegenüber dieser mobilen Variante gibt es auch eine stationäre Abstandsmessung. Diese wird per Videoüberwachung vollzogen. In einem vorab definierten Messfeld auf einer Strecke von mindestens 100 Metern werden Messpunkte definiert.
Passiert ein Fahrzeug diese kann per Weg-Zeit-Berechnung, durch eine eigens dafür entwickelte Software, der Abstand ermittelt und somit ein Regelverstoß aufgedeckt werden. Wird ein Fahrer wegen eines Abstandsverstoßes überführt, erhält er in aller Regel einen Bußgeldbescheid.
Gegen diesen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Haben Sie also den Verdacht, dass die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Mit diesem können Sie den Fall erörtern und sich beraten lassen.
Abstand unterschritten: Fahrverbot als Folge?
Als härteste Strafe, wenn die Abstände zum Vordermann nicht eingehalten werden, gilt das Fahrverbot. Dieses kann für bis zu drei Monate verhängt werden. Dabei handelt es sich um den temporären Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie der Name schon verrät, darf in diesem Zeitraum kein Kfz geführt werden. Tun Betroffene dies trotzdem, erfüllt dies den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Straßenverkehrsgesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder Geldstrafe vor.
Um das Fahrverbot antreten zu können, muss der Führerschein entweder bei der zuständigen Führerscheinstelle oder der Polizei in amtliche Verwahrung gegeben werden. Sie müssen die Pappe allerdings nicht persönlich abgeben, der Postweg kann ebenfalls genutzt werden.
Ist das Fahrverbot beendet, erhalten Sie den Führerschein wieder ausgehändigt und dürfen ohne weitere Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen. In Ausnahmefällen ist es möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.
Abstand in der Probezeit nicht eingehalten
Wer in Deutschland die praktische Fahrprüfung besteht und seinen Führerschein ausgehändigt bekommt, befindet sich zunächst in der sogenannten Probezeit. Diese ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgelegt und stellt den Führerscheinneuling unter besonderer Beobachtung.
Regelverstöße können in dieser Zeit nämlich noch weitreichendere Konsequenzen haben, als vom Bußgeldkatalog vorgesehen. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden.
Guten Tag,
welche Abstandsregel gilt , wenn Vordermann zurück und nach rechts fährt?
Frage:
Welchen Abstand muß eine mobiele Geschwindigkeitsmessanlage von einem Geschwindigkeits begrenzendem
Verkehrsschild haben?
Inerorts von 50Kmh auf 30Kmh
in erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
MfG
Norbert D.